Das Homeoffice ist aus dem deutschen Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken – und die steuerliche Förderung wurde dauerhaft verankert. Ab 2023 gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Arbeitstag im Homeoffice, maximal 1.260 Euro pro Jahr. Für viele Arbeitnehmer ist das der einfachste Weg, Steuern zu sparen.
6 € pro Homeoffice-Tag, max. 210 Tage = max. 1.260 €/Jahr
Kein separates Arbeitszimmer notwendig
Kann mit anderen Werbungskosten kombiniert werden
Zählt auf Werbungskostenpauschbetrag (1.230 €) an
Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitszimmer: Was ist besser?

Es gibt zwei Wege, das Homeoffice steuerlich abzusetzen:
| Methode | Homeoffice-Pauschale | Häusliches Arbeitszimmer |
|---|---|---|
| Anforderungen | Nur: Arbeit von zu Hause | Eigener Raum, ausschließlich beruflich genutzt |
| Maximalbetrag | 1.260 €/Jahr | Unbegrenzt (tatsächliche Kosten anteilig) |
| Mittelpunkt der Tätigkeit | Nicht nötig | Ja (für unbegrenzten Abzug) |
| Aufwand | Gering (Tage zählen) | Hoch (Raumanteil, Belege sammeln) |
| Wann besser | Wenig Homeoffice, kein echtes Zimmer | Viel Homeoffice, eigener Raum mit hohen Kosten |
Wer kann die Pauschale nutzen?
- Arbeitnehmer, die tage- oder tageweise im Homeoffice arbeiten
- Selbständige und Freiberufler (als Betriebsausgabe)
- Beamte im Homeoffice
- Auch bei nur teilweisem Homeoffice (nicht ganze Tage nötig – mindestens 50% des Arbeitstags)
Wie trägt man die Homeoffice-Pauschale in die Steuererklärung ein?
Die Pauschale wird in der Anlage N (Werbungskosten Arbeitnehmer) eingetragen – Zeile „Homeoffice-Pauschale". Sie müssen keine Belege einreichen, aber die Anzahl der Homeoffice-Tage dokumentieren (Kalender, Outlook-Export, etc.).

Rechenbeispiel
120 Homeoffice-Tage × 6 € = 720 €
Werbungskostenpauschale: 1.230 €
Da 720 € < 1.230 €, wirkt die Pauschale hier nicht extra steuersenkend – aber zusammen mit anderen Werbungskosten (Fortbildungen, Arbeitsmittel, Fahrtkosten) kann der Pauschbetrag deutlich überschritten werden.
FAQ: Homeoffice-Pauschale 2026
Nein. Es gilt entweder die Pauschale (1.260 €) oder der Abzug für das häusliche Arbeitszimmer – nicht beides. Vergleichen Sie, was in Ihrem Fall mehr einbringt.
Ja, jede Person kann sie nutzen – unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Wichtig ist nur, dass an diesem Tag tatsächlich Homeoffice stattfand.
Erstattungen durch den Arbeitgeber (steuerfrei bis 6 €/Tag) und die Steuererstattung schließen sich gegenseitig aus. Was der Arbeitgeber zahlt, darf nicht nochmals in der Steuererklärung abgezogen werden.

In unserem Artikel zu den Werbungskosten für Arbeitnehmer finden Sie eine vollständige Übersicht aller abzugsfähigen Posten, die Sie mit der Homeoffice-Pauschale kombinieren können.