Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: Was lohnt sich steuerlich mehr?

Für jedes Kind gibt es in Deutschland entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag – aber nicht beides.

Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: Was lohnt sich steuerlich mehr?
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Für jedes Kind gibt es in Deutschland entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag – aber nicht beides. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und wählt die für Sie vorteilhafte Option. Trotzdem lohnt es sich, das Prinzip zu verstehen.

2026 im Überblick:
Kindergeld: 255 € pro Monat, pro Kind
Kinderfreibetrag: 6.612 € pro Kind (3.306 € je Elternteil)
Betreuungs-/Erziehungsfreibetrag: zusätzlich 2.928 € je Kind
Gesamter Freibetrag: 9.540 € pro Kind

Wie die Günstigerprüfung funktioniert

Das Finanzamt vergleicht:

  1. Kindergeld im Jahr: 255 × 12 = 3.060 €
  2. Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag: 9.540 € × persönlichem Steuersatz
  3. Ist die Steuerersparnis höher als das Kindergeld, wird der Freibetrag gewählt – das Kindergeld wird auf die Steuerersparnis angerechnet

Ab welchem Einkommen lohnt der Freibetrag?

Einkommen (zu versteuern)GrenzsteuersatzSteuerersparnis FreibetragKindergeldErgebnis
60.000 €~38%9.540 × 38% = 3.625 €3.060 €Freibetrag besser (+565 €)
40.000 €~27%9.540 × 27% = 2.576 €3.060 €Kindergeld besser (+484 €)
50.000 €~32%9.540 × 32% = 3.053 €3.060 €Kindergeld minimal besser

Kinderfreibetrag und Solidaritätszuschlag

Ein oft vergessener Vorteil: Der Kinderfreibetrag reduziert auch die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und (bei Kirchenmitgliedern) die Kirchensteuer. Das macht den Freibetrag bei höheren Einkommen noch attraktiver als die einfache Rechnung zeigt.

Wichtig: Das Kindergeld wird in jedem Fall ausgezahlt – auch wenn das Finanzamt am Ende den Freibetrag als günstiger berechnet. Die Differenz zwischen Steuerersparnis und Kindergeld ergibt dann die tatsächliche Entlastung.

Kinderfreibetrag bei getrennten Eltern

Der Freibetrag wird je zur Hälfte auf beide Elternteile aufgeteilt. Wenn ein Elternteil nicht steuerpflichtig ist, kann der andere seinen Anteil beantragen:

  • Elternteil ohne Einkommen: kann seinen halben Freibetrag auf den anderen übertragen lassen
  • Voraussetzung: kein oder nur geringes eigenes Einkommen
  • Kindergeld geht nur an den Berechtigten (i.d.R. den, bei dem das Kind lebt)

FAQ: Kinderfreibetrag

Bekomme ich den Kinderfreibetrag und Kindergeld gleichzeitig?

Nein. Das Finanzamt berechnet, was besser ist. Das Kindergeld wird automatisch auf den Steuervorteil des Freibetrags angerechnet.

Gilt der Freibetrag auch für Kinder über 18?

Ja, solange das Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet (bis 25 Jahre) und Kindergeld bezogen wird.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine ergänzende Leistung für Familien mit niedrigem Einkommen – bis zu 292 € pro Kind. Er ist kein Steuerthema, sondern eine Sozialleistung (Familienkasse).

SteuernSparen.one Redaktion

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