Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Steuerfreie Einnahmen für Arbeitnehmer 2026: Die vollständige Liste

Es gibt eine erstaunlich lange Liste an Vergünstigungen, die Arbeitnehmer steuerfrei bekommen können.

Steuerfreie Einnahmen für Arbeitnehmer 2026: Die vollständige Liste
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Nicht jede Leistung des Arbeitgebers landet beim Finanzamt. Es gibt eine erstaunlich lange Liste an Vergünstigungen, die Arbeitnehmer steuerfrei bekommen können. Der Haken: Die meisten Regelungen sind an konkrete Voraussetzungen geknüpft. Ein Überblick über die wichtigsten steuerfreien Extras für Arbeitnehmer in 2026.

Strategietipp: Steuerfreie Sachleistungen erhöhen das Nettoeinkommen ohne Mehrsteuer – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Deshalb lohnt es sich, Gehaltserhöhungen in steuerfreie Zusatzleistungen umzuwandeln.

Die wichtigsten steuerfreien Leistungen 2026

LeistungBetrag / GrenzeBedingung
Sachbezüge (Gutscheine etc.)50 € / MonatKein Geld, echte Sachleistung oder Gutschein
Jobticket (ÖPNV-Karte)UnbegrenztZusätzlich zum Lohn; mindert Werbungskostenpauschale
Essensgutscheine / KantinenessenBis Sachbezugswert (2026: ~4,40 €/Tag)Arbeitgeber-Zuzahlung über Sachbezugswert ist steuerpflichtig
KinderbetreuungszuschussUnbegrenztFür Kinder unter 14 J., in nicht-schulischer Betreuung, zusätzlich zum Lohn
Betriebliche Gesundheitsförderung600 € / JahrZertifizierte Maßnahmen (§ 3 Nr. 34 EStG)
UmzugskostenzuschussBis tatsächlicher KostenWenn beruflich veranlasst
Fort- und WeiterbildungskostenUnbegrenztIm überwiegenden betrieblichen Interesse
Arbeitskleidung (typische Berufskleidung)UnbegrenztNur wenn typische Berufskleidung (keine Alltagstauglichkeit)
Dienstrad / E-Bike-LeasingPauschal 1 % des 1/4-ListenpreisesPrivatnutzung mit 1 % bewertet (begünstigt)
InflationsprämieBis 3.000 € (2022–2024)Nur bis 31.12.2024 ausgezahlt – bereits abgelaufen

Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze im Detail

Arbeitgeber können monatlich bis zu 50 € in Form von Sachleistungen oder zweckgebundenen Gutscheinen steuerfrei gewähren. Wichtig seit 2022:

  • Kein Bargeld oder Barzahlungsersatz (keine Überweisung auf Konto)
  • Gutscheine müssen auf bestimmte Anbieter/Sortiment begrenzt sein
  • Amazon-Gutscheine für frei wählbare Waren: meist nicht begünstigt
  • Gutscheinkarten für Einkaufszentren/Tankstellen: möglich (bei lokaler Begrenzung)

Jobticket: Steuerfrei, aber mit Haken

Das Jobticket (ÖPNV-Karte) ist seit 2019 komplett steuerfrei – aber nur, wenn es zusätzlich zum Gehalt gewährt wird. Die Freistellung kommt aber nicht ohne Nachteil: Der Werbungskostenabzug für Pendler (Entfernungspauschale) wird entsprechend gemindert. Für Kurzpendler kein Nachteil, für Langstreckenfahrer möglicherweise schon.

Betriebliche Gesundheitsförderung: 600 € steuerfrei

Arbeitgeber können bis zu 600 € pro Jahr für zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen steuerfrei zahlen. Dazu gehören:

  • Rückenkurse, Stressbewältigung, Ernährungsberatung
  • Nichtraucherkurse, Suchtprävention
  • Bewegungsprogramme (zertifiziert nach § 20 SGB V)
  • Nicht: Standard-Fitnessstudio-Mitgliedschaft (ohne Zertifizierung)

Häufige Fragen zu steuerfreien Leistungen

Kann ich steuerfreie Sachleistungen statt einer Gehaltserhöhung verlangen?

Rechtlich nein – der Arbeitgeber entscheidet. Aber viele Arbeitgeber sind offen dafür, weil sie ebenfalls Sozialabgaben sparen. Sie können vorschlagen, einen Teil der vereinbarten Erhöhung als Sachbezug zu gestalten – das spart beiden Seiten.

Was passiert, wenn die 50-€-Grenze überschritten wird?

Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wenn der Wert der Sachleistung 50,01 € beträgt, ist der gesamte Betrag lohnsteuerpflichtig – nicht nur der Euro über der Grenze. Deshalb genau darauf achten, die Grenze einzuhalten.

Ist ein Firmenwagen eine steuerfreie Leistung?

Nein, der Firmenwagen ist lohnsteuerpflichtig – über die 1-%-Regelung (Listenpreis × 1 % × 12) oder das Fahrtenbuch. Elektro-Fahrzeuge: nur 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich (bis 70.000 € Listenpreis). Das ist ein erheblicher Steuervorteil gegenüber Verbrenner.

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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