Was ist die Steuerermäßigung für energetische Sanierung?
Seit dem Jahr 2020 regelt § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine der attraktivsten direkten Steuerermäßigungen für Privatpersonen in Deutschland: die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbst genutzten Eigenheimen. Hierbei handelt es sich nicht um einen Zuschuss oder ein Darlehen, sondern um eine echte Steuerermäßigung, die direkt von der Einkommensteuer abgezogen wird. Das bedeutet für Sie als Eigenheimbesitzer einen unmittelbaren finanziellen Vorteil ohne Umwege über Bankdarlehen oder Antragsverfahren bei anderen Behörden.
Die Regelung sieht vor, dass Sie 20 % der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen direkt als Steuerermäßigung geltend machen können. Diese wird über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt, wodurch sich ein Maximalvorteil von bis zu 40.000 Euro über drei Jahre ergibt. Besonders attraktiv ist diese Lösung, da sie nicht wie klassische Handwerkerleistungen behandelt wird, sondern als eigenständige Steuerermäßigung nach § 35c EStG fungiert.
Um die volle Leistung dieser Steuerermäßigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Eigenheim muss sich in Deutschland befinden und Sie müssen es als Hauptwohnung oder als gewöhnlicher Aufenthaltsort nutzen. Vermietete Objekte oder Zweitwohnungen sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Ebenso wichtig ist, dass die Sanierungsmaßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden müssen – Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt.
Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?
Der Katalog der förderfähigen Sanierungsmaßnahmen ist umfangreich und orientiert sich an den energetischen Standards, die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und in den KfW-Standards festgelegt sind. Grundsätzlich werden alle Maßnahmen gefördert, die zu einer Verbesserung des Energiestands Ihres Eigenheims beitragen und nach anerkannten Standards durchgeführt werden.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören insbesondere:
- Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und obersten Geschossdecken – Dies ist eine der wirkungsvollsten Maßnahmen zur Reduktion von Heizwärmeverlusten
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren – Moderne, wärmeschutzoptimierte Fenster reduzieren Wärmeverluste erheblich
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage – Wechsel zu effizienten Systemen wie Wärmepumpen oder Brennwertthermen
- Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung – Sorgt für Energieeinsparungen bei kontrollierten Lüftungsvorgängen
- Erneuerung der Warmwassererzeugung – Besonders wenn sie mit erneuerbaren Energien erfolgt
- Einsatz von Solaranlagen – Sowohl Photovoltaik als auch Solarthermieanlagen sind förderfähig
- Wärmepumpen und Wärmepumpen-Hybridsysteme – Diese Technologien genießen besondere Förderung
Entscheidend ist, dass alle Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt werden und idealerweise zu einer Verbesserung der Energieeffizienzklasse des Hauses führen. Es genügt jedoch nicht, dass einzelne Maßnahmen isoliert betrachtet energetisch sinnvoll sind – sie müssen in das Gesamtkonzept der Sanierung passen und fachgerecht umgesetzt werden.
Wie hoch ist die Steuerermäßigung konkret?
Die Höhe der Steuerermäßigung bemisst sich nach einer einfachen Formel: 20 % der Sanierungskosten werden als Steuerermäßigung anerkannt. Die Regelung sieht vor, dass die Ermäßigung über drei Jahre in gleichen Teilen verteilt wird. Das bedeutet konkret, dass Sie in jedem der drei Folgejahre jeweils 20/3 %, also rund 6,67 % der Kosten als Steuerermäßigung erhalten.
Besonders wichtig ist die Obergrenze: Die gesamte Steuerermäßigung ist auf maximal 40.000 Euro über drei Jahre begrenzt. Das ergibt sich aus einer Sanierungskostensumme von maximal 200.000 Euro. Wer also Sanierungskosten von 200.000 Euro und mehr hat, erhält nur auf die ersten 200.000 Euro die 20%-ige Ermäßigung, was dann genau 40.000 Euro ergibt. Diese Obergrenze gilt pro Eigenheim und nicht pro Person.
Ein erstes Rechenbeispiel verdeutlicht dies: Angenommen, Sie investieren 120.000 Euro in die energetische Sanierung Ihres Hauses. 20 % davon sind 24.000 Euro. Diese Summe wird auf drei Jahre verteilt, was monatliche Steuerermäßigungen von etwa 2.000 Euro in den Steuererklärungen der drei folgenden Jahre bedeutet. Konkret würde sich Ihre Steuerlast jedes Jahr um 8.000 Euro reduzieren – ein deutlicher finanzieller Vorteil.
Ein zweites Rechenbeispiel zeigt die Obergrenze: Sie planen eine umfassende Sanierung mit Gesamtkosten von 300.000 Euro. Nach der Regelung würde 20 % von 300.000 Euro = 60.000 Euro ergeben. Allerdings greift hier die Obergrenze von 40.000 Euro. Sie erhalten also maximal 40.000 Euro Steuerermäßigung, was bedeutet, dass die Steuerersparnis auf die Kosten der ersten 200.000 Euro begrenzt ist.
Wichtige Voraussetzungen und Fristen
Damit Sie die Steuerermäßigung nach § 35c EStG auch tatsächlich in Anspruch nehmen können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist es erforderlich, dass das Eigenheim mindestens zehn Jahre alt ist. Neubauten, bei denen die Fertigstellung noch nicht zehn Jahre zurückliegt, können nicht gefördert werden. Diese Regelung trägt dazu bei, dass die Förderung wirklich den energetischen Bestand verbessert und nicht für ohnehin schon effiziente Neubauten eingesetzt wird.
Ein weiteres zentrales Kriterium ist die Durchführung durch einen Fachbetrieb. Die Arbeiten dürfen nicht in Eigenregie durchgeführt werden – Sie müssen ein anerkanntes Fachunternehmen beauftragen. Das Unternehmen muss qualifiziert sein und die Maßnahmen nach den anerkannten Regeln der Technik ausführen. Es ist dringend empfohlen, vor Beginn der Arbeiten ein Energieberatungszertifikat von einem anerkannten Energieberater einholen zu lassen, auch wenn dieses nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Zeitlich müssen Sie folgende Punkte beachten:
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen in vollem Umfang vollendet sein, bevor die erste Steuerermäßigung geltend gemacht werden kann
- Die Steuerermäßigung wird in den drei auf das Veranlagungsjahr der Fertigstellung folgenden Jahren gewährt
- Sie müssen die Sanierungsmaßnahmen in Ihrer Steuererklärung geltend machen – eine automatische Berücksichtigung erfolgt nicht
- Rechnungen und Zahlungsnachweise müssen für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden, da das Finanzamt diese verlangen kann
Besonders wichtig ist auch, dass Sie als Eigentü