Steueroptimierung · 5 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Quellensteuer auf ausländische Dividenden: So holst du dir das Geld zurück

Wer ausländische Aktien besitzt, zahlt oft doppelt Steuer. Wie die Anrechnung funktioniert und wann sich ein Erstattungsantrag lohnt.

Quellensteuer auf ausländische Dividenden: So holst du dir das Geld zurück
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Das Problem: Doppelbesteuerung bei Auslandsdividenden

Wer ausländische Aktien besitzt, zahlt oft nicht einfach nur einmal Steuern. Das ist das zentrale Problem, mit dem sich viele deutsche Anleger konfrontiert sehen. Wenn du eine US-amerikanische Aktie hältst und diese eine Dividende ausschüttet, behält die USA zunächst 30 Prozent als Quellensteuer ein. Das Geld geht direkt an den amerikanischen Fiskus. Deutschland interessiert sich für die verbleibenden 70 Prozent nicht weniger: Auf diese restliche Summe erhebt der deutsche Staat zusätzlich 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Konkret sieht das so aus: Du erhältst eine Dividende von 100 Euro von einer US-amerikanischen Aktie. Die USA behält sofort 30 Euro ein — das sind die 30 Prozent Quellensteuer. Von den verbleibenden 70 Euro zieht dein deutsches Finanzamt dann 25 Prozent Abgeltungsteuer ab, also 17,50 Euro. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, das sind nochmals etwa 96 Cent. Falls du kirchensteuerpflichtig bist, kommen noch etwa 2,50 Euro hinzu. Am Ende landen von deinen ursprünglichen 100 Euro nur noch circa 50 bis 52 Euro in deiner Tasche — fast die Hälfte ist weg.

Dieses Problem ergibt sich aus der Struktur des internationalen Steuersystems. Jeder Staat beansprucht das Recht, Einkommen zu besteuern, das in seinem Land entsteht oder von seinen Bürgern verdient wird. Wenn ein deutscher Anleger eine Dividende von einer amerikanischen Gesellschaft erhält, sieht das Amerika als im Land entstandenes Einkommen. Deutschland sieht das Einkommen als Einkommen eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Bürgers. Ohne Regelungen würde es zu massiver Überlastung durch mehrfache Besteuerung kommen.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) — Die Lösung

Die gute Nachricht: Deutschland und die USA haben längst erkannt, dass dieses Problem gelöst werden muss. Dafür gibt es seit 1989 das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — kurz: das DBA Deutschland-USA. Dieses völkerrechtliche Abkommen regelt, wie Einkünfte besteuert werden dürfen, wenn sie grenzüberschreitend anfallen.

Das Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass Deutschland die ausländische Quellensteuer anrechnet, die bereits gezahlt wurde. Das ist das zentrale Element für die Entlastung: Du brauchst die Quellensteuer nicht vollständig zu akzeptieren, sondern kannst sie dir — zumindest teilweise — zurückholen. Die genaue Regelung für Dividenden findest du in Artikel 10 des DBA Deutschland-USA. Dort heißt es, dass Dividenden, die ein in Deutschland ansässiger Resident erhält, nicht mit mehr als 15 Prozent in den USA besteuert werden dürfen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Das ist deutlich besser als die pauschalen 30 Prozent, die ohne diese Vergünstigung erhoben werden. Der Unterschied von 15 Prozent Quellensteuer statt 30 Prozent macht bei 100 Euro Dividende also 15 Euro aus. Das sind 15 Prozent Steuereinsparung allein durch die Anwendung des DBA.

Anforderungen für die reduzierte Quellensteuer

Allerdings: Die Anwendung des DBA ist nicht automatisch. Die USA wollen sicherstellen, dass wirklich deutsche Privatanleger davon profitieren und nicht etwa Finanzspekulanten aus Drittländern, die ihre Gewinne über Deutschland verstecken wollen. Deshalb haben die US-amerikanischen Behörden Anforderungen eingeführt, die erfüllt sein müssen, damit die reduzierte Quellensteuer von 15 Prozent gewährt wird.

Die Hauptanforderung ist die Beschaffung eines „Certificates of Tax Residence" — in Deutschland auch als Ansässigkeitsbescheinigung oder Steuerbescheinigung bekannt. Dieses Dokument bestätigt deinem Broker oder der depotführenden Bank gegenüber, dass du ein in Deutschland ansässiger Resident bist und daher Anspruch auf die Vergünstigung des DBA hast. Die Beschaffung ist relativ einfach: Du wendest dich an dein zuständiges Finanzamt und stellst einen Antrag auf Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung.

Die notwendigen Unterlagen für einen solchen Antrag sind:

  • Ausgefüllter Antrag auf Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung (Formular vom Finanzamt)
  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie
  • Meldebestätigung als aktueller Nachweis deines Wohnsitzes in Deutschland
  • Unterschriebene Erklärung unter Strafandrohung, dass du die Bescheinigung nicht für illegal eingezogene Einkünfte verwendest

Das Finanzamt stellt dir dann eine englischsprachige Ansässigkeitsbescheinigung aus, die in der Regel ein Jahr lang gültig ist. Du reichst diese bei deinem Broker ein, und dieser leitet die Information an die US-amerikanischen Behörden weiter — oder aktualisiert die Daten in seinen Systemen. Ab diesem Zeitpunkt sollte die Quellensteuer automatisch nur noch 15 Prozent betragen.

Die Anrechnung in der deutschen Steuererklärung

Nachdem die USA bereits 15 Prozent Quellensteuer einbehalten haben, folgt die nächste Ebene: Die verbleibenden 85 Prozent werden in Deutschland wieder besteuert. Hier greift die Regelung in § 34c Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz). Diese Regelung besagt, dass die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet wird.

Das funktioniert so: Du erhältst 100 Euro Dividende. Die USA halten 15 Euro Quellensteuer ein (mit Ansässigkeitsbescheinigung). Dir bleiben 85 Euro. Deutschland wendet auf diese 85 Euro die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, also 21,25 Euro. Aber: Hier rechnet Deutschland die bereits gezahlten 15 Euro an. Das heißt, du schuldest Deutschland nur noch 21,25 minus 15 Euro = 6,25 Euro.

Das bedeutet in der Praxis: Die Anrechnung erfolgt automatisch, wenn dein Depot bei einer deutschen Bank liegt. Das Finanzamt erhält die Informationen über die Quellensteuer aus der Datenübermittlung von deiner Bank (über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung). Die Anrechnung wird dann bei der Festsetzung deiner Einkommensteuer berücksichtigt.

Ein wichtiger Punkt: Die Anrechnung ist nicht unbegrenzt. Nach § 34c Abs. 1 EStG wird die ausländische Quellensteuer höchstens in dem Umfang angerechnet, wie sie die deutsche Steuer nicht überschreitet. Das heißt, wenn deine deutsche Steuerbelastung auf die Dividende geringer ist als die ausländische Quellensteuer, die bereits gezahlt wurde, kannst du den Überschuss in bestimmten Fällen nicht als Erstattung erhalten — das ist eine Besonderheit des deutschen Steuersystems.

Rechenbeispiele zur praktischen Anwendung

Beispiel 1: US-Dividende mit Ansässigkeitsbescheinigung

Du hältst 100 Anteile einer US-amerikanischen Aktie. Die Gesellschaft zahlt eine Dividende von 2 USD pro Anteil aus, insgesamt also 200 USD. Der Wechselkurs betrage 0,95 Euro pro USD, daher sind es 190 Euro.

  • Dividende brutto: 190 Euro
  • US-Quellensteuer mit DBA-Ansässigkeitsbescheinigung (15%): 28,50 Euro
  • Dir zugeflossen: 161,50 Euro
  • Deutsche Abgeltungsteuer auf 161,50 Euro (25%): 40,38
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