Grundsteuer · 5 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Grundsteuer 2026 Bundesländer-Vergleich: Wo zahlt man am meisten?

Grundsteuer 2026 Bundesländer-Vergleich: Bayern bezahlt am wenigsten (günstigster Hebesatz), Hamburg und Bremen zahlen am meisten. Tabelle: Hebesätze, Grundsteuerwert und Vergleichsrechnung für Hausbesitzer.

Grundsteuer 2026 Bundesländer-Vergleich: Wo zahlt man am meisten?
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Die Grundsteuer variiert erheblich zwischen den Bundesländern

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Gemeinden in Deutschland und wird nach § 2 GrStG (Grundsteuergesetz) erhoben. Allerdings unterscheidet sich die Belastung für Immobilieneigentümer je nach Bundesland erheblich. Während Eigentümer in Bayern mit relativ moderaten Hebesätzen rechnen können, müssen Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg teilweise deutlich höhere Beträge aufbringen. Diese regionalen Unterschiede entstehen durch verschiedene Bewertungsmethoden und die unterschiedlichen Hebesätze der einzelnen Gemeinden. Ein Haus mit identischem Wert kann in zwei benachbarten Bundesländern zu völlig unterschiedlichen Steuerzahlungen führen.

Seit der Grundsteuerreform 2025 haben die Bundesländer gemäß § 10 Abs. 1 GrStG die Möglichkeit genutzt, von dem bundesweit einheitlichen Bewertungsmodell abzuweichen. Diese sogenannte Öffnungsklausel führt dazu, dass nunmehr neun verschiedene Bewertungsverfahren in Deutschland parallel existieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 10. April 2018 diese Reform notwendig gemacht, da die bisherige Bewertung nach Einheitswerten aus den Jahren 1935 und 1964 verfassungswidrig war. Die neue Regelung trat zum 1. Januar 2025 in Kraft und prägt seitdem die Grundsteuerbelastung entscheidend mit.

Warum die Grundsteuer so unterschiedlich ist

Die Hauptursache für die großen Unterschiede liegt in der föderalen Struktur der Grundsteuererhebung. Nach § 4 GrStG ist die Grundsteuer eine Gemeindesteuer, bei der jede Stadt und Gemeinde ihren eigenen Hebesatz festlegen darf. Dieser Hebesatz wird auf den Messbetrag angewendet, der sich wiederum aus dem Grundstückswert errechnet. In kleineren Gemeinden liegen die Hebesätze oft unter 300 Prozent, während große Metropolen wie München, Köln oder Hamburg Hebesätze von über 600 Prozent, teilweise sogar über 900 Prozent festgesetzt haben. Diese extreme Spannbreite führt dazu, dass zwei identische Häuser in verschiedenen Gemeinden völlig unterschiedliche Steuerbasten generieren.

Hinzu kommt, dass die Bundesländer ab 2025 unterschiedliche Bewertungsmethoden anwenden dürfen. Bayern nutzt beispielsweise ein reines Flächen-Ertrag-Modell nach § 10 Abs. 3 GrStG, das hauptsächlich auf der Grundfläche basiert und deutlich geringere Messwerte ergibt. Baden-Württemberg und Hessen setzen dagegen das sogenannte Ertragswertverfahren um, das den Ertrag einer Immobilie berücksichtigt. Nordrhein-Westfalen hat sich für ein modifiziertes Verfahren entschieden, das näher am bisherigen Einheitswertverfahren liegt. Diese verschiedenen Modelle führen bei ein und demselben Grundstück zu völlig unterschiedlichen Messbetrag und damit zu unterschiedlichen Grundsteuerlasten.

Ein weiterer Faktor ist die wirtschaftliche Situation der Gemeinden. Wohlhabendere Gemeinden können mit niedrigeren Hebesätzen auskommen, da ihre Steuerbasis aufgrund höherer Immobilienwerte bereits groß ist. Ärmere Gemeinden hingegen müssen ihre Hebesätze oft deutlich erhöhen, um ihre notwendigen Einnahmen zu generieren. Dieses System führt paradoxerweise dazu, dass Eigentümer in strukturschwachen Regionen trotz niedrigerer Immobilienwerte oft höhere prozentuale Steuersätze zahlen als in wohlhabenden Ballungsräumen.

Die unterschiedlichen Bewertungssysteme nach Bundesland

Seit 2025 gibt es in Deutschland neun verschiedene Grundsteuer-Bewertungssysteme, die erhebliche Auswirkungen auf die finale Steuerbelastung haben. Bayern führt das sogenannte Flächenmodell um, das nur die Grundfläche und eine pauschale Wertzahl berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass die Messwerte in Bayern durchschnittlich deutlich niedriger ausfallen als in anderen Bundesländern. Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Hamburg haben sich für das Ertragswertverfahren entschieden, das die potenziellen Mieteinnahmen einer Immobilie berücksichtigt.

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und das Saarland nutzen ein modifiziertes Verfahren, das dem bisherigen System näher kommt. Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen wenden das sogenannte Vergleichswertverfahren an, das auf tatsächliche Marktpreise abstellt. Bayern veröffentlicht dazu Grundstückswertzahlen, die vereinfacht die Marktlage abbilden sollen. Jedes Modell hat unterschiedliche Konsequenzen für Eigentümer und Käufer.

  • Flächenmodell (Bayern): Basiert hauptsächlich auf Grundfläche, führt zu niedrigeren Messwerten
  • Ertragswertverfahren: Berücksichtigt potenzielle Mieteinnahmen, deutlich höhere Messwerte als Bayern
  • Vergleichswertverfahren: Orientiert sich an tatsächlichen Marktpreisen in der Region
  • Modifiziertes Verfahren: Näher am alten System, mittlere Messwerte

Konkrete Beispiele: So unterschiedlich sind die Steuern

Um die großen Unterschiede praktisch zu verdeutlichen, betrachten wir zwei Beispielsfälle. Nehmen wir ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 500.000 Euro in einer mittelgroßen Stadt.

Beispiel 1: Einfamilienhaus in München, Bayern
Das Grundstück hat eine Fläche von 600 Quadratmetern. Nach dem bayerischen Flächenmodell wird ein Messwert von etwa 60.000 Euro ermittelt (vereinfacht: 100 Euro pro Quadratmeter). Der Hebesatz in München liegt bei 630 Prozent. Die jährliche Grundsteuer beträgt somit: 60.000 Euro × 6,3 = 3.780 Euro pro Jahr.

Beispiel 2: Ähnliches Einfamilienhaus in Köln, Nordrhein-Westfalen
Dasselbe Haus mit 500.000 Euro Verkehrswert und 600 Quadratmetern Fläche würde in Köln mit dem modifizierten Verfahren bewertet. Der resultierende Messwert liegt höher, etwa bei 120.000 Euro. Der Hebesatz in Köln beträgt 710 Prozent. Die jährliche Grundsteuer beträgt: 120.000 Euro × 7,1 = 8.520 Euro pro Jahr.

Der Unterschied ist erheblich: Der Eigentümer in Köln zahlt mit 8.520 Euro jährlich etwa 126 Prozent mehr als der Eigentümer in München mit 3.780 Euro. Über einen Zeitraum von 30 Jahren ergibt sich eine Differenz von etwa 141.600 Euro! Dies zeigt, wie wichtig die Wahl des Standorts für die langfristige finanzielle Belastung ist. Solche Unterschiede sind keine Seltenheit, sondern die Regel bei der Grundsteuer in Deutschland.

Die höchsten und niedrigsten Hebesätze bundesweit

Die Spannbreite der Hebesätze in Deutschland ist beeindruckend. Die niedrigsten Hebesätze findet man in ländlichen Gemeinden in Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, wo Werte unter 300 Prozent keine Seltenheit sind. Die Gemeinde Tuntenhausen in Bayern erhebt beispielsweise einen Hebesatz von nur 260 Prozent, während andere bayerische Gemeinden unter 280 Prozent liegen.

Die höchsten Hebesätze sind dagegen in Großstädten und wirtschaftlich angespannten Gemeinden zu finden. Frankfurt am Main erhebt einen Hebesatz von 530 Prozent, Düsseldorf 740 Prozent, und Hamburg sogar 900 Prozent. Diese extremen Werte zeigen, dass die wirtschaftliche Situation und Größe einer Gemeinde die Hebes

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