Unternehmenssteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Gewerbesteuer berechnen: Hebesatz, Freibetrag und Anrechnung erklärt

Die Gewerbesteuer ist eine der ärgerlichsten Pflichten für Selbständige und Gewerbetreibende – und gleichzeitig eine der am wenigsten verstandenen.

Gewerbesteuer berechnen: Hebesatz, Freibetrag und Anrechnung erklärt
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Die Gewerbesteuer ist eine der ärgerlichsten Pflichten für Selbständige und Gewerbetreibende – und gleichzeitig eine der am wenigsten verstandenen. Wie sie berechnet wird, warum der Wohnort des Unternehmens entscheidend ist und wie viel Sie tatsächlich zahlen – das erklären wir hier.

Gute Nachricht: Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet – Einzelunternehmer und Personengesellschafter zahlen effektiv deutlich weniger als der nominale Steuersatz vermuten lässt.

Wer zahlt Gewerbesteuer?

  • Alle Gewerbetreibenden (Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH)
  • Freiberufler sind grundsätzlich befreit (§ 18 EStG)
  • GmbH: immer gewerbesteuerpflichtig (kein Freibetrag!)
  • Einzelunternehmen: Freibetrag 24.500 € p.a. (nur auf die Steuer, nicht auf die Meldepflicht)

Berechnung Gewerbesteuer

Die Formel lautet: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz der Gemeinde

Schritt 1: Gewerbeertrag ermitteln

Gewerbeertrag = Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen

  • Hinzurechnung: 25 % der Zinsen (z.B. Bankdarlehen), 20 % der Miet-/Pachtaufwendungen, 50 % der Lizenzgebühren
  • Kürzungen: 1,2 % des Einheitswerts für Grundbesitz, bestimmte Dividenden aus Beteiligungen
  • Freibetrag: 24.500 € (nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)

Schritt 2: Steuermesszahl anwenden

Steuermesszahl = 3,5 % (bundeseinheitlich). Ergibt den Gewerbesteuermessbetrag.

Schritt 3: Hebesatz der Gemeinde

Jede Gemeinde setzt ihren eigenen Hebesatz fest – das ist der entscheidende Faktor:

Stadt / GemeindeHebesatz 2026 (ca.)Effektiver GewSt-Satz
München490 %17,15 %
Hamburg470 %16,45 %
Berlin410 %14,35 %
Frankfurt460 %16,10 %
Kleingemeinden (günstig)200–300 %7–10,5 %
Mindest-Hebesatz200 % (gesetzlich)7 %

Anrechnung auf die Einkommensteuer

Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter wird die Gewerbesteuer bis zum 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei einem Hebesatz bis ca. 400 % gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer vollständig aus. Bei höheren Hebesätzen bleibt eine Restbelastung.

Fazit für Einzelunternehmer: In Gemeinden mit Hebesatz bis ~380 % zahlen Einzelunternehmer dank Anrechnung effektiv kaum oder keine zusätzliche Gewerbesteuer. Anders bei GmbHs – dort gibt es keine Anrechnung.

Gewerbesteuer bei GmbH

GmbHs haben keinen Freibetrag und keine Anrechnung auf die Körperschaftsteuer. Sie zahlen Körperschaftsteuer (15 %) + Gewerbesteuer (je nach Hebesatz ~14–17 %) + Soli. Gesamtbelastung: ca. 30 % auf Gewinne.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer

Kann ich durch Sitzverlagerung Gewerbesteuer sparen?

Ja, das ist eine legale Gestaltung. Unternehmen mit Sitz in Gemeinden mit niedrigem Hebesatz zahlen weniger. Allerdings: Der Sitz muss tatsächlich dort sein (Geschäftsleitung, Büro). Briefkastensitze ohne echte Substanz werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Muss ich Gewerbesteuer-Vorauszahlungen leisten?

Ja, quartalsweise am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Vorauszahlungen basieren auf der Gewerbesteuer des Vorjahres. Bei deutlich geringerem Gewinn im laufenden Jahr: Antrag auf Herabsetzung stellen.

Was passiert, wenn ich nicht gewerbesteuerpflichtig bin, aber gewerblich tätig?

Pflicht zur Gewerbeanmeldung gilt unabhängig vom Gewinn. Die Steuerpflicht selbst setzt erst bei positivem Gewerbeertrag nach dem Freibetrag ein. Unterhalb des Freibetrags von 24.500 € fällt zwar Gewerbesteuer an (0 €), aber man muss trotzdem Gewerbesteuererklärung abgeben.

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