Die Gewerbesteuer ist eine der ärgerlichsten Pflichten für Selbständige und Gewerbetreibende – und gleichzeitig eine der am wenigsten verstandenen. Wie sie berechnet wird, warum der Wohnort des Unternehmens entscheidend ist und wie viel Sie tatsächlich zahlen – das erklären wir hier.
Wer zahlt Gewerbesteuer?
- Alle Gewerbetreibenden (Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH)
- Freiberufler sind grundsätzlich befreit (§ 18 EStG)
- GmbH: immer gewerbesteuerpflichtig (kein Freibetrag!)
- Einzelunternehmen: Freibetrag 24.500 € p.a. (nur auf die Steuer, nicht auf die Meldepflicht)

Berechnung Gewerbesteuer
Die Formel lautet: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz der Gemeinde
Schritt 1: Gewerbeertrag ermitteln
Gewerbeertrag = Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen
- Hinzurechnung: 25 % der Zinsen (z.B. Bankdarlehen), 20 % der Miet-/Pachtaufwendungen, 50 % der Lizenzgebühren
- Kürzungen: 1,2 % des Einheitswerts für Grundbesitz, bestimmte Dividenden aus Beteiligungen
- Freibetrag: 24.500 € (nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
Schritt 2: Steuermesszahl anwenden
Steuermesszahl = 3,5 % (bundeseinheitlich). Ergibt den Gewerbesteuermessbetrag.
Schritt 3: Hebesatz der Gemeinde
Jede Gemeinde setzt ihren eigenen Hebesatz fest – das ist der entscheidende Faktor:

| Stadt / Gemeinde | Hebesatz 2026 (ca.) | Effektiver GewSt-Satz |
|---|---|---|
| München | 490 % | 17,15 % |
| Hamburg | 470 % | 16,45 % |
| Berlin | 410 % | 14,35 % |
| Frankfurt | 460 % | 16,10 % |
| Kleingemeinden (günstig) | 200–300 % | 7–10,5 % |
| Mindest-Hebesatz | 200 % (gesetzlich) | 7 % |
Anrechnung auf die Einkommensteuer
Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter wird die Gewerbesteuer bis zum 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei einem Hebesatz bis ca. 400 % gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer vollständig aus. Bei höheren Hebesätzen bleibt eine Restbelastung.
Gewerbesteuer bei GmbH
GmbHs haben keinen Freibetrag und keine Anrechnung auf die Körperschaftsteuer. Sie zahlen Körperschaftsteuer (15 %) + Gewerbesteuer (je nach Hebesatz ~14–17 %) + Soli. Gesamtbelastung: ca. 30 % auf Gewinne.
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Kann ich durch Sitzverlagerung Gewerbesteuer sparen?
Ja, das ist eine legale Gestaltung. Unternehmen mit Sitz in Gemeinden mit niedrigem Hebesatz zahlen weniger. Allerdings: Der Sitz muss tatsächlich dort sein (Geschäftsleitung, Büro). Briefkastensitze ohne echte Substanz werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Muss ich Gewerbesteuer-Vorauszahlungen leisten?
Ja, quartalsweise am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Vorauszahlungen basieren auf der Gewerbesteuer des Vorjahres. Bei deutlich geringerem Gewinn im laufenden Jahr: Antrag auf Herabsetzung stellen.
Was passiert, wenn ich nicht gewerbesteuerpflichtig bin, aber gewerblich tätig?
Pflicht zur Gewerbeanmeldung gilt unabhängig vom Gewinn. Die Steuerpflicht selbst setzt erst bei positivem Gewerbeertrag nach dem Freibetrag ein. Unterhalb des Freibetrags von 24.500 € fällt zwar Gewerbesteuer an (0 €), aber man muss trotzdem Gewerbesteuererklärung abgeben.