Wer Handwerker beauftragt, kann 20% der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld abziehen – nicht nur als Sonderausgabe, sondern als direkter Steuerbonus. Bis zu 1.200 EUR pro Jahr sind möglich. Der Haken: Es gibt klare Regeln, wann das geht und wann nicht.
Die Grundregel: §35a EStG

| Abzug | Handwerkerleistungen | Haushaltsnahe DL |
|---|---|---|
| Abzugssatz | 20% der Lohnkosten | 20% der Kosten |
| Maximaler Abzug | 1.200 EUR/Jahr | 4.000 EUR/Jahr |
| Maximale Aufwendungen | 6.000 EUR Lohn | 20.000 EUR Kosten |
| Was fließt ein? | Nur Lohn- und Arbeitskosten | Lohn + Materialanteil |
Was sind absetzbare Handwerkerleistungen?
- Renovierung (Streichen, Tapezieren, Bodenbeläge verlegen)
- Heizungsreparatur und -wartung
- Dachrinnen reinigen und reparieren
- Schornsteinfeger (Pflichtleistung)
- Elektriker, Installateur, Klempner
- Malerarbeiten innen und außen
- Fenster und Türen austauschen
- Badezimmer renovieren
- Keller trockenlegung
- Gartenpflege durch Fachbetrieb (anteilig)
Was ist NICHT absetzbar?
- Neubau oder erstmalige Herstellung (nur Modernisierung!)
- Öffentlich geförderte Maßnahmen (KfW-Zuschuss erhalten)
- Handwerkerarbeiten im Büro/Gewerberaum (andere Absetzung möglich)
- Eigenleistung (nur bezahlte Fachkräfte, kein DIY)
Die 3 Pflicht-Bedingungen

- Rechnung vorhanden: Schriftliche Handwerkerrechnung auf Ihren Namen
- Überweisung: Zahlung per Überweisung, Lastschrift oder Karte (KEIN Bargeld!)
- Inländisches Konto: Zahlung muss auf ein inländisches Konto erfolgen
Praxisbeispiel: Optimale Rechnungsstellung
| Position | Betrag | Absetzbar? |
|---|---|---|
| Arbeitszeit Elektriker (8h × 80 EUR) | 640 EUR | Ja → 20% = 128 EUR Steuerbonus |
| Fahrtkosten | 30 EUR | Ja → 20% = 6 EUR |
| Kabel und Verbrauchsmaterial | 150 EUR | Nein |
| MwSt. (19%) | anteilig | Ja auf Lohnanteil |
| Steuerbonus gesamt | ca. 134 EUR direkt abgezogen |
Energetische Sanierung: Höherer Abzug möglich
Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen nach §35c EStG gilt ein noch höherer Steuerbonus: Bis zu 20% der Gesamtkosten (nicht nur Lohn) über 3 Jahre. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur energetischen Sanierung.
Nein – §35a gilt nur für die selbst genutzte Wohnung oder das Eigenheim. Bei Vermietungsobjekten zählen Handwerkerkosten als Werbungskosten (andere Absetzung, volle Kosten inkl. Material).
In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (früher: Anlage V). Das Finanzamt zieht den Betrag direkt von Ihrer Steuerschuld ab – nicht vom Einkommen.

Ja, beide Abzüge sind parallel möglich. Handwerker max. 1.200 EUR + haushaltsnahe DL max. 4.000 EUR = zusammen bis zu 5.200 EUR direkter Steuerbonus pro Jahr.