Genossenschaften fristen in Deutschland ein Schattendasein — dabei bieten sie einzigartige steuerliche und rechtliche Vorteile. Für bestimmte Geschäftsmodelle ist die eG (eingetragene Genossenschaft) die ideale Rechtsform.
Steuerliche Vorteile der Genossenschaft

1. Rückvergütung statt Dividende
Mitglieder erhalten Rückvergütungen proportional zu ihrem Nutzungsumfang (z.B. eingekaufte Menge). Diese Rückvergütungen mindern den Gewinn der Genossenschaft als Betriebsausgabe — und sind beim Mitglied steuerpflichtige Einkünfte, aber keine Kapitalerträge (nicht pauschal 25 %).
2. Steuerfreie Rücklagenbildung
Genossenschaften können gesetzliche Rücklagen bilden, die bestimmte Steuervorteile genießen. Außerdem gibt es spezielle Regeln für Wohnungsgenossenschaften (§5 Abs.1 Nr.10 KStG: teilweise steuerbefreit).
3. Wohnungsgenossenschaft: Steuerbefreiung
Wohnungsgenossenschaften sind unter bestimmten Bedingungen körperschaftsteuerfrei (§5 Abs.1 Nr.10 KStG). Voraussetzung: Die Genossenschaft ist auf die Versorgung ihrer Mitglieder mit Wohnraum ausgerichtet und bezieht mehr als 90 % der Einnahmen aus der Mitglieder-Wohnraumversorgung.

| Rechtsform | KSt | GewSt | Ausschüttung |
|---|---|---|---|
| GmbH | 15 % | ~15 % | 25 % KapESt |
| Wohnungsgenossenschaft | 0 % (befreit) | 0 % | 25 % KapESt auf Dividende |
| Produkt-/Einkaufsgenossenschaft | 15 % | ~15 % | Rückvergütung = Betriebsausgabe |
Genossenschaft als Holding-Struktur
Manche Unternehmer nutzen Genossenschaften als Beteiligungsholding: Die eG hält Anteile an GmbHs. Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften sind zu 95 % steuerfrei (§8b KStG). Für bestimmte Konstrukte kann das steuerlich interessant sein — rechtliche Prüfung notwendig.
Einkaufsgenossenschaften (Handwerk, Einzelhandel), Wohnungsgenossenschaften, Energiegenossenschaften (PV, Wind), Kooperativen von Selbstständigen (z.B. Ärztegemeinschaften), Plattformgenossenschaften (digitale Marktplätze in Genossenschaftsform).

Ja, mind. 3 natürliche oder juristische Personen reichen. Die Genossenschaft muss einem anerkannten Prüfungsverband (z.B. DGRV oder regionalem Verband) beitreten und sich regelmäßig prüfen lassen. Das ist ein wichtiger Kostenfaktor.
Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital — aber die Satzung muss einen Geschäftsanteil festlegen (mind. 1 €). In der Praxis haben Genossenschaften Geschäftsanteile zwischen 100 € und mehreren tausend Euro. Die Haftung der Mitglieder ist auf ihren Geschäftsanteil begrenzt.