Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung — für Ehepaare ist das eine der wichtigsten Steuerfragen überhaupt. In den meisten Fällen spart die Zusammenveranlagung erheblich, aber es gibt Ausnahmen, die du kennen solltest.

Ehegattensplitting: Wie die Zusammenveranlagung funktioniert
Bei der Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) werden die Einkommen beider Ehegatten addiert, dann halbiert, der Steuerbetrag für das halbe Einkommen berechnet und anschließend verdoppelt. Dieser "Splittingeffekt" führt dazu, dass Einkünfte des besser verdienenden Partners anteilig mit dem niedrigeren Steuersatz des Schlechtverdienenden versteuert werden. Je größer die Einkommensdifferenz, desto größer der Steuervorteil.
Beispiel: Partner A verdient 80.000 €, Partner B 20.000 €. Zusammen 100.000 €, halbiert 50.000 €. Die Steuer auf 50.000 € × 2 ist deutlich niedriger als Steuer auf 80.000 € + Steuer auf 20.000 € getrennt. Ersparnis: oft 3.000–8.000 € je nach Einkommensverteilung.
Wann lohnt sich die Einzelveranlagung?
Die Einzelveranlagung ist vorteilhaft, wenn: (1) Einer der Partner außergewöhnliche Belastungen hat, die an die zumutbare Belastung geknüpft sind — bei geringerem Einzeleinkommen ist die zumutbare Belastung niedriger, mehr Kosten werden anerkannt. (2) Einer der Partner Progressionsvorbehalt-Einkünfte hat (Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld) — die erhöhen bei Zusammenveranlagung den Steuersatz des anderen Partners. (3) Einer der Partner Verluste aus Vorjahren vortragen möchte, die bei Zusammenveranlagung mit dem Einkommen des anderen verrechnet würden.
| Situation | Zusammen | Einzeln |
|---|---|---|
| Großer Einkommensunterschied | Fast immer besser | Selten sinnvoll |
| Ähnliche Einkommen (beide ~40.000 €) | Kaum Vorteil | Kann besser sein |
| Ein Partner hat Progressionsvorbehalt | Erhöht Steuersatz des anderen | Isoliert den Effekt |
| Außergewöhnliche Belastungen | Höhere zumutbare Belastung | Niedrigere Belastungsgrenze |
Steuerklassen und Vorauszahlungen richtig wählen
Verheiratete können zwischen den Steuerklassen-Kombinationen 3/5 und 4/4 wählen. Bei 3/5 zahlt der besser verdienende Partner wenig Lohnsteuer (Kl. 3), der schlechter Verdienende viel (Kl. 5). Die jährliche Steuererklärung gleicht das aus. Bei 4/4 mit Faktor werden die Abzüge bereits monatlich optimiert — dadurch gibt es am Jahresende weniger Nachzahlung oder Erstattung. Seit 2030 werden 3/5 schrittweise durch 4/4 mit Faktor ersetzt.
- ✓ Einkommensunterschied berechnen — je größer, desto mehr lohnt Zusammenveranlagung
- ✓ Progressionsvorbehalt-Einkünfte identifizieren und Auswirkung berechnen
- ✓ Außergewöhnliche Belastungen bei niedrigerem Einzeleinkommen prüfen
- ✓ Günstigerprüfung nutzen: Finanzamt berechnet automatisch die günstigere Variante (auf Antrag)
- ✓ Steuerklassenwahl 4/4 mit Faktor für gleichmäßige monatliche Belastung erwägen