Kapitalanlagen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Investmentsteuergesetz 2018: Was Privatanleger wirklich wissen müssen

Das InvStG 2018 hat die Fondsbesteuerung grundlegend geändert. Teilfreistellungen, Vorabpauschale, Fondswechsel — die wichtigsten Grundsätze für Privatanleger.

Investmentsteuergesetz 2018: Was Privatanleger wirklich wissen müssen
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InvStG 2018: Warum die Reform und was sich änderte

Das Investmentsteuergesetz wurde 2018 grundlegend reformiert. Ziel: Vereinfachung und Bekämpfung von Steuerschlupflöchern bei ausländischen Fonds. Für Privatanleger brachte es ein neues Besteuerungssystem mit Teilfreistellungen und Vorabpauschalen.

Die drei Grundprinzipien des InvStG 2018

PrinzipErklärung
Fondsebenige BesteuerungInvestmentfonds zahlen auf bestimmte inländische Erträge selbst Steuer (15 % auf dt. Dividenden, dt. Immobilienerträge)
TeilfreistellungAnleger erhalten zur Kompensation pauschal 30/15/60 % steuerfrei (je nach Fondstyp)
VorabpauschaleThesaurierende Fonds werden jährlich besteuert (damit kein Stundungseffekt entsteht)

Teilfreistellungen im Detail

FondstypAktienquotePrivatanlegerBetriebsvermögen
Aktienfonds≥ 51 %30 % steuerfrei60 % steuerfrei
Mischfonds25–50 %15 % steuerfrei30 % steuerfrei
Immobilienfonds (DE)60 % steuerfrei60 % steuerfrei
Immobilienfonds (Ausland)80 % steuerfrei80 % steuerfrei
Sonstige Fonds< 25 %0 % steuerfrei0 % steuerfrei

Fiktiver Verkauf 31.12.2017: Was das bedeutet

Mit dem InvStG 2018 wurden alle Fondsanteile zum 31.12.2017 fiktiv verkauft und zum 01.01.2018 fiktiv neu angeschafft. Gewinne bis 31.12.2017 unterliegen dem alten Recht und sind bis zu 100.000 Euro steuerfrei (Bestandsschutz). Gewinne ab 01.01.2018 werden nach neuem Recht besteuert.

100.000-Euro-Freibetrag: Gewinne aus Fondsanteilen, die vor 2009 angeschafft wurden, bleiben bis 100.000 Euro (Singles) steuerfrei — auch nach 2018. Das gilt pro Person und für alle Altbestände zusammen.

Was Privatanleger praktisch tun müssen

  • Freistellungsauftrag beim Broker einrichten (1.000 €/Jahr)
  • Fondstyp kennen: Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfonds?
  • Vorabpauschale: Ausreichend Cash auf dem Verrechnungskonto halten (Januar)
  • Verluste aus Fonds landen im allgemeinen Verlustverrechnungstopf
  • Altbestände (vor 2009): 100.000 €-Freigrenze im Blick behalten
  • Günstigerprüfung nutzen, wenn persönlicher Steuersatz unter 25 %
Muss ich in der Steuererklärung etwas zu Fonds angeben?

Wenn der Broker im Inland sitzt und die Abgeltungsteuer einbehält: normalerweise nein. Ausnahmen: Günstigerprüfung, Verlustverrechnung über mehrere Broker, ausländische Depots.

Ist die Teilfreistellung auch beim Verlust anwendbar?

Ja — Verluste aus Aktienfonds werden ebenfalls um 30 % gemindert (nur 70 % des Verlusts sind verrechenbar). Das ist die Kehrseite der Teilfreistellung.

Was gilt für ETFs im Vergleich zu aktiv gemanagten Fonds?

Steuerlich werden ETFs und aktive Fonds gleich behandelt — beide unterliegen dem InvStG 2018. Entscheidend ist der Fondstyp (Aktien, Misch, Immobilien), nicht ob aktiv oder passiv verwaltet.

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