Kapitalanlagen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Festgeld & Tagesgeld: Abgeltungsteuer, Freistellungsauftrag und Zinsoptimierung

Zinsen aus Tages- und Festgeld sind abgeltungsteuerpflichtig. Wie du Freistellungsauftrag optimal aufteilst, Günstigerprüfung nutzt und die Steuerlast minimierst.

Festgeld & Tagesgeld: Abgeltungsteuer, Freistellungsauftrag und Zinsoptimierung
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Zinsen aus Tages- und Festgeld: Steuerpflichtig!

Wer in den letzten Jahren ein Tagesgeldkonto oder Festgeldanlage hatte, hat kaum Zinsen erhalten – das hat sich 2022/2023 dramatisch geändert. Zinsen über 4 % p.a. sind wieder möglich. Und: Alle Zinserträge sind abgeltungsteuerpflichtig.

Steuersatz: Zinserträge unterliegen 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag = effektiv 26,375 %. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich 8 oder 9 % auf die Abgeltungsteuer.

Freistellungsauftrag: 1.000 € pro Person

Kapitalerträge bis 1.000 € pro Jahr (2.000 € bei Ehepaaren) bleiben steuerfrei – durch den Sparerpauschbetrag (früher: Sparer-Freibetrag). Um die Bank davon zu informieren, muss ein Freistellungsauftrag erteilt werden.

  • Freistellungsauftrag kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden
  • Gesamtbetrag aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € nicht übersteigen
  • Kein Freistellungsauftrag → Bank zieht sofort Abgeltungsteuer ab
  • Unbegrenzt gültig (bis Widerruf), muss aber angepasst werden wenn sich Konten ändern

Beispielrechnung: Festgeld 50.000 € mit 3,5 % Zinsen

PositionBetrag
Zinserträge (3,5 % auf 50.000 €)1.750 €
Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag)–1.000 €
Zu versteuernde Zinsen750 €
Abgeltungsteuer (25 %)187,50 €
Soli (5,5 %)10,31 €
Nettoertrag nach Steuern1.552,19 €

Optimierung: Zinsertrag auf verschiedene Banken aufteilen

Wer mehrere Tagesgeld- oder Festgeldkonten bei verschiedenen Banken hat, muss den Freistellungsauftrag sinnvoll aufteilen. Wichtig: Am Ende eines Jahres prüfen und ggf. korrigieren.

  • Freistellungsauftrag dort setzen, wo am meisten Zinsen anfallen
  • Bei zu niedrigem FSA: Zu viel einbehaltene Steuer über Steuererklärung zurückholen
  • Bei zu hohem FSA: Kein Problem – Bank zieht einfach keine Steuer ab, du meldest in der Erklärung

Günstigerprüfung: Wann lohnt sich die Steuererklärung?

Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt (zvE unter ca. 18.130 €), lohnt die Günstigerprüfung: Du kannst beantragen, dass Zinsgewinne zum niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das Finanzamt berechnet beide Varianten und nimmt die günstigere.

Rentner-Tipp: Viele Rentner mit niedrigem zvE können durch die Günstigerprüfung erheblich Steuern auf Zinserträge sparen – manchmal bis zu 0 % effektiver Steuersatz.

Ausländische Zinskonten (z.B. Trade Republic, Scalable)

Viele Neobroker bieten Zinsen auf das Verrechnungskonto an. Sind diese in Deutschland registriert, funktioniert der Freistellungsauftrag normal. Bei ausländischen Anbietern ohne Niederlassung in Deutschland: Zinsen müssen selbst in der Steuererklärung angegeben werden.

Häufige Fragen zu Tagesgeld-Zinsen und Steuer

Wird die Steuer automatisch abgezogen?

Ja. Deutsche Banken führen Abgeltungsteuer und Soli automatisch an das Finanzamt ab – nach Abzug des Freistellungsauftrags. Du erhältst eine Jahressteuerbescheinigung.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag gestellt habe?

Die Bank zieht Steuer auf jeden Cent Zinsen ein. Du kannst die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen – rückwirkend für die letzten 4 Jahre.

Sind Festgeldzinsen aus dem EU-Ausland steuerpflichtig?

Ja. Zinsen aus Festgeldkonten im EU-Ausland (z.B. Italien, Portugal via Zinsvergleichsplattformen) sind in Deutschland vollständig steuerpflichtig. Du musst sie in der Anlage KAP der Steuererklärung angeben.

SteuernSparen.one Redaktion

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