Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Auslandsaufenthalt & Steuern: Homeoffice im Ausland, Doppelwohnsitz und DBA

Remote Work im Ausland, längere Auslandsaufenthalte oder Doppelwohnsitz – wann bleibe ich in Deutschland steuerpflichtig und was gilt für das Homeoffice im EU-Ausland?

Auslandsaufenthalt & Steuern: Homeoffice im Ausland, Doppelwohnsitz und DBA
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Remote Work im Ausland: Die häufigste Frage 2024

Homeoffice im Ausland, Workation in Portugal, Doppelwohnsitz in der Schweiz – seit der Pandemie haben Auslandsaufenthalte steuerliche Fragen aufgeworfen, die viele Arbeitnehmer und Selbstständige betreffen. Die Grundfrage: Wo bin ich steuerpflichtig?

Unbeschränkte Steuerpflicht: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

Deutschland besteuert alle weltweiten Einkünfte, wenn eine Person in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält:

  • Wohnsitz (§ 8 AO): Wohnung in Deutschland, die regelmäßig genutzt wird (auch Zweitwohnung!)
  • Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO): Mehr als 6 Monate (183 Tage) in Deutschland im Jahr
  • Beide Kriterien werden alternativ geprüft – eins reicht für unbeschränkte Steuerpflicht

Homeoffice im EU-Ausland: Achtung Sozialversicherung!

Für Arbeitnehmer mit deutschem Arbeitgeber, die zeitweise im EU-Ausland arbeiten:

25%-Regelung (ab 2024): Wer bis zu 49 % seiner Arbeitszeit im Ausland erbringt, bleibt im deutschen Sozialversicherungssystem. Über 49 %: Versicherungspflicht kann ins Ausland wechseln – mit erheblichen Konsequenzen für Arbeitgeber.
  • Unter 25 % Auslandsarbeit: Keine Probleme (steuerlich und SV)
  • 25–49 %: A1-Bescheinigung nötig (Nachweis DE-Sozialversicherung)
  • Über 49 %: Sozialversicherung wechselt ins Ausland, Arbeitgeber muss dort zahlen

Doppelwohnsitz: Deutschland und Ausland

Wer sowohl in Deutschland als auch im Ausland wohnt, ist in beiden Ländern potenziell steuerpflichtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, welchem Land das Besteuerungsrecht zusteht:

  • Arbeitseinkommen: Meist im Tätigkeitsstaat besteuert
  • Kapitalerträge, Mieteinnahmen: Im jeweiligen Quellenland besteuert
  • Ansässigkeitsstaat (hauptsächlicher Lebensmittelpunkt): Hat Gesamtbesteuerungsrecht
  • Grenzgänger (z.B. DE-Schweiz): Spezielle DBA-Regelungen

183-Tage-Regel: Das wichtigste Kriterium

Viele DBA folgen der "183-Tage-Regel": Wenn ein Arbeitnehmer mehr als 183 Tage im Jahr im Tätigkeitsstaat anwesend ist, besteuert dieser Staat das Arbeitseinkommen. Bei unter 183 Tagen: Ansässigkeitsstaat behält das Besteuerungsrecht.

Wegzug aus Deutschland: Abmeldung und Folgen

  • Abmeldung bei der Einwohnermeldebehörde
  • Unbeschränkte Steuerpflicht endet – beschränkte Steuerpflicht für inländische Einkünfte bleibt
  • 5-Jahres-Frist (§ 2 ErbStG): Erbschaftsteuer noch 5 Jahre nach Wegzug
  • Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG): Bei GmbH-Beteiligungen über 1 % und Wegzug außerhalb EU/EWR

Häufige Fragen zu Auslandsaufenthalt und Steuern

Muss ich in Deutschland Steuern zahlen, wenn ich 3 Monate in Portugal im Homeoffice arbeite?

Wenn du weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland hast, bleibst du unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Portugal könnte die 3-Monats-Einkünfte ebenfalls besteuern. Das DBA DE-PT regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Kann ich mir einen "steuerlichen Wohnsitz" im Ausland kaufen?

Nicht ohne echten Lebensmittelpunkt. Das Finanzamt prüft: Wo ist die Familie, wo sind soziale Bindungen, wo sind Konten und Fahrzeuge? Ein bloßes Apartment im Ausland ohne echte Verlagerung des Lebensmittelpunkts reicht nicht.

Was ist das NHR-Programm in Portugal und lohnt es sich?

Das NHR (Non-Habitual Resident) Programm bot Einwanderern 10 Jahre lang Steuervergünstigungen auf Auslandseinkünfte. Es wurde ab 2024 grundlegend geändert. Das neue IFICI-Programm hat strengere Bedingungen (Wissenschaftler, Investoren). Für normale Arbeitnehmer ist Portugal steuerlich nicht mehr so attraktiv wie bis 2023.

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