Quellensteuer: Das Problem mit ausländischen Dividenden
Wer in US-Aktien, europäische Dividendenaktien oder globale ETFs investiert, bekommt es mit der Quellensteuer zu tun. Das Ausland zieht die Quellensteuer direkt vom Dividendenbetrag ab – bevor das Geld auf dem deutschen Depot landet. In Deutschland fällt dann nochmals Abgeltungsteuer an: klassische Doppelbesteuerung.

Wie viel Quellensteuer zieht welches Land ab?
| Land | Quellensteuer auf Dividenden | DBA-Reduzierung möglich |
|---|---|---|
| USA | 15 % (mit W-8BEN) / 30 % (ohne) | Ja, auf 15 % via DBA |
| Schweiz | 35 % | Ja, Rückerstattung 20 % möglich |
| Frankreich | 12,8 % | Direktanrechnung |
| Niederlande | 15 % | Anrechnung in Deutschland |
| Großbritannien | 0 % (seit 2016) | Entfällt |
| Japan | 15,315 % | Anrechnung max. 15 % |
Anrechnung in Deutschland: So funktioniert es
Ausländische Quellensteuer wird auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet – aber maximal bis zur Höhe der deutschen Abgeltungsteuer (25 % × Dividende). Die Anrechnung erfolgt automatisch durch die Depotbank:
- Deutsche Abgeltungsteuer: 25 % auf 1.000 € Dividende = 250 €
- US-Quellensteuer (15 % via DBA): 150 €
- Anrechnung: 150 € werden von den 250 € abgezogen
- Nachzahlung in Deutschland: nur 100 €
- Gesamtsteuerbelastung: 250 € (wie bei inländischer Dividende)
W-8BEN-Formular für US-Aktien
Ohne das ausgefüllte W-8BEN-Formular (Selbstauskunft als Nicht-US-Person) behält der US-Emittent 30 % Quellensteuer ein. Mit W-8BEN wird die Rate auf 15 % (DBA-Satz) gesenkt. Die meisten deutschen Broker reichen das Formular automatisch für dich ein – prüfen lohnt sich.

ETFs mit Auslandsdividenden: Akkumulierend vs. Ausschüttend
Bei thesaurierenden (akkumulierenden) ETFs, die ausländische Dividenden vereinnahmen, fällt die Quellensteuer auf Fondsebene an. Der Anleger profitiert davon indirekt durch die Teilfreistellung – aber das Quellensteuer-Problem löst sich auf ETF-Ebene unterschiedlich gut je nach Domizil des ETFs:
- Irland-domizilierte ETFs (z.B. iShares, Vanguard IE): Günstige DBA mit USA (15 % QSt) und vielen anderen
- Luxemburg-domizilierte ETFs: Teils höhere Quellensteuerbelastung
- Deutsche ETFs: Können nicht alle DBA-Vorteile nutzen wie irische
Häufige Fragen zu Auslandsdividenden
Wenn der Broker die Anrechnung korrekt durchführt, muss nichts nacherklärt werden. Bei Überschreitung der Anrechnungsgrenzen oder bei fehlerhafter Abführung durch den Broker: Anlage KAP ausfüllen.
Nur 15 % werden auf die deutsche Steuer angerechnet (DBA-Höchstsatz). Die restlichen 20 % können beim Schweizer Fiskus zurückgefordert werden. Das Verfahren läuft über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Ja. Eine Quellensteuer-Erstattung vom ausländischen Fiskus gilt als nachträgliche Einnahme im Erstattungsjahr und unterliegt der Abgeltungsteuer.