Eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen für GmbH-Gesellschafter: Soll der Gewinn in der GmbH bleiben (thesaurieren) oder ausgeschüttet werden? Die Antwort hängt vom persönlichen Steuersatz, dem Verwendungszweck und dem Zeithorizont ab.
Thesaurierung in GmbH: ca. 29–30 % Gesamtsteuer (KSt + GewSt)
Ausschüttung an Privatperson: zusätzlich 25 % Abgeltungsteuer auf das Netto
Effektivsteuer bei Ausschüttung: ca. 48–49 % gesamt
Vorteil Thesaurierung: Ca. 18–19 % Steuerstundung
Der Steuervorteil der Thesaurierung

Wenn die GmbH 1 Mio. Euro Gewinn erzielt und diesen behält, fallen ca. 300.000 Euro Steuern an. Es verbleiben 700.000 Euro in der GmbH für Investitionen. Würde dieser Betrag ausgeschüttet, fallen nochmals 25 % auf 700.000 Euro an = 175.000 Euro. Effektiv verbleiben nur 525.000 Euro privat.
Der Unterschied: 175.000 Euro mehr in der GmbH als privat — die im Unternehmen arbeiten und Zinsen/Rendite erwirtschaften können, während die Ausschüttungssteuer gestundet ist.
Wann ist Thesaurierung sinnvoll?
- Das Geld wird reinvestiert (neue Maschinen, Mitarbeiter, Expansion)
- Persönlicher Steuersatz liegt über 25 % (fast immer)
- Langfristige Vermögensbildung geplant
- GmbH als Holding für Beteiligungen genutzt (Schachtelprivileg!)

Wann ist Ausschüttung sinnvoll?
- Privater Liquiditätsbedarf (Immobilienkauf, größere Ausgaben)
- GmbH wird bald verkauft — lieber jetzt Geld raus
- Persönlicher Steuersatz durch andere Abzüge unter 25 %
- Abgeltungsteuer durch Günstigerprüfung niedriger als normal
| Gewinn GmbH | Steuer GmbH | Ausschüttung netto | Steuer privat (25 %) | Privat netto |
|---|---|---|---|---|
| 100.000 € | 30.000 € | 70.000 € | 17.500 € | 52.500 € |
| 500.000 € | 150.000 € | 350.000 € | 87.500 € | 262.500 € |
Nein direkt. Die Thesaurierungssteuer ist "sicher" — sie fällt wirklich an. Der Vorteil ist die Stundung: Das Geld arbeitet länger, bevor die Ausschüttungssteuer fällig wird. Der Zinseszinseffekt auf die nicht ausgezahlte Steuer ist der echte Gewinn.
Für GmbHs gibt es die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG nicht — das ist nur für Personengesellschaften (Einzelunternehmer, OHG, KG). Die GmbH profitiert schon durch den niedrigen KSt-Satz von 15 %.

Ja — das ist die Standardstrategie. Genug ausschütten für den privaten Lebensunterhalt (möglichst über Gehalt, nicht Dividende), den Rest in der GmbH reinvestieren oder ansparen.