Steuerpauschbetrag für Behinderte: Erhöhung seit 2021
Menschen mit Behinderung können erhöhte Steuerpauschbeträge geltend machen — ohne Einzelnachweis. Seit dem Jahressteuergesetz 2021 wurden die Beträge deutlich angehoben und die Systematik vereinfacht.

Pauschbeträge nach Grad der Behinderung (GdB) 2024
| GdB | Pauschbetrag/Jahr | Bisheriger Betrag (bis 2020) |
|---|---|---|
| 20 | 384 € | 384 € |
| 30 | 620 € | 620 € |
| 40 | 860 € | 860 € |
| 50 | 1.140 € | 1.140 € |
| 60 | 1.440 € | 1.440 € |
| 70 | 1.780 € | 1.780 € |
| 80 | 2.120 € | 2.120 € |
| 90 | 2.460 € | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € | 2.840 € |
| Merkzeichen H oder Bl | 7.400 € | 3.700 € |
| Merkzeichen Pflegegrad 4 oder 5 | 7.400 € | — |
Weitere steuerliche Vergünstigungen bei Behinderung
- Fahrtkosten: Behinderte mit GdB ≥ 70 oder GdB ≥ 50 + Gehbehinderung (Merkzeichen G) können tatsächliche Fahrtkosten (statt nur 0,30 €/km) für alle Fahrten absetzen
- Pflegepauschbetrag: Wer eine pflegebedürftige Person (Pflegegrad 2–5) unentgeltlich pflegt: 600–1.800 €/Jahr (je nach Pflegegrad)
- Außergewöhnliche Belastungen: Selbst getragene Pflegekosten, Medikamente, Hilfsmittel — nach zumutbarer Eigenbelastung absetzbar
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a): Pflegeperson im Haushalt beschäftigt: 20 % der Lohnkosten, max. 4.000 €
Antrag: So erhalten Sie den Steuerpauschbetrag

- Schwerbehindertenausweis / Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt vorlegen
- GdB und Merkzeichen auf dem Ausweis ablesen
- In der Steuererklärung: Anlage Außergewöhnliche Belastungen (Zeile 61 ff.)
- Alternativ: Lohnsteuerermäßigung beantragen (Freibetrag direkt auf der Lohnsteuerkarte)
- Bei rückwirkender Anerkennung: bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen
Kinderpauschbetrag bei behindertem Kind
Ist ein Kind mit GdB ≥ 50 außerstande, sich selbst zu unterhalten, steht den Eltern der Behinderten-Pauschbetrag des Kindes zu — zusätzlich zum Kinderfreibetrag. Das Kind überträgt seinen Pauschbetrag auf die Eltern.
Nein — der Pauschbetrag ersetzt den Einzelnachweis. Wer höhere Kosten hat als der Pauschbetrag abdeckt, kann alternativ die tatsächlichen außergewöhnlichen Belastungen geltend machen — dann aber ohne den Pauschbetrag.

Ja — der Pauschbetrag gilt für das gesamte Kalenderjahr, in dem der GdB festgestellt wurde. Auch wenn die Anerkennung erst am 31.12. kommt.
GdB (Grad der Behinderung) und Pflegegrad sind zwei verschiedene Systeme. Man kann beide haben — oder nur eines. Für den Steuerpauschbetrag zählt der GdB (Schwerbehindertenrecht), bei Pflegegrad 4/5 zusätzlich der erhöhte Betrag.