Erbschaftsteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Geerbte Immobilie und Selbstnutzung: Wann ist der Verkauf steuerfrei?

Geerbte Immobilie: Zwei Steuerrisiken Wer eine Immobilie erbt, steht vor zwei potenziellen Steuerpflichten: Erbschaftsteuer auf den Wert der Immobilie und…

Geerbte Immobilie und Selbstnutzung: Wann ist der Verkauf steuerfrei?
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Geerbte Immobilie: Zwei Steuerrisiken

Wer eine Immobilie erbt, steht vor zwei potenziellen Steuerpflichten: Erbschaftsteuer auf den Wert der Immobilie und Spekulationssteuer beim späteren Verkauf. Beides kann vermieden oder reduziert werden – mit der richtigen Planung.

Erbschaftsteuer: Familienheim-Befreiung

Das selbstgenutzte Familienheim ist unter bestimmten Voraussetzungen komplett erbschaftsteuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/c ErbStG):

  • Erbe ist der Ehegatte (eingetragene Lebenspartner): unbegrenzt steuerfrei, wenn Eigennutzung für mind. 10 Jahre nach Erbfall
  • Erbe ist ein Kind: bis max. 200 qm Wohnfläche steuerfrei, wenn Eigennutzung für mind. 10 Jahre
  • Erblasser muss das Haus bis zum Tod selbst bewohnt haben (oder war aus zwingenden Gründen ausgezogen – Pflegeheim etc.)
10-Jahres-Bindung: Wenn das Kind die geerbte Wohnung innerhalb von 10 Jahren verkauft oder nicht mehr selbst nutzt, fällt die Erbschaftsteuer-Befreiung rückwirkend weg. Volles Risiko bei Auszug oder Verkauf.

Spekulationssteuer: Haltedauer des Erblassers zählt

Für die Spekulationssteuer (§ 23 EStG) übernimmt der Erbe die Haltedauer des Erblassers. Das ist für Erben oft vorteilhaft:

SzenarioSpekulationssteuer beim Erben?
Erblasser hatte Immobilie >10 JahreNein – Erbe kann sofort steuerfrei verkaufen
Erblasser hatte Immobilie <10 JahreJa – Erbe muss Rest der Frist abwarten
Erblasser hatte selbst genutztEigennutzungsausnahme übertragbar auf Erben

Checkliste: Steuerfreier Verkauf der Erbschafts-Immobilie

  • Kaufvertrag des Erblassers prüfen: Datum? Über 10 Jahre her?
  • Falls unter 10 Jahre: Eigennutzung durch Erben für 3 Jahre prüfen (Eigennutzungsausnahme)
  • Erbschaftsteuer: Familienheim-Befreiung beantragt?
  • 10-Jahres-Bindung bei Familienheim-Befreiung einhalten oder bewusst brechen

FAQ: Geerbte Immobilie

Muss ich sofort nach dem Erbfall entscheiden, ob ich die Immobilie behalte?

Nicht sofort. Die Erbschaftsteuererklärung muss innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG). Für die Steuererklärung hat das Finanzamt dann Fristen gesetzt. Für die Entscheidung behalten oder verkaufen haben Sie mehr Zeit – aber die 10-Jahres-Frist läuft ab dem ursprünglichen Kauf des Erblassers.

Kann ich die geerbte Immobilie zunächst vermieten und dann steuerfrei verkaufen?

Ja – wenn die Haltedauer des Erblassers plus die eigene Haltedauer 10 Jahre übersteigt. Eigennutzung schadet der 10-Jahres-Steuerfreiheit nicht – aber es muss die Gesamthaltedauer stimmen. Bei kurzer Haltezeit des Erblassers: Eigennutzung für 3 Jahre ist Alternative.

Was passiert steuerlich, wenn mehrere Erben die Immobilie gemeinsam erben?

Jeder Erbe erbt seinen Anteil – und für jeden Anteil gelten Erbschaftsteuer und Spekulationssteuer separat. Wenn ein Erbe seinen Anteil an die anderen auszahlt (Auseinandersetzung), kann das ein Veräußerungsgeschäft sein – mit möglichen Steuerfolgen.

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