Was tun nach dem Erbfall? Fristen, Erbschaftsteuererklärung, Bankkonten, Immobilien — die vollständige Checkliste.

Fristen nach dem Erbfall
Die wichtigste Frist: Das Erbschaftsteuerfinanzamt muss innerhalb von 3 Monaten informiert werden.
Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beträgt 6 Wochen.
Die wichtigsten Schritte nach dem Erbfall
- Todesfall behördlich melden (Standesamt, innerhalb von 3 Tagen)
- Testament beim Nachlassgericht vorlegen
- Erbschein beantragen (beim Nachlassgericht)
- Finanzamt informieren (innerhalb von 3 Monaten)
- Bankkonten sichern und auf eigene Konten übertragen
- Erbschaftsteuererklärung einreichen
Praktische Tipps zur Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad. Mit richtiger Planung lassen sich Freibeträge optimal nutzen.
- Freibeträge alle 10 Jahre: Schenkungen können den Freibetrag alle zehn Jahre erneut nutzen.
- Steuerklassen: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister nur 20.000 €.
- Immobilien begünstigt: Selbst genutzte Immobilien können unter Bedingungen vollständig steuerfrei vererbt werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?
Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister nur 20.000 €. Diese Beträge gelten pro Erbfall alle zehn Jahre.
Kann man die Erbschaftsteuer durch Schenkungen umgehen?
Innerhalb der gesetzlichen Grenzen ja. Schenkungen nutzen dieselben Freibeträge und können alle 10 Jahre erneuert werden.
Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird?
Der übersteigende Betrag wird progressiv besteuert. Steuerklasse I beginnt bei 7 % (bis 75.000 €) und steigt bis 30 % (über 26 Mio. €).
Erbschaftsteuer optimal gestalten
Die Erbschaftsteuer lässt sich mit vorausschauender Planung erheblich reduzieren. Wer frühzeitig handelt, kann Freibeträge mehrfach nutzen und das Familienvermögen effizient übertragen. Die zentralen Stellschrauben sind: Freibeträge (alle 10 Jahre erneuerbar), die Wahl der Übertragungsform (Schenkung vs. Erbschaft) und die Nutzung begünstigter Vermögensgäter.
Steuerfreie Übertragungsoptionen
Neben den persönlichen Freibeträgen gibt es weitere Steuerbefreiungen, die gezielt eingesetzt werden können:
- Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG): Das selbst genutzte Eigenheim kann steuerfrei auf den Ehepartner übergehen — ohne Wertgrenze, wenn der Überlebende die Immobilie 10 Jahre lang selbst bewohnt.
- Hausrat und persönliche Gegenstände: Bis 41.000 € steuerfrei für Kinder, bis 12.000 € für weitere Erben (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).
- Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG): Unter Bedingungen bis zu 100 % Befreiung für Unternehmensnachfolgen möglich.
Die 10-Jahres-Strategie
Da Schenkungen dieselben Freibeträge nutzen wie die Erbschaftsteuer und alle 10 Jahre erneuert werden können, ist eine schrittweise Übertragung zu Lebzeiten die effektivste Strategie. Wer beispielsweise mit 55 Jahren beginnt, kann bei einer Lebenserwartung von 85 Jahren dreimal die Freibeträge nutzen — bei einem Kind also 3 × 400.000 € = 1,2 Mio. € steuerfrei übertragen.