Kinder können im Steuerrecht mehr sein als nur Kostenfaktor. Mit legalen Gestaltungen lassen sich Steuern sparen, Vermögen übertragen und die nächste Generation früh finanziell aufstellen. Hier zeigen wir, was erlaubt ist und was das Finanzamt skeptisch sieht.
Von jedem Elternteil: 400.000 € alle 10 Jahre steuerfrei
Von Großeltern: 200.000 € alle 10 Jahre steuerfrei
Von anderen Verwandten: 20.000 € alle 10 Jahre steuerfrei
Kinder im eigenen Unternehmen beschäftigen

Wenn das Kind im Betrieb der Eltern arbeitet, kann es ein marktübliches Gehalt erhalten. Die Gehaltszahlungen sind Betriebsausgaben der Eltern und reduzieren den Unternehmensgewinn. Das Kind nutzt seinen eigenen Grundfreibetrag (12.096 Euro in 2026) und zahlt kaum oder keine Steuern. Der Effekt: Geld wird aus der höher besteuerten Elternsphäre in die niedriger besteuerte Kinderssphäre verschoben.
Was das Finanzamt akzeptiert:
- Echte Arbeitsleistung (keine Scheinselbständigkeit)
- Schriftlicher Arbeitsvertrag mit klaren Aufgaben und Arbeitszeiten
- Marktübliches Gehalt — nicht zu viel, nicht zu wenig
- Tatsächliche Überweisung des Gehalts (keine Bargeldzahlungen)
- Sozialversicherung, wenn notwendig
Depot für Kinder: Steuerfreibeträge doppelt nutzen
Wenn Eltern einem Kind Geld schenken (innerhalb der Freibeträge) und dieses in einem Depot des Kindes anlegt, nutzt das Kind einen eigenen Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro) und einen eigenen Grundfreibetrag. Kapitalerträge bis 12.096 Euro plus 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag bleiben steuerfrei — solange kein anderes Einkommen vorliegt.

Ausbildungskosten absetzen
Wenn ein volljähriges Kind auswärtig zur Berufsausbildung untergebracht ist, können Eltern den Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Voraussetzung: Das Kind ist noch Kindergeldberechtigter (unter 25 Jahre, in Ausbildung). Dieser Betrag ist nicht viel — wichtiger ist, dass das Kind selbst Werbungskosten oder Verlustvorträge für spätere Steuerjahre aufbaut.
Übertragung von Immobilien auf Kinder
Eltern können ihren Kindern alle 10 Jahre Vermögen bis 400.000 Euro steuerfrei schenken — pro Elternteil. Ein Kind kann also alle 10 Jahre bis zu 800.000 Euro schenkungssteuerfrei erhalten (400.000 Euro von jedem Elternteil). Bei Immobilien ist zudem ein Nießbrauchsvorbehalt möglich: Die Eltern behalten das Nutzungsrecht, das Kind erwirbt das Eigentum. Der Nießbrauch mindert zudem den steuerlichen Schenkungswert.
| Gestaltung | Vorteil | Risiko |
|---|---|---|
| Kind im Unternehmen | Gehalt als Betriebsausgabe | Fremdvergleich |
| Depot auf Kind | Eigener Freibetrag | Keine Rückforderung |
| Immobilie schenken | Freibetrag 400k€ | Schenkung = unwiderruflich |
| Nießbrauch | Wert gemindert | Komplexe Gestaltung |
Ja, bis zur Volljährigkeit. Danach hat das Kind das vollständige Verfügungsrecht. Wer das nicht will, sollte andere Konstruktionen wählen — z.B. Familienstiftung oder Treuhandkonto.

Schenkungen sind grundsätzlich unwiderruflich. Es gibt nur sehr enge Ausnahmen (z.B. grober Undank). Das sollte vor jeder Schenkung bedacht werden.
Ja. Verluste aus Kapitalanlagen werden beim Kind selbst vorgetragen und in Folgejahren mit Gewinnen verrechnet. Das Finanzamt führt ein eigenes Verlusttopf pro Person.