Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Studenten und Steuern: BAföG, Nebenjob, Studienkosten – was ist steuerlich relevant?

Studieren ist teuer – aber das Steuerrecht bietet Studenten und ihren Eltern einige Möglichkeiten zur Entlastung.

Studenten und Steuern: BAföG, Nebenjob, Studienkosten – was ist steuerlich relevant?
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Studieren ist teuer – aber das Steuerrecht bietet Studenten und ihren Eltern einige Möglichkeiten zur Entlastung. Obwohl viele Studenten kaum Steuern zahlen, kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben: für zukünftige Verlustvorträge, Kindergeld-Bezug und das Geld vom Nebenjob.

Wichtig für die Zukunft: Auch wenn Sie als Student keine Steuern zahlen, können Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten zu einem Verlustvortrag führen. Dieser mindert später im Berufsleben Ihre Steuern.

BAföG: Steuerfrei, aber relevant

BAföG-Zahlungen sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 44 EStG). Sie müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden und erhöhen auch nicht das Einkommen für den Kindergeld-Anspruch.

Studienkosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben

Art des StudiumsSteuerliche Behandlung
Erststudium (Abitur → Studium)Nur Sonderausgaben (max. 6.000 € / Jahr) – kein Verlustvortrag
Zweitstudium / berufsbegleitend / nach AusbildungWerbungskosten – Verlustvortrag möglich!
Weiterbildung im BerufWerbungskosten – sofort absetzbar
Tipp Erststudium: Auch wenn keine Steuern anfallen, lohnt eine Erklärung als Sonderausgaben-Abzug – falls Sie in der zweiten Hälfte des Studiums zu arbeiten beginnen.

Was können Studenten absetzen?

  • Studiengebühren (soweit keine öffentliche Hochschule)
  • Semesterbeiträge
  • Lehrmaterial (Bücher, Skripte, Software)
  • Laptop (wenn überwiegend studienbezogen – Aufteilung nötig)
  • Fahrten zur Hochschule (Entfernungspauschale 0,30 €/km)
  • Auslandsaufenthalt / Studienreisen
  • Zinsen für Studienkredite (als Werbungskosten beim Zweitstudium)

Nebenjob und Steuern

Studenten mit Nebenjob zahlen ab einem Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag (11.784 € in 2026) Einkommensteuer. Unter dieser Grenze: keine Steuer, aber trotzdem Erklärung abgeben, um den Lohnsteuerabzug zurückzubekommen.

Besonderheit: Werkstudent

Werkstudenten (unter 20 Stunden/Woche) zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge (außer Rentenversicherung). Das erhöht den Nettoverdienst erheblich im Vergleich zu regulären Arbeitnehmern.

Kindergeld und Unterhalt für Studenten

Eltern erhalten Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, solange das Kind studiert. Voraussetzung: Das Kind hat keine eigenen Einkünfte und Bezüge über 15.800 € (2026). BAföG zählt dabei nicht mit.

Falle: Wenn Ihr Nebenjob plus Stipendium plus sonstige Bezüge über 15.800 € liegt, entfällt der Kindergeldanspruch für Ihre Eltern. Das kann zu Rückforderungen führen.

FAQ: Studenten und Steuern

Lohnt sich eine Steuererklärung als Student?

Fast immer. Wenn Lohnsteuer einbehalten wurde und das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, bekommen Sie alles zurück. Und beim Zweitstudium können Sie Verlustvorträge aufbauen.

Was ist mit Auslands-BAföG?

Auch Auslands-BAföG ist steuerfrei. Stipendien aus öffentlichen Mitteln (DAAD, Studienstiftung des deutschen Volkes) sind ebenfalls steuerfrei bis zu einem gewissen Umfang.

Kann ich meine Studienkosten rückwirkend absetzen?

Für Sonderausgaben: nur im jeweiligen Steuerjahr. Für Werbungskosten beim Zweitstudium: Verluste werden festgestellt und automatisch vorgetragen. In beiden Fällen ist eine Steuererklärung pro Jahr nötig.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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