Nicht jede Leistung des Arbeitgebers landet beim Finanzamt. Es gibt eine erstaunlich lange Liste an Vergünstigungen, die Arbeitnehmer steuerfrei bekommen können. Der Haken: Die meisten Regelungen sind an konkrete Voraussetzungen geknüpft. Ein Überblick über die wichtigsten steuerfreien Extras für Arbeitnehmer in 2026.
Die wichtigsten steuerfreien Leistungen 2026

| Leistung | Betrag / Grenze | Bedingung |
|---|---|---|
| Sachbezüge (Gutscheine etc.) | 50 € / Monat | Kein Geld, echte Sachleistung oder Gutschein |
| Jobticket (ÖPNV-Karte) | Unbegrenzt | Zusätzlich zum Lohn; mindert Werbungskostenpauschale |
| Essensgutscheine / Kantinenessen | Bis Sachbezugswert (2026: ~4,40 €/Tag) | Arbeitgeber-Zuzahlung über Sachbezugswert ist steuerpflichtig |
| Kinderbetreuungszuschuss | Unbegrenzt | Für Kinder unter 14 J., in nicht-schulischer Betreuung, zusätzlich zum Lohn |
| Betriebliche Gesundheitsförderung | 600 € / Jahr | Zertifizierte Maßnahmen (§ 3 Nr. 34 EStG) |
| Umzugskostenzuschuss | Bis tatsächlicher Kosten | Wenn beruflich veranlasst |
| Fort- und Weiterbildungskosten | Unbegrenzt | Im überwiegenden betrieblichen Interesse |
| Arbeitskleidung (typische Berufskleidung) | Unbegrenzt | Nur wenn typische Berufskleidung (keine Alltagstauglichkeit) |
| Dienstrad / E-Bike-Leasing | Pauschal 1 % des 1/4-Listenpreises | Privatnutzung mit 1 % bewertet (begünstigt) |
| Inflationsprämie | Bis 3.000 € (2022–2024) | Nur bis 31.12.2024 ausgezahlt – bereits abgelaufen |
Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze im Detail
Arbeitgeber können monatlich bis zu 50 € in Form von Sachleistungen oder zweckgebundenen Gutscheinen steuerfrei gewähren. Wichtig seit 2022:
- Kein Bargeld oder Barzahlungsersatz (keine Überweisung auf Konto)
- Gutscheine müssen auf bestimmte Anbieter/Sortiment begrenzt sein
- Amazon-Gutscheine für frei wählbare Waren: meist nicht begünstigt
- Gutscheinkarten für Einkaufszentren/Tankstellen: möglich (bei lokaler Begrenzung)
Jobticket: Steuerfrei, aber mit Haken
Das Jobticket (ÖPNV-Karte) ist seit 2019 komplett steuerfrei – aber nur, wenn es zusätzlich zum Gehalt gewährt wird. Die Freistellung kommt aber nicht ohne Nachteil: Der Werbungskostenabzug für Pendler (Entfernungspauschale) wird entsprechend gemindert. Für Kurzpendler kein Nachteil, für Langstreckenfahrer möglicherweise schon.

Betriebliche Gesundheitsförderung: 600 € steuerfrei
Arbeitgeber können bis zu 600 € pro Jahr für zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen steuerfrei zahlen. Dazu gehören:
- Rückenkurse, Stressbewältigung, Ernährungsberatung
- Nichtraucherkurse, Suchtprävention
- Bewegungsprogramme (zertifiziert nach § 20 SGB V)
- Nicht: Standard-Fitnessstudio-Mitgliedschaft (ohne Zertifizierung)
Häufige Fragen zu steuerfreien Leistungen
Kann ich steuerfreie Sachleistungen statt einer Gehaltserhöhung verlangen?
Rechtlich nein – der Arbeitgeber entscheidet. Aber viele Arbeitgeber sind offen dafür, weil sie ebenfalls Sozialabgaben sparen. Sie können vorschlagen, einen Teil der vereinbarten Erhöhung als Sachbezug zu gestalten – das spart beiden Seiten.

Was passiert, wenn die 50-€-Grenze überschritten wird?
Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wenn der Wert der Sachleistung 50,01 € beträgt, ist der gesamte Betrag lohnsteuerpflichtig – nicht nur der Euro über der Grenze. Deshalb genau darauf achten, die Grenze einzuhalten.
Ist ein Firmenwagen eine steuerfreie Leistung?
Nein, der Firmenwagen ist lohnsteuerpflichtig – über die 1-%-Regelung (Listenpreis × 1 % × 12) oder das Fahrtenbuch. Elektro-Fahrzeuge: nur 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich (bis 70.000 € Listenpreis). Das ist ein erheblicher Steuervorteil gegenüber Verbrenner.