Kapitalanlagen · 3 Min. Lesezeit

Quellensteuer auf ausländische Dividenden: Anrechnung und Erstattung 2024

Das Problem: Doppelbesteuerung ausländischer Dividenden Wer in ausländische Aktien investiert (z.B.

Quellensteuer auf ausländische Dividenden: Anrechnung und Erstattung 2024

Das Problem: Doppelbesteuerung ausländischer Dividenden

Wer in ausländische Aktien investiert (z.B. US-Aktien, Schweizer Aktien), zahlt oft Quellensteuer im Ausland – und dann noch Abgeltungsteuer in Deutschland. Ohne Optimierung entsteht eine echte Doppelbelastung.

Lösung: Deutschland erlaubt die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG) – aber nur bis zur Höhe der deutschen Steuer und nur in bestimmtem Umfang je nach DBA.

Wie viel Quellensteuer wird im Ausland einbehalten?

LandQuellensteuersatzAnrechenbar in DE
USA15% (mit W-8BEN)15%
Schweiz35%15% (max. anrechenbar)
Frankreich12,8%12,8%
Niederlande15%15%
Spanien19%15%

USA: W-8BEN Formular ist Pflicht

Ohne W-8BEN wird in den USA 30% Quellensteuer einbehalten. Mit ausgefülltem W-8BEN (Erklärung der deutschen Ansässigkeit und des DBA-Anspruchs) sinkt die Rate auf 15%. Die meisten deutschen Depotbanken erledigen das automatisch.

Schweizer Aktien: Verrechnungssteuer zurückfordern

Die Schweiz zieht 35% Verrechnungssteuer ein – deutlich mehr als die anrechnungsfähigen 15%. Die überschüssigen 20% müssen vom Schweizer Staat direkt zurückgefordert werden:

  • Antrag bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in Bern
  • Formular 85 (für natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland)
  • Frist: 3 Jahre nach dem Jahr der Dividende
  • Belege: Dividendenbescheinigung der Depotbank, Wohnsitznachweis
Frist beachten: 3 Jahre nach dem Dividendenjahr, nicht nach der Steuererklärung. Wer 2021er Schweizer Dividenden nicht bis Ende 2024 zurückfordert, verliert den Anspruch.

Automatische Anrechnung durch die Depotbank

Deutsche Depotbanken rechnen ausländische Quellensteuer automatisch auf die Abgeltungsteuer an – bis zu 15% (dem maximal anrechenbaren Satz nach den meisten DBAs). Das erscheint auf der Jahressteuerbescheinigung. Aber: In der Anlage KAP der Steuererklärung kannst du prüfen, ob die Anrechnung korrekt war.

FAQ: Quellensteuer auf Dividenden

Was passiert mit der überschüssigen Quellensteuer aus der Schweiz (20% über dem anrechenbaren Betrag)?

Die überschüssigen 20% müssen direkt von der Schweiz zurückgefordert werden – Deutschland rechnet sie nicht an (da über DBA-Grenze). Der Antrag läuft über das Formular 85 beim ESTV. Ohne diesen Antrag verliert man das Geld.

Kann ich Quellensteuer auch zurückfordern, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?

Für die deutsche Abgeltungsteuer-Anrechnung nicht – die erfolgt durch die Depotbank automatisch. Für die direkte Erstattung vom Ausland (z.B. Schweiz, Österreich): Ja, das ist unabhängig von der deutschen Steuererklärung möglich.

Macht es Sinn, ausländische Dividendentitel wegen der Quellensteuer zu meiden?

Nein, in der Regel nicht. 15% anrechenbare Quellensteuer wird vollständig auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet – du zahlst dann netto nur 25% Abgeltungsteuer, nicht mehr. Nur bei Ländern mit hoher nicht-anrechenbarer Quellensteuer (wie Schweiz) entsteht eine echte Extrabelastung, die durch direkte Rückforderung aber teilweise ausgeglichen werden kann.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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