Abschreibungen · 4 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Immobilienverluste: Wie Verluste aus Vermietung die Steuer senken

In den ersten Jahren nach dem Immobilienkauf machen viele Vermieter Verluste — Zinsen, Abschreibung und Reparaturen übersteigen die Mieteinnahmen.

Immobilienverluste: Wie Verluste aus Vermietung die Steuer senken
Zuletzt aktualisiert:

Einführung: Immobilienverluste als Steuersparvehikel

Immobilienverluste sind für viele Vermieter eine willkommene Steueroptimierung, die in der Praxis häufig unterschätzt wird. Wer eine Immobilie kauft und vermietet, muss nicht zwangsläufig bereits im ersten Jahr profitabel sein. Tatsächlich ist es völlig normal, dass in den Anfangsjahren die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Die gute Nachricht: Diese Verluste können steuerlich geltend gemacht und mit anderen Einkommen verrechnet werden. Das bedeutet konkret, dass ein Vermieter mit einem Jahresgehalt von 60.000 Euro und Vermietungsverlusten von 15.000 Euro diese Verluste horizontal mit seinem Arbeitseinkommen verrechnen kann – und somit seine Steuerlast erheblich senkt.

Der Gesetzgeber erlaubt diese Verlustverrechnung nach § 2 Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz), wonach Einkünfte aus verschiedenen Quellen miteinander verrechnet werden dürfen. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt: Während Verluste aus Vermietung und Verpachtung mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb verrechenbar sind, dürfen sie nicht mit Kapitalerträgen wie Dividenden oder Zinserträgen ausgeglichen werden. Diese unterliegen der Abgeltungsteuer und sind räumlich getrennt.

Die Anatomie von Vermietungsverlusten: Woraus sie entstehen

Vermietungsverluste entstehen, wenn die Ausgaben der Vermietung die Mieteinnahmen übersteigen. Die klassischen Kostenkomponenten sind dabei:

  • Fremdkapitalzinsen: Die Zinsen auf das Hypothekendarlehen sind die größte Kostenposition. Bei einem Darlehensbetrag von 300.000 Euro zu 3,5% Zinsen fallen im ersten Jahr etwa 10.500 Euro Zinsen an.
  • Abschreibungen (AfA): Das Gebäude selbst kann linear über 50 Jahre abgeschrieben werden – das entspricht 2% des Gebäudewerts pro Jahr. Das Grundstück wird hingegen nicht abgeschrieben (§ 7 Abs. 4 EStG).
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten: Reparaturen, Wartungen und notwendige Sanierungen sind sofort steuerlich absetzbar.
  • Nebenkosten: Maklergebühren, Notargebühren (teilweise), Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Straßenreinigung.
  • Verwaltungskosten: Maklergebühren für die Vermietung, Kontoführungsgebühren, Steuerberatung.

Besonders in den ersten Jahren nach dem Kauf entsteht häufig eine „Verlustzone", weil die Abschreibung und die Zinsen zusammen oft höher sind als die Nettomieteinnahmen. Ein Beispiel: Eine Wohnung wird für 500.000 Euro gekauft, wobei 400.000 Euro auf das Gebäude entfallen. Die Bruttomiete beträgt 15.000 Euro jährlich. Nach Nebenkosten, Versicherungen und Maklergebühren (insgesamt etwa 3.000 Euro) bleibt eine Nettomiete von 12.000 Euro. Dazu kommen Hypothekenzinsen von etwa 9.000 Euro und eine Abschreibung von 8.000 Euro (2% von 400.000 Euro). Das ergibt eine Gesamtkostenbelastung von 17.000 Euro bei nur 12.000 Euro Mieteinnahmen – ein Verlust von 5.000 Euro.

Die horizontale Verlustverrechnung: Wie es funktioniert

Die horizontale Verlustverrechnung ist das Kernstück der Steueroptimierung bei Immobilienverluten. Nach § 2 Abs. 3 EStG werden positive und negative Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten miteinander verrechnet. Das bedeutet: Ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) kann direkt mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG), Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG) verrechnet werden.

Die praktische Auswirkung ist beträchtlich: Wenn Sie als Angestellter 70.000 Euro brutto verdienen und gleichzeitig einen Vermietungsverlust von 12.000 Euro haben, wird Ihre Einkommensteuerbasis auf 58.000 Euro reduziert. Das entspricht bei einem Grenzsteuersatz von 42% einer Steuerersparnis von etwa 5.040 Euro im Jahr. Diese 5.040 Euro werden Ihnen direkt erstattet oder in der Lohnsteuer berücksichtigt.

Wichtig zu verstehen ist die Unterscheidung zwischen positiven und negativen Einkünften. Negative Einkünfte entstehen, wenn Betriebsausgaben und Werbungskosten die Einnahmen übersteigen. Bei Vermietung ist dies typischerweise der Fall, wenn:

  1. Die Finanzierungskosten (Zinsen) sehr hoch sind
  2. Die Mieteinnahmen niedrig sind (z.B. bei Neuvermietung oder schlechter Lage)
  3. Große Instandsetzungen anfallen
  4. Die AfA den Cashflow aufzehrt

Rechenbeispiele: Konkrete Steuerersparnis in der Praxis

Beispiel 1: Der Angestellte mit Vermietungsverlust

Herr Müller, 45 Jahre alt, arbeitet als Projektmanager mit einem Jahreseinkommen von 65.000 Euro brutto. Im Jahr 2023 kauft er eine Eigentumswohnung für 420.000 Euro (davon 350.000 Euro Gebäudewert). Er finanziert dies mit einem Darlehen von 300.000 Euro zu 3,5% Zinsen.

Seine Vermietungsrechnung sieht wie folgt aus:

  • Bruttomiete: 14.400 Euro/Jahr (1.200 Euro/Monat)
  • Nebenkosten und Makler (abzüglich Betriebskosten): 2.400 Euro
  • Nettomieteinnahmen: 12.000 Euro
  • Hypothekenzinsen: 10.500 Euro
  • Abschreibung (2% von 350.000 Euro): 7.000 Euro
  • Instandhaltungsrücklage: 1.500 Euro
  • Versicherung und Grundsteuer: 800 Euro
  • Summe Ausgaben: 19.800 Euro
  • Vermietungsverlust: 7.800 Euro

Herr Müllers zu versteuerndes Einkommen sinkt von 65.000 Euro auf 57.200 Euro. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42% und Solidaritätszuschlag spart er etwa 3.380 Euro Einkommensteuer pro Jahr.

Beispiel 2: Die Freiberuflerin mit mehreren Immobilien

Frau Schmidt ist Architektin mit freiberuflichem Einkommen von 85.000 Euro. Sie besitzt zwei vermietete Wohnungen. Bei der ersten Wohnung macht sie einen Verlust von 6.500 Euro (hohe Darlehenszinsen, frisch gekauft), die zweite wirft einen Gewinn von 2.200 Euro ab. Der Nettoverlust aus Vermietung beträgt 4.300 Euro.

Ihre Einkommensteuer-Berechnung:

  • Freiberufliches Einkommen: 85.000 Euro
  • Nettoverlust aus Vermietung: -4.300 Euro
  • Zu versteuerndes Einkommen: 80.700 Euro
  • Steuerersparnis bei 45% Grenzsteuersatz: etwa 1.935 Euro

Zusätzlich kann Frau Schmidt die positive Einkünfte der zweiten Immobilie mit dem Verlust der ersten verrechnen – dies funktioniert, da beide

SteuernSparen.one Redaktion

Unsere Inhalte werden von einem spezialisierten Redaktionsteam erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft.

✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: Über die Redaktion →
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
AfA-Abschreibung berechnen Jährliche Steuerersparnis durch Abschreibung
Jetzt berechnen →