Wer eine GmbH besitzt, hat viele Möglichkeiten, Geld aus der Gesellschaft herauszuholen – und jede hat andere Steuerfolgen. Gehalt, Gewinnausschüttung, Darlehen oder Mietvertrag: Die Wahl der richtigen Kombination kann den Unterschied von zehntausenden Euro Steuern ausmachen.
GmbH zahlt: 15% Körperschaftsteuer + 5,5% Soli auf KöSt + 14–17% Gewerbesteuer
= ca. 30% auf GmbH-Ebene
Bei Ausschüttung: zusätzlich 25% Abgeltungssteuer + Soli = ca. 26,4%
Kombiniert: effektiv ca. 48–50% Gesamtbelastung
Option 1: Gehalt als Gesellschafter-Geschäftsführer
Das Gehalt ist Betriebsausgabe der GmbH und reduziert deren Gewinn – spart Körperschaft- und Gewerbesteuer. Der Gesellschafter zahlt persönliche Einkommensteuer auf das Gehalt.

Wann ist Gehalt optimal?
- Wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter dem GmbH-Steuersatz (ca. 30%) liegt
- Wenn Sie in die Rentenversicherung einzahlen wollen
- Wenn Sie Elterngeld oder andere lohnbasierte Sozialleistungen planen
Option 2: Gewinnausschüttung (Dividende)
Nach Besteuerung auf GmbH-Ebene (~30%) wird die verbleibende Dividende an den Gesellschafter ausgeschüttet – dort Abgeltungssteuer 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer.
Option 3: Gesellschafter-Darlehen
Der Gesellschafter leiht der GmbH Geld und erhält Zinsen. Die Zinsen sind Betriebsausgabe der GmbH (Steuerersparnis ~30%) und beim Gesellschafter Kapitalertrag (Abgeltungssteuer 25%). Nettoeffekt: Steuerersparnis von ca. 5%.
Option 4: Betriebsaufspaltung (Immobilie vermieten)

Der Gesellschafter vermietet seine eigene Immobilie an die GmbH. Die Miete ist Betriebsausgabe der GmbH und beim Gesellschafter Mieteinnahme (Anlage V). Dieser Weg vermeidet die Doppelbelastung aus Körperschaft- und Kapitalertragsteuer.
Rechenvergleich: Welche Entnahme-Methode ist günstiger?
| Methode | Steuerbelastung GmbH | Steuer Gesellschafter | Gesamtbelastung |
|---|---|---|---|
| Gehalt (42% ESt) | 0% (BA) | 42% ESt | 42% |
| Dividende | ~30% | 26,4% auf Rest | ~48% |
| Teileinkünfte (40% ESt) | ~30% | 24% auf 60% = 14,4% | ~40% |
| Darlehen (8% Zins) | ~30% gespart | 26,4% auf Zins | Günstig bei hohem ESt-Satz |
FAQ: GmbH-Gesellschafter Steueroptimierung
Wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer sich ein überhöhtes Gehalt zahlt oder der GmbH Leistungen zu unangemessenen Konditionen in Rechnung stellt, behandelt das Finanzamt den Mehrbetrag als VGA – er wird nachversteuert und GmbH-seitig nicht als Betriebsausgabe anerkannt.
Es muss fremdüblich sein – vergleichbar mit dem Gehalt eines branchentypischen Fremdgeschäftsführers. Als Richtwert gelten Gehaltsumfragen (z.B. BBE-Gehaltsstruktur). Bei überhöhten Gehältern prüft das Finanzamt genau.
Bei mehreren Beteiligungen und hohen Gewinnen ja. Ausschüttungen von Tochter- an Muttergesellschaft (GmbH → GmbH) sind zu 95% steuerfrei. Das macht das Reinvestieren ohne private Entnahme steuerlich sehr günstig.

Mehr zur Steueroptimierung mit Unternehmensstrukturen in unserem Ratgeber zur GmbH & Holding Strategie.