Seit 2025 gilt die neue Grundsteuerberechnung. Die alten Einheitswerte wurden durch aktuelle Grundsteuerwerte ersetzt. Wir erklären die neue Berechnung Schritt für Schritt.
Die neue Grundsteuerformel
Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde

Schritt 1: Grundsteuerwert ermitteln
Das Finanzamt hat Ihren Grundsteuerwert festgestellt und Ihnen einen Grundsteuerwertbescheid zugeschickt. Dieser enthält:
- Den Bodenwert (Grundfläche × Bodenrichtwert)
- Den Gebäudewert (nach Baujahr, Fläche, Nutzungsart)
Schritt 2: Steuermesszahl anwenden
Im Bundesmodell gilt:
- 0,31 ‰ für Wohnimmobilien
- 0,34 ‰ für unbebaute Grundstücke
- 0,34 ‰ für Geschäftsgebäude (Gewerbe)
Schritt 3: Hebesatz der Gemeinde
Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest — oft zwischen 300 % und 700 %. Beispiel:
- München: ca. 535 %
- Hamburg: ca. 740 %
- Frankfurt: ca. 500 %
Schritt 4: Grundsteuer berechnen
Steuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100 = jährliche Grundsteuer.
Beispiel: 62 € × 535 % = 331,70 € Jahresgrundsteuer (= 27,64 €/Monat).
Häufige Fragen
Wie kann ich den neuen Bescheid anfechten?
Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid innerhalb von 1 Monat. Häufige Gründe: falscher Bodenrichtwert, falsche Wohnfläche, falsche Nutzungsart.
Was wenn meine Gemeinde keinen Hebesatz festgelegt hat?
Der Hebesatz des Vorjahres gilt weiter. Gemeinden können den Hebesatz jährlich ändern — auch stark erhöhen, um Haushaltslücken zu schließen.

Weiterführende Ratgeber
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Das deutsche Steuerrecht bietet zahlreiche legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Entscheidend ist, die relevanten Regelungen zu kennen und rechtzeitig zu handeln. Viele Steuervergünstigungen müssen aktiv beantragt oder in der Steuerererklärung geltend gemacht werden — das Finanzamt gewährt sie nicht automatisch.
Die goldenen Regeln der Steuerplanung
- Frühzeitig planen: Steueroptimierung am Jahresende ist oft zu spät. Viele Maßnahmen (z.B. Rentenverträge, Investitionen) müssen vor dem 31.12. umgesetzt werden.
- Belege sammeln: Ohne Nachweise kein Abzug. Digitale Belegarchivierung vereinfacht die jährliche Steuerererklärung erheblich.
- Freibeträge ausschöpfen: Sparer-Pauschbetrag, Kinderfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag — alles, was nicht beantragt wird, geht verloren.
Wann ein Steuerberater sich lohnt
Bei Einkommen aus mehreren Quellen, Immobilienbesitz, Selbständigkeit oder komplexen Erbschafts- und Schenkungssituationen rechnet sich ein Steuerberater fast immer. Die Kosten (typisch 300–1.500 €) sind selbst als Werbungskosten absetzbar und werden durch die zusätzliche Steuerersparnis meist mehrfach überkompensiert.