Remote Work im Ausland: Die häufigste Frage 2024
Homeoffice im Ausland, Workation in Portugal, Doppelwohnsitz in der Schweiz – seit der Pandemie haben Auslandsaufenthalte steuerliche Fragen aufgeworfen, die viele Arbeitnehmer und Selbstständige betreffen. Die Grundfrage: Wo bin ich steuerpflichtig?
Unbeschränkte Steuerpflicht: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

Deutschland besteuert alle weltweiten Einkünfte, wenn eine Person in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält:
- Wohnsitz (§ 8 AO): Wohnung in Deutschland, die regelmäßig genutzt wird (auch Zweitwohnung!)
- Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO): Mehr als 6 Monate (183 Tage) in Deutschland im Jahr
- Beide Kriterien werden alternativ geprüft – eins reicht für unbeschränkte Steuerpflicht
Homeoffice im EU-Ausland: Achtung Sozialversicherung!
Für Arbeitnehmer mit deutschem Arbeitgeber, die zeitweise im EU-Ausland arbeiten:
- Unter 25 % Auslandsarbeit: Keine Probleme (steuerlich und SV)
- 25–49 %: A1-Bescheinigung nötig (Nachweis DE-Sozialversicherung)
- Über 49 %: Sozialversicherung wechselt ins Ausland, Arbeitgeber muss dort zahlen
Doppelwohnsitz: Deutschland und Ausland
Wer sowohl in Deutschland als auch im Ausland wohnt, ist in beiden Ländern potenziell steuerpflichtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, welchem Land das Besteuerungsrecht zusteht:

- Arbeitseinkommen: Meist im Tätigkeitsstaat besteuert
- Kapitalerträge, Mieteinnahmen: Im jeweiligen Quellenland besteuert
- Ansässigkeitsstaat (hauptsächlicher Lebensmittelpunkt): Hat Gesamtbesteuerungsrecht
- Grenzgänger (z.B. DE-Schweiz): Spezielle DBA-Regelungen
183-Tage-Regel: Das wichtigste Kriterium
Viele DBA folgen der "183-Tage-Regel": Wenn ein Arbeitnehmer mehr als 183 Tage im Jahr im Tätigkeitsstaat anwesend ist, besteuert dieser Staat das Arbeitseinkommen. Bei unter 183 Tagen: Ansässigkeitsstaat behält das Besteuerungsrecht.
Wegzug aus Deutschland: Abmeldung und Folgen
- Abmeldung bei der Einwohnermeldebehörde
- Unbeschränkte Steuerpflicht endet – beschränkte Steuerpflicht für inländische Einkünfte bleibt
- 5-Jahres-Frist (§ 2 ErbStG): Erbschaftsteuer noch 5 Jahre nach Wegzug
- Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG): Bei GmbH-Beteiligungen über 1 % und Wegzug außerhalb EU/EWR
Häufige Fragen zu Auslandsaufenthalt und Steuern
Wenn du weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland hast, bleibst du unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Portugal könnte die 3-Monats-Einkünfte ebenfalls besteuern. Das DBA DE-PT regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Nicht ohne echten Lebensmittelpunkt. Das Finanzamt prüft: Wo ist die Familie, wo sind soziale Bindungen, wo sind Konten und Fahrzeuge? Ein bloßes Apartment im Ausland ohne echte Verlagerung des Lebensmittelpunkts reicht nicht.
Das NHR (Non-Habitual Resident) Programm bot Einwanderern 10 Jahre lang Steuervergünstigungen auf Auslandseinkünfte. Es wurde ab 2024 grundlegend geändert. Das neue IFICI-Programm hat strengere Bedingungen (Wissenschaftler, Investoren). Für normale Arbeitnehmer ist Portugal steuerlich nicht mehr so attraktiv wie bis 2023.