Erbschaftsteuer · 3 Min. Lesezeit

Pflichtteil, Pflichtteilverzicht und Ausgleichung: Steuerliche Folgen im Erbrecht

Pflichtteil: Wenn man vom Erbe ausgeschlossen wird Wer als Kind, Ehegatte oder Elternteil vom Erblasser enterbt wird, hat trotzdem Anspruch auf den…

Pflichtteil, Pflichtteilverzicht und Ausgleichung: Steuerliche Folgen im Erbrecht

Pflichtteil: Wenn man vom Erbe ausgeschlossen wird

Wer als Kind, Ehegatte oder Elternteil vom Erblasser enterbt wird, hat trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch (§ 2303 BGB). Steuerlich hat das erhebliche Konsequenzen für den Nachlass und den Pflichtteils-Berechtigten.

Steuerlicher Vorteil: Pflichtteilsansprüche, die tatsächlich geltend gemacht werden, sind Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG) – sie mindern das steuerpflichtige Vermögen des Erben.

Steuerliche Behandlung des Pflichtteils

BeteiligterSteuerfolge
Erbe (zahlt Pflichtteil)Pflichtteil ist Nachlassverbindlichkeit → mindert ErbSt-Basis
Pflichtteilsberechtigter (empfängt Pflichtteil)Pflichtteil ist steuerpflichtig als Erwerb (ErbSt, Steuerklasse I)
Pflichtteil nicht geltend gemachtKeine ErbSt beim Berechtigten, kein Abzug beim Erben

Pflichtteil geltend machen oder nicht?

Wer bewusst auf den Pflichtteil verzichtet, vermeidet Erbschaftsteuer auf den Pflichtteil – verliert aber das Geld. Für die Erben ist ein nicht geltend gemachter Pflichtteil teurer (keine Nachlassverbindlichkeit → höhere ErbSt-Basis).

Timing-Frage: Pflichtteilsansprüche verjähren in 3 Jahren (§ 2332 BGB) ab Kenntnis vom Erbfall und der erbschaftsteuerlich relevante Abzug ist nur möglich, wenn der Pflichtteil tatsächlich geltend gemacht wurde. Strategisch klug: Geltendmachen + Abzug beim Erben + Freibetrag des Pflichtteilsberechtigten nutzen.

Pflichtteilverzicht zu Lebzeiten: Steuerpflichtige Schenkung?

Wenn der Erblasser zu Lebzeiten einen Pflichtteilsverzicht erkauft (Abfindung für Verzicht), ist diese Abfindungszahlung eine steuerpflichtige Schenkung – mit Schenkungsteuer beim Empfänger. Freibeträge werden genutzt.

Ausgleichung unter Miterben

Wenn ein Miterbe zu Lebzeiten Vorempfänge (z.B. Schenkungen, Ausbildungsfinanzierung) erhalten hat, werden diese bei der Erbauseinandersetzung ausge glichen (§ 2050 BGB). Steuerlich: Die Ausgleichung selbst ist kein steuerpflichtiger Vorgang – sie bestimmt nur die interne Verteilung des Nachlasses unter den Miterben.

FAQ: Pflichtteil und Steuern

Muss ich den Pflichtteil in der Erbschaftsteuererklärung angeben?

Als Empfänger: Ja. Der Pflichtteil ist ein Erwerb von Todes wegen und muss beim Finanzamt des Pflichtteilsberechtigten angezeigt werden. Als Zahler: Den Pflichtteil als Nachlassverbindlichkeit in der Erbschaftsteuererklärung geltend machen – das spart ErbSt.

Was ist die „latente Erbschaftsteuer" bei bewusst nicht geltend gemachtem Pflichtteil?

Wenn der Berechtigte den Pflichtteil nicht fordert, zahlt er keine ErbSt – aber der Erbe kann ihn auch nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehen. Das macht das Erbe für den Erben teurer. Manchmal ist eine koordinierte Lösung sinnvoll: Geltendmachung + Sofort-Schenkung zurück unter Nutzung der Freibeträge.

Gilt für den Pflichtteil der persönliche Freibetrag?

Ja. Der Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser: Kinder 400.000 €, Ehegatte 500.000 €. Liegt der Pflichtteil unter dem Freibetrag, fällt keine Erbschaftsteuer an – trotzdem sollte er dem Finanzamt gemeldet werden.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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