Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Steuerstundung & Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen – so geht's

Das Finanzamt erwartet die Zahlung zum Fälligkeitstermin – wer nicht zahlen kann, gerät in Verzug und schuldet Säumniszuschläge.

Steuerstundung & Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen – so geht's
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Eine hohe Steuernachzahlung trifft viele unvorbereitet. Das Finanzamt erwartet die Zahlung zum Fälligkeitstermin – wer nicht zahlen kann, gerät in Verzug und schuldet Säumniszuschläge. Doch es gibt eine einfache Lösung: Stundung oder Ratenzahlung beantragen.

Sofort handeln: Beantragen Sie Stundung VOR dem Fälligkeitsdatum. Rückwirkende Stundungen werden fast nie genehmigt. Ein Antrag kostet nichts – Nichtstun kann teuer werden.

Stundung vs. Ratenzahlung: Der Unterschied

MerkmalStundungRatenzahlung
Was es istHinausschieben des FälligkeitsterminsZahlung in Teilbeträgen über Zeit
Wann geeignetKurzfristige LiquiditätslückeDauerhaft begrenzte Zahlungsfähigkeit
Zinsen1,8% p.a. (§ 238 AO)1,8% p.a.
DauerWenige Monate12–24 Monate möglich

Voraussetzungen für eine Stundung

Das Finanzamt genehmigt Stundungen, wenn:

  • Die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt (sachlich begründet)
  • Der Steueranspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird
  • Sie bisher zuverlässig Steuern gezahlt haben
  • Die Liquiditätsprobleme vorübergehend sind (nicht strukturell)
Nicht genehmigt wird: Stundung als reguläres Zahlungsmittel, bei fehlenden Steuererklärungen, wenn bereits laufende Vollstreckung besteht oder bei offensichtlich unhaltbarer Finanzsituation.

Wie stellen Sie den Antrag?

Schriftlich oder per ELSTER vor Fälligkeit:

  1. Antrag schreiben: Formlos oder auf dem Finanzamt-Formular
  2. Begründung: Klar darstellen, warum Zahlung nicht möglich ist
  3. Nachweise: Kontoauszüge, Arztzeugnis, Kündigungsschreiben o.ä.
  4. Zahlungsplan vorschlagen: Wann und in welcher Höhe Sie zahlen können

Musterformulierung (Auszug)

„Ich beantrage die Stundung des Einkommensteuerbetrages von [Betrag] € mit Fälligkeit am [Datum] bis zum [neues Datum]. Aufgrund [kurzfristiger Umsatzeinbruch/unerwarteter Betriebsausgabe/Krankheit] befinde ich mich derzeit in einer vorübergehenden Liquiditätsengpasssituation. Ab [Datum] ist mir die vollständige Zahlung wieder möglich."

Säumniszuschläge vermeiden

Wer zu spät zahlt und keinen Stundungsantrag gestellt hat, schuldet 1% Säumniszuschlag pro angefangenem Monat. Bei 10.000 € Nachzahlung über 3 Monate: 300 € Zuschlag – auf die kein Stundungsantrag die Lösung wäre.

Tipp: Kann der gesamte Betrag nicht gestundet werden, bitten Sie zumindest um Stundung des Teils, den Sie nicht sofort zahlen können. Teilstundungen werden häufiger genehmigt als Vollstundungen.

FAQ: Stundung und Ratenzahlung

Muss ich Zinsen auf die gestundete Steuer zahlen?

Ja. Der Zinssatz beträgt 1,8% pro Jahr (0,15% pro Monat). Bei einem gestundeten Betrag von 10.000 € für 6 Monate: 90 € Zinsen.

Was passiert, wenn ich trotz Stundung nicht zahle?

Das Finanzamt kann die Stundungsvereinbarung widerrufen und die sofortige Zahlung samt Vollstreckung einleiten – mit Pfändung von Konto oder Lohn.

Hilft ein Steuerberater beim Stundungsantrag?

Steuerberater kennen die lokalen Gepflogenheiten und formulieren Anträge professionell. Besonders bei komplexen Fällen oder hohen Beträgen lohnt es sich.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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