Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Homeoffice-Pauschale 2026: 6 Euro pro Tag – so setzen Sie das Homeoffice maximal ab

Das Homeoffice ist aus dem deutschen Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken – und die steuerliche Förderung wurde dauerhaft verankert.

Homeoffice-Pauschale 2026: 6 Euro pro Tag – so setzen Sie das Homeoffice maximal ab

Das Homeoffice ist aus dem deutschen Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken – und die steuerliche Förderung wurde dauerhaft verankert. Ab 2023 gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Arbeitstag im Homeoffice, maximal 1.260 Euro pro Jahr. Für viele Arbeitnehmer ist das der einfachste Weg, Steuern zu sparen.

Das müssen Sie wissen:
6 € pro Homeoffice-Tag, max. 210 Tage = max. 1.260 €/Jahr
Kein separates Arbeitszimmer notwendig
Kann mit anderen Werbungskosten kombiniert werden
Zählt auf Werbungskostenpauschbetrag (1.230 €) an

Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitszimmer: Was ist besser?

Es gibt zwei Wege, das Homeoffice steuerlich abzusetzen:

MethodeHomeoffice-PauschaleHäusliches Arbeitszimmer
AnforderungenNur: Arbeit von zu HauseEigener Raum, ausschließlich beruflich genutzt
Maximalbetrag1.260 €/JahrUnbegrenzt (tatsächliche Kosten anteilig)
Mittelpunkt der TätigkeitNicht nötigJa (für unbegrenzten Abzug)
AufwandGering (Tage zählen)Hoch (Raumanteil, Belege sammeln)
Wann besserWenig Homeoffice, kein echtes ZimmerViel Homeoffice, eigener Raum mit hohen Kosten

Wer kann die Pauschale nutzen?

  • Arbeitnehmer, die tage- oder tageweise im Homeoffice arbeiten
  • Selbständige und Freiberufler (als Betriebsausgabe)
  • Beamte im Homeoffice
  • Auch bei nur teilweisem Homeoffice (nicht ganze Tage nötig – mindestens 50% des Arbeitstags)
Hinweis: Ein Homeoffice-Tag zählt nur, wenn Sie an diesem Tag überwiegend (mehr als die Hälfte) von zu Hause arbeiten. Wer morgens zu Hause arbeitet und nachmittags ins Büro fährt, muss nachweisen, dass der größte Teil der Arbeit zuhause stattfand.

Wie trägt man die Homeoffice-Pauschale in die Steuererklärung ein?

Die Pauschale wird in der Anlage N (Werbungskosten Arbeitnehmer) eingetragen – Zeile „Homeoffice-Pauschale". Sie müssen keine Belege einreichen, aber die Anzahl der Homeoffice-Tage dokumentieren (Kalender, Outlook-Export, etc.).

Rechenbeispiel

120 Homeoffice-Tage × 6 € = 720 €
Werbungskostenpauschale: 1.230 €
Da 720 € < 1.230 €, wirkt die Pauschale hier nicht extra steuersenkend – aber zusammen mit anderen Werbungskosten (Fortbildungen, Arbeitsmittel, Fahrtkosten) kann der Pauschbetrag deutlich überschritten werden.

Kombinations-Tipp: Homeoffice-Pauschale + Fachliteratur + Berufsverbände + Fortbildungskosten können zusammen den Pauschbetrag von 1.230 € leicht überschreiten und echte Steuererstattungen erzeugen.

FAQ: Homeoffice-Pauschale 2026

Kann ich die Homeoffice-Pauschale und das Arbeitszimmer gleichzeitig nutzen?

Nein. Es gilt entweder die Pauschale (1.260 €) oder der Abzug für das häusliche Arbeitszimmer – nicht beides. Vergleichen Sie, was in Ihrem Fall mehr einbringt.

Gilt die Pauschale auch für Minijobber oder Teilzeitkräfte?

Ja, jede Person kann sie nutzen – unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Wichtig ist nur, dass an diesem Tag tatsächlich Homeoffice stattfand.

Was ist, wenn mein Arbeitgeber mir Homeoffice-Pauschale erstattet?

Erstattungen durch den Arbeitgeber (steuerfrei bis 6 €/Tag) und die Steuererstattung schließen sich gegenseitig aus. Was der Arbeitgeber zahlt, darf nicht nochmals in der Steuererklärung abgezogen werden.

In unserem Artikel zu den Werbungskosten für Arbeitnehmer finden Sie eine vollständige Übersicht aller abzugsfähigen Posten, die Sie mit der Homeoffice-Pauschale kombinieren können.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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