Nach Jahren der Nullzins-Ära sind Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld wieder attraktiv. Mit 3–4% auf sichere Anlagen lohnen sich Festgelder wieder – aber das Finanzamt möchte seinen Anteil. Wie Zinsen besteuert werden, was Sie wie absetzen können und wann Anleihen anders behandelt werden.
Tagesgeld und Festgeld

| Anlage | Besteuerung | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Tagesgeld | 25% Abgeltungssteuer auf Zinsen | Wenn Zinsen gutgeschrieben werden (meist jährlich) |
| Festgeld 1–3 Jahre | 25% Abgeltungssteuer | Bei Fälligkeit (oder Zinsgutschrift) |
| Festgeld bei ausländischer Bank | 25% Abgeltungssteuer | Anlage KAP erforderlich |
Freistellungsauftrag strategisch einsetzen
Bei mehreren Konten und Depots sollte der Freistellungsauftrag dort platziert werden, wo die höchsten Erträge erwartet werden:
- Hochzins-Tagesgeldkonto: Hoher Anteil des Freistellungsauftrags
- Dividenden-Depot: Entsprechend der erwarteten Dividendeneinnahmen
- Ehepartner: Je eigenen Auftrag von 1.000 € einrichten
Anleihen: Unterschied Stückzinsen und Kursgewinne
Bei Anleihen gibt es zwei steuerliche Komponenten:

- Zinscoupons: Abgeltungssteuer 25% – wie reguläre Zinsen
- Kursgewinne: Abgeltungssteuer 25% – auch wenn die Anleihe unter Ausgabepreis zurückgezahlt wird
- Stückzinsen: Bei Kauf einer Anleihe zwischen Zinszahlungen muss man Stückzinsen zahlen – diese mindern spätere steuerliche Zinseinkünfte
Ausländische Zinserträge
Banken in anderen EU-Ländern führen keine deutsche Abgeltungssteuer ab. Die Zinsen müssen in der Anlage KAP angegeben werden. Eine Quellensteuer, die das Ausland einbehalten hat, wird auf die deutsche Steuer angerechnet (bis max. 25%).
FAQ: Zinsen und Steuern
Ja. Zinsen aus P2P-Plattformen (Bondora, Mintos, Peerberry) sind Kapitalerträge und mit 25% Abgeltungssteuer steuerpflichtig. Verlustausfälle können als Kapitalverluste abgezogen werden – aber nur gegenüber anderen Kapitalerträgen.

Wenn Sie jemandem privat Geld leihen und Zinsen erhalten, sind diese ebenfalls Kapitalerträge. Die Abgeltungssteuer gilt. Nur wenn die Zinsen fremdüblich sind und ordentlich dokumentiert werden, erkennt das Finanzamt den Vertrag an.
Nur wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt (Günstigerprüfung). Dann können Sie eine Rückerstattung der überzahlten Abgeltungssteuer bekommen. Das ist für Geringverdiener oder Rentner mit niedrigem Einkommen relevant.