Erbschaftsteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Geerbte Immobilien: Steuer vermeiden & Freibeträge nutzen

Und sie werden vom Finanzamt nach eigenen Regeln bewertet – meist höher, als viele denken.

Geerbte Immobilien: Steuer vermeiden & Freibeträge nutzen

Immobilien sind oft der größte Posten in einem Nachlass. Und sie werden vom Finanzamt nach eigenen Regeln bewertet – meist höher, als viele denken. Wer rechtzeitig plant, kann die Erbschaftsteuer bei Immobilien erheblich reduzieren oder ganz vermeiden.

Wie werden Immobilien beim Erben bewertet?

Das Finanzamt berechnet den Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz (BewG) – entweder per Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Seit der Reform 2023 liegen diese Werte näher am Verkehrswert.

Wichtig: Seit 2023 wurden die Bewertungsparameter angepasst. Viele Immobilien werden jetzt deutlich höher bewertet als zuvor – das erhöht die Erbschaftsteuer. Frühzeitige Planung ist wichtiger denn je.

Freibeträge bei Erbschaft (Erinnerung)

VerwandtschaftFreibetragSteuersatz ab Überschreitung
Ehepartner / eingetr. Lebenspartner500.000 EUR7–30%
Kinder400.000 EUR7–30%
Enkel (Eltern vorverstorben)400.000 EUR7–30%
Enkel (Eltern noch lebendig)200.000 EUR7–30%
Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen20.000 EUR15–43%
Nicht verwandte Personen20.000 EUR30–50%

Die 10-Jahres-Regel für Schenkungen

Jeder Freibetrag gilt pro Person alle 10 Jahre. Wer frühzeitig plant, kann mehrfach schenken und die Freibeträge mehrfach ausnutzen:

  • 2016: Elternteil schenkt Kind Immobilien im Wert von 400.000 EUR → steuerfrei
  • 2026: Erneut 400.000 EUR → wieder steuerfrei
  • 2036: Erneut möglich

Selbstgenutztes Familienheim: Steuerfrei erben

Die wichtigste Ausnahme: Das selbstgenutzte Familienheim kann steuerfrei vererbt werden – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Erbe ist Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner → keine Größenbeschränkung, keine Haltefrist
  • Erbe ist Kind → Wohnfläche max. 200 qm, Nutzung für mind. 10 Jahre nach Erbschaft selbst bewohnen
  • Erblasser hat bis zum Tod selbst darin gewohnt
  • Kein Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Erbschaft (sonst rückwirkend steuerpflichtig!)

Nießbrauch als Steuerstrategie

Sie übertragen die Immobilie jetzt (Schenkung), behalten sich aber ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht. Dadurch:

  • Reduziert sich der steuerliche Wert der Schenkung (der Nießbrauch wird abgezogen)
  • Bleiben Sie weiterhin in der Immobilie wohnen
  • Läuft die 10-Jahres-Frist bereits jetzt
Beispiel: Immobilienwert 800.000 EUR, Nießbrauchwert 200.000 EUR → steuerlicher Schenkungswert nur 600.000 EUR. Für ein Kind bedeutet das: 600.000 – 400.000 (Freibetrag) = 200.000 EUR steuerpflichtig statt 400.000 EUR.
Kann ich eine Immobilie steuerfrei an mein Kind übertragen?

Ja, bis zu 400.000 EUR alle 10 Jahre. Bei höheren Werten können Nießbrauch, anteilige Schenkungen oder Immobilien-GbR helfen.

Was passiert, wenn das Kind die Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkauft?

Wenn die Steuerbefreiung für das Familienheim genutzt wurde und das Kind verkauft innerhalb von 10 Jahren, entfällt die Befreiung rückwirkend. Ausnahmen gibt es bei zwingenden Gründen (Pflegebedürftigkeit, Tod des Kindes).

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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