Steueroptimierung · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Steuergestaltung mit Kindern: Was legal möglich ist

Mit legalen Gestaltungen lassen sich Steuern sparen, Vermögen übertragen und die nächste Generation früh finanziell aufstellen.

Steuergestaltung mit Kindern: Was legal möglich ist
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Kinder können im Steuerrecht mehr sein als nur Kostenfaktor. Mit legalen Gestaltungen lassen sich Steuern sparen, Vermögen übertragen und die nächste Generation früh finanziell aufstellen. Hier zeigen wir, was erlaubt ist und was das Finanzamt skeptisch sieht.

Schenkungsfreibeträge für Kinder:
Von jedem Elternteil: 400.000 € alle 10 Jahre steuerfrei
Von Großeltern: 200.000 € alle 10 Jahre steuerfrei
Von anderen Verwandten: 20.000 € alle 10 Jahre steuerfrei

Kinder im eigenen Unternehmen beschäftigen

Wenn das Kind im Betrieb der Eltern arbeitet, kann es ein marktübliches Gehalt erhalten. Die Gehaltszahlungen sind Betriebsausgaben der Eltern und reduzieren den Unternehmensgewinn. Das Kind nutzt seinen eigenen Grundfreibetrag (12.096 Euro in 2026) und zahlt kaum oder keine Steuern. Der Effekt: Geld wird aus der höher besteuerten Elternsphäre in die niedriger besteuerte Kinderssphäre verschoben.

Was das Finanzamt akzeptiert:

  • Echte Arbeitsleistung (keine Scheinselbständigkeit)
  • Schriftlicher Arbeitsvertrag mit klaren Aufgaben und Arbeitszeiten
  • Marktübliches Gehalt — nicht zu viel, nicht zu wenig
  • Tatsächliche Überweisung des Gehalts (keine Bargeldzahlungen)
  • Sozialversicherung, wenn notwendig
Rote Linie: Gefälligkeitsverträge lehnt das Finanzamt ab. Wenn das Kind formal angestellt ist, aber keine echte Arbeit leistet oder das Gehalt sofort zurückgeflossen ist, spricht das Finanzamt von verdeckter Schenkung und streicht die Betriebsausgaben.

Depot für Kinder: Steuerfreibeträge doppelt nutzen

Wenn Eltern einem Kind Geld schenken (innerhalb der Freibeträge) und dieses in einem Depot des Kindes anlegt, nutzt das Kind einen eigenen Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro) und einen eigenen Grundfreibetrag. Kapitalerträge bis 12.096 Euro plus 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag bleiben steuerfrei — solange kein anderes Einkommen vorliegt.

Ausbildungskosten absetzen

Wenn ein volljähriges Kind auswärtig zur Berufsausbildung untergebracht ist, können Eltern den Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Voraussetzung: Das Kind ist noch Kindergeldberechtigter (unter 25 Jahre, in Ausbildung). Dieser Betrag ist nicht viel — wichtiger ist, dass das Kind selbst Werbungskosten oder Verlustvorträge für spätere Steuerjahre aufbaut.

Übertragung von Immobilien auf Kinder

Eltern können ihren Kindern alle 10 Jahre Vermögen bis 400.000 Euro steuerfrei schenken — pro Elternteil. Ein Kind kann also alle 10 Jahre bis zu 800.000 Euro schenkungssteuerfrei erhalten (400.000 Euro von jedem Elternteil). Bei Immobilien ist zudem ein Nießbrauchsvorbehalt möglich: Die Eltern behalten das Nutzungsrecht, das Kind erwirbt das Eigentum. Der Nießbrauch mindert zudem den steuerlichen Schenkungswert.

GestaltungVorteilRisiko
Kind im UnternehmenGehalt als BetriebsausgabeFremdvergleich
Depot auf KindEigener FreibetragKeine Rückforderung
Immobilie schenkenFreibetrag 400k€Schenkung = unwiderruflich
NießbrauchWert gemindertKomplexe Gestaltung
Kann ich als Elternteil die Investitionen im Kinderdepot steuern?

Ja, bis zur Volljährigkeit. Danach hat das Kind das vollständige Verfügungsrecht. Wer das nicht will, sollte andere Konstruktionen wählen — z.B. Familienstiftung oder Treuhandkonto.

Was ist, wenn das Kind das Geld für etwas anderes ausgibt?

Schenkungen sind grundsätzlich unwiderruflich. Es gibt nur sehr enge Ausnahmen (z.B. grober Undank). Das sollte vor jeder Schenkung bedacht werden.

Können Kinder Verluste aus einem Depot vortragen?

Ja. Verluste aus Kapitalanlagen werden beim Kind selbst vorgetragen und in Folgejahren mit Gewinnen verrechnet. Das Finanzamt führt ein eigenes Verlusttopf pro Person.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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