Kapitalanlagen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Auslandsdividenden: Quellensteuer anrechnen und doppelte Besteuerung vermeiden

Wer US-Aktien, europäische Dividendentitel oder ETFs mit ausländischen Dividenden hält, zahlt Quellensteuer im Ausland. Wie wird sie in Deutschland angerechnet?

Auslandsdividenden: Quellensteuer anrechnen und doppelte Besteuerung vermeiden
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Quellensteuer: Das Problem mit ausländischen Dividenden

Wer in US-Aktien, europäische Dividendenaktien oder globale ETFs investiert, bekommt es mit der Quellensteuer zu tun. Das Ausland zieht die Quellensteuer direkt vom Dividendenbetrag ab – bevor das Geld auf dem deutschen Depot landet. In Deutschland fällt dann nochmals Abgeltungsteuer an: klassische Doppelbesteuerung.

Wie viel Quellensteuer zieht welches Land ab?

LandQuellensteuer auf DividendenDBA-Reduzierung möglich
USA15 % (mit W-8BEN) / 30 % (ohne)Ja, auf 15 % via DBA
Schweiz35 %Ja, Rückerstattung 20 % möglich
Frankreich12,8 %Direktanrechnung
Niederlande15 %Anrechnung in Deutschland
Großbritannien0 % (seit 2016)Entfällt
Japan15,315 %Anrechnung max. 15 %

Anrechnung in Deutschland: So funktioniert es

Ausländische Quellensteuer wird auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet – aber maximal bis zur Höhe der deutschen Abgeltungsteuer (25 % × Dividende). Die Anrechnung erfolgt automatisch durch die Depotbank:

  • Deutsche Abgeltungsteuer: 25 % auf 1.000 € Dividende = 250 €
  • US-Quellensteuer (15 % via DBA): 150 €
  • Anrechnung: 150 € werden von den 250 € abgezogen
  • Nachzahlung in Deutschland: nur 100 €
  • Gesamtsteuerbelastung: 250 € (wie bei inländischer Dividende)

W-8BEN-Formular für US-Aktien

Ohne das ausgefüllte W-8BEN-Formular (Selbstauskunft als Nicht-US-Person) behält der US-Emittent 30 % Quellensteuer ein. Mit W-8BEN wird die Rate auf 15 % (DBA-Satz) gesenkt. Die meisten deutschen Broker reichen das Formular automatisch für dich ein – prüfen lohnt sich.

Schweizer Aktien: Die Schweiz behält 35 % Quellensteuer ein. Davon werden 15 % in Deutschland angerechnet. Die restlichen 20 % können direkt beim Schweizer Fiskus zurückgefordert werden – über ein Erstattungsverfahren.

ETFs mit Auslandsdividenden: Akkumulierend vs. Ausschüttend

Bei thesaurierenden (akkumulierenden) ETFs, die ausländische Dividenden vereinnahmen, fällt die Quellensteuer auf Fondsebene an. Der Anleger profitiert davon indirekt durch die Teilfreistellung – aber das Quellensteuer-Problem löst sich auf ETF-Ebene unterschiedlich gut je nach Domizil des ETFs:

  • Irland-domizilierte ETFs (z.B. iShares, Vanguard IE): Günstige DBA mit USA (15 % QSt) und vielen anderen
  • Luxemburg-domizilierte ETFs: Teils höhere Quellensteuerbelastung
  • Deutsche ETFs: Können nicht alle DBA-Vorteile nutzen wie irische

Häufige Fragen zu Auslandsdividenden

Muss ich ausländische Quellensteuer in der Steuererklärung angeben?

Wenn der Broker die Anrechnung korrekt durchführt, muss nichts nacherklärt werden. Bei Überschreitung der Anrechnungsgrenzen oder bei fehlerhafter Abführung durch den Broker: Anlage KAP ausfüllen.

Was passiert, wenn die Quellensteuer höher als 25 % ist (z.B. Schweiz 35 %)?

Nur 15 % werden auf die deutsche Steuer angerechnet (DBA-Höchstsatz). Die restlichen 20 % können beim Schweizer Fiskus zurückgefordert werden. Das Verfahren läuft über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Werden Quellensteuer-Erstattungen aus dem Ausland versteuert?

Ja. Eine Quellensteuer-Erstattung vom ausländischen Fiskus gilt als nachträgliche Einnahme im Erstattungsjahr und unterliegt der Abgeltungsteuer.

SteuernSparen.one Redaktion

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