Selbstständige · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Gewerbesteuer berechnen: Freibetrag, Hebesatz und Anrechnung auf Einkommensteuer

Die Gewerbesteuer trifft alle Gewerbetreibenden in Deutschland – von der Einzelperson bis zur GmbH .

Gewerbesteuer berechnen: Freibetrag, Hebesatz und Anrechnung auf Einkommensteuer
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Die Gewerbesteuer trifft alle Gewerbetreibenden in Deutschland – von der Einzelperson bis zur GmbH. Ihre Höhe variiert je nach Gemeinde erheblich, denn der Hebesatz ist Gemeindebeschluss. Wer als Gewerbetreibender nicht plant, zahlt oft mehr als nötig.

Gute Nachricht für Einzelunternehmen: Der Freibetrag von 24.500 € pro Jahr gilt nur für natürliche Personen (Einzelunternehmer, Personengesellschaften). GmbHs zahlen auf jeden Euro Gewerbesteuer.

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  1. Gewerbeertrag ermitteln: Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen − Freibetrag
  2. Steuermessbetrag berechnen: Gewerbeertrag × 3,5% (Steuermesszahl)
  3. Gewerbesteuer: Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde

Rechenbeispiel

SchrittBetrag
Gewinn (Gewerbebetrieb)80.000 €
− Freibetrag (Einzelperson)− 24.500 €
= Gewerbeertrag55.500 €
× Steuermesszahl (3,5%)= 1.942,50 € Messbetrag
× Hebesatz München (490%)= 9.518 € Gewerbesteuer
× Hebesatz Berlin (410%)= 7.964 € Gewerbesteuer
× Hebesatz Frankfurt (460%)= 8.936 € Gewerbesteuer

Hebesätze im Vergleich

StadtHebesatzGewSt bei 10.000 € Messbetrag
München490%49.000 €
Hamburg470%47.000 €
Frankfurt460%46.000 €
Berlin410%41.000 €
Köln475%47.500 €
Niedrigste Gemeinden200–250%20.000–25.000 €

Anrechnung auf die Einkommensteuer

Einzelunternehmer und Personengesellschafter können die Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Das Anrechnungsvolumen beträgt das 4-fache des Steuermessbetrags:

  • Steuermessbetrag: 1.942 €
  • Anrechenbarer Betrag: 4 × 1.942 = 7.768 €
  • Bei Hebesatz ≤ 400% wird die gesamte Gewerbesteuer angerechnet → Netto-Nullbelastung
  • Bei Hebesatz > 400% verbleibt eine echte Gewerbesteuerbelastung
GmbH-Inhaber aufgepasst: GmbHs können die Gewerbesteuer nicht auf die persönliche ESt anrechnen. Die GmbH zahlt Gewerbesteuer + Körperschaftsteuer, der Gesellschafter zahlt auf die Ausschüttung Abgeltungssteuer. Ohne Holding-Struktur ist das ineffizient.

FAQ: Gewerbesteuer

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten, IT-Berater, Journalisten etc.) sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Das ist einer der größten steuerlichen Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden.

Kann ich durch Firmensitz-Wahl Gewerbesteuer sparen?

Theoretisch ja – aber das Finanzamt prüft, ob die Adresse eine echte Betriebsstätte ist. Briefkastenfirmen in Niedrigsteuer-Gemeinden werden nicht anerkannt.

Wann muss ich Gewerbesteuer-Vorauszahlungen leisten?

Vierteljährlich: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November. Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen anhand des Vorjahres fest.

Wie in unserem Ratgeber zur GmbH & Holding Steueroptimierung beschrieben, lässt sich die Gewerbesteuerbelastung durch eine Holding-Struktur erheblich reduzieren.

SteuernSparen.one Redaktion

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