Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit

Arbeitszimmer & Homeoffice 2023: Die neuen Regeln im Überblick

Arbeitszimmer & Homeoffice 2023: Die neuen Regeln im Überblick

Arbeitszimmer & Homeoffice 2023: Die neuen Regeln im Überblick
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Seit 2023 gelten neue Regeln für das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale. Das Jahressteuergesetz 2022 hat vieles vereinfacht — aber auch neue Fallstricke gebracht.

Zwei Modelle seit 2023: 1) Häusliches Arbeitszimmer (voller Abzug, wenn Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit), 2) Tagespauschale 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr (wenn kein ausschließliches Arbeitszimmer möglich).

Das häusliche Arbeitszimmer: Wann greift es?

Ab 2023 gilt: Das häusliche Arbeitszimmer ist nur noch abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

  • Mittelpunkt = qualitativ und zeitlich überwiegende Tätigkeit im Arbeitszimmer
  • Kein anderer fester Arbeitsplatz darf zur Verfügung stehen — diese Regelung wurde 2023 abgeschafft!
  • Wenn Mittelpunkt: Voller Abzug aller Kosten (anteilige Miete/AfA, Heizung, Strom etc.)
  • Alternativ: Wahlrecht zur Tagespauschale (wenn günstiger)
Wichtige Änderung 2023: Die frühere Regel „kein anderer Arbeitsplatz verfügbar" entfällt ab 2023. Jetzt zählt nur noch der Mittelpunkt. Wer früher das Arbeitszimmer aus Notwendigkeit nutzte (weil kein Büro vorhanden), verliert jetzt ggf. den Abzug, wenn das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt ist.

Die Tagespauschale: Einfach und flexibel

Wer kein ausschließliches Arbeitszimmer hat oder das Wahlrecht nutzt:

  • 6 € pro Tag im Homeoffice (2023 dauerhaft, vorher nur Corona-Regelung)
  • Max. 210 Tage × 6 € = 1.260 €/Jahr
  • Auch wenn gleichzeitig auswärtige Tätigkeit vorliegt (kein Ausschluss mehr)
  • Keine Nachweisanforderungen außer Anzahl der Tage
  • Zählt zu den Werbungskosten-Pauschalen
SituationWelches Modell?Max. Abzug
Arbeitszimmer = TätigkeitsmittelpunktArbeitszimmer (voll)Unbegrenzt (anteilig alle Kosten)
Manchmal Homeoffice, kein eigenes ZimmerTagespauschale1.260 €/Jahr
Arbeitszimmer vorhanden, aber nicht MittelpunktTagespauschale (Wahlrecht)1.260 €/Jahr

Wann lohnt sich das Arbeitszimmer gegenüber der Pauschale?

Prüfen Sie: Wie hoch sind Ihre tatsächlichen anteiligen Arbeitszimmerkosten?

  • Anteil Arbeitszimmer-Fläche an Gesamtwohnfläche berechnen
  • Jahresmiete (oder AfA) × Anteil = Raumkosten
  • Plus: Heizung, Strom, Internet (anteilig)
  • Wenn > 1.260 €: Arbeitszimmer günstiger (falls Mittelpunkt-Kriterium erfüllt)
Selbstständige Achtung: Bei Selbstständigen ist das Arbeitszimmer als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn die Mittelpunkt-Bedingung erfüllt ist. Kein Wahlrecht zwischen Tagespauschale und Arbeitszimmer — aber Tagespauschale alternativ buchbar wenn kein Mittelpunkt.
Kann ich Tagespauschale und Arbeitszimmer im selben Jahr kombinieren?

Nein, nicht für denselben Tag. Sie können aber innerhalb eines Jahres: Tagespauschale für Tage ohne ausschließliches Homeoffice und das Arbeitszimmer für den Rest — wenn die Tätigkeitsmittelpunkt-Bedingung erfüllt ist.

Was gilt für Arbeitnehmer im Hybrid-Modell (3 Tage Büro, 2 Tage Homeoffice)?

Wenn das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der Tätigkeit ist (3 Tage Büro überwiegen), gilt nur die Tagespauschale: 2 × 6 € × Anzahl Wochen ≈ 480–520 €/Jahr bei ca. 90 Homeoffice-Tagen.

Muss das Zimmer als ausschließliches Arbeitszimmer genutzt werden?

Ja. Ein Arbeitszimmer, das auch als Gästezimmer, Kinderspielzimmer oder Fitness-Ecke genutzt wird, wird steuerlich nicht anerkannt. Die Abgeschlossenheit und ausschließliche berufliche Nutzung muss nachweisbar sein.

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