Die Anlage KAP ist das Formular für Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung. Sie wird benötigt, wenn Abgeltungsteuer zu niedrig abgeführt wurde, ausländische Kapitalerträge vorliegen, der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt oder der Sparerpauschbetrag nicht vollständig genutzt wurde.
Anlage KAP ausfüllen: Schritt für Schritt

| Zeile | Was eintragen | Woher |
|---|---|---|
| Zeile 7 | Inländische Kapitalerträge gesamt | Jahressteuerbescheinigung Bank |
| Zeile 8 | Davon: Zinsen | Jahressteuerbescheinigung |
| Zeile 9 | Davon: Dividenden | Jahressteuerbescheinigung |
| Zeile 10 | Gewinne aus Aktienverkäufen | Jahressteuerbescheinigung |
| Zeile 14 | Verluste aus Kapitalanlagen | Verlustbescheinigung der Bank |
| Zeile 37 | Ausländische Kapitalerträge | Depotauszüge Auslandsbroker |
| Zeile 41 | Kapitalertragsteuer einbehalten | Jahressteuerbescheinigung |
| Zeile 43 | Anrechenbare ausländische Quellensteuer | Steuerbescheinigung Ausland |
Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 € optimal nutzen
Seit 2023 beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 € (Einzelperson) bzw. 2.000 € (Verheiratete). Er reduziert die steuerpflichtigen Kapitalerträge direkt. Freistellungsaufträge bei Banken stellen sicher, dass keine Steuer bis zur Freigrenze einbehalten wird.
Günstigerprüfung: Wann lohnt sich die Anlage KAP?
Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 %, kann die Günstigerprüfung beantragt werden. Das Finanzamt versteuert die Kapitalerträge dann zum niedrigeren persönlichen Steuersatz statt zur Abgeltungsteuer von 25 %.

- Günstigerprüfung lohnt bei persönlichem Steuersatz unter 25 %
- Typisch: Studenten, Rentner mit geringem Einkommen, Teilzeitkräfte
- Antrag auf Günstigerprüfung in Anlage KAP Zeile 4 (Kästchen ankreuzen)
- Finanzamt prüft automatisch — keine Mehrbelastung wenn Günstigerprüfung ungünstiger wäre
Ausländische Dividenden: Anlage KAP korrekt ausfüllen
Ausländische Dividenden (z. B. US-Aktien, ETFs mit ausländischem Domizil) unterliegen oft einer Quellensteuer im Ausland. Diese kann in Deutschland auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden — bis zu 15 % nach DBA. Der Rest muss in der Anlage KAP angegeben werden.
| Land | Quellensteuer | Anrechenbar in DE | Restbelastung |
|---|---|---|---|
| USA | 15 % | 15 % | 10 % (= 25 % – 15 %) |
| Schweiz | 35 % | 15 % | Erstattungsantrag CH nötig |
| Frankreich | 12,8 % | 12,8 % | 12,2 % DE-Steuer |
| Luxemburg | 15 % | 15 % | 10 % DE-Steuer |
Verluste aus Kapitalanlagen: Verrechnung optimieren
Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (Verlustverrechnungstopf). Verluste aus anderen Kapitalanlagen (z. B. Anleihen, Fonds) verrechnen sich mit anderen Kapitalerträgen. Nicht verbrauchte Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen.