Seit 2023 gelten neue Regeln für das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale. Das Jahressteuergesetz 2022 hat vieles vereinfacht — aber auch neue Fallstricke gebracht.
Das häusliche Arbeitszimmer: Wann greift es?

Ab 2023 gilt: Das häusliche Arbeitszimmer ist nur noch abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
- Mittelpunkt = qualitativ und zeitlich überwiegende Tätigkeit im Arbeitszimmer
- Kein anderer fester Arbeitsplatz darf zur Verfügung stehen — diese Regelung wurde 2023 abgeschafft!
- Wenn Mittelpunkt: Voller Abzug aller Kosten (anteilige Miete/AfA, Heizung, Strom etc.)
- Alternativ: Wahlrecht zur Tagespauschale (wenn günstiger)
Die Tagespauschale: Einfach und flexibel
Wer kein ausschließliches Arbeitszimmer hat oder das Wahlrecht nutzt:
- 6 € pro Tag im Homeoffice (2023 dauerhaft, vorher nur Corona-Regelung)
- Max. 210 Tage × 6 € = 1.260 €/Jahr
- Auch wenn gleichzeitig auswärtige Tätigkeit vorliegt (kein Ausschluss mehr)
- Keine Nachweisanforderungen außer Anzahl der Tage
- Zählt zu den Werbungskosten-Pauschalen

| Situation | Welches Modell? | Max. Abzug |
|---|---|---|
| Arbeitszimmer = Tätigkeitsmittelpunkt | Arbeitszimmer (voll) | Unbegrenzt (anteilig alle Kosten) |
| Manchmal Homeoffice, kein eigenes Zimmer | Tagespauschale | 1.260 €/Jahr |
| Arbeitszimmer vorhanden, aber nicht Mittelpunkt | Tagespauschale (Wahlrecht) | 1.260 €/Jahr |
Wann lohnt sich das Arbeitszimmer gegenüber der Pauschale?
Prüfen Sie: Wie hoch sind Ihre tatsächlichen anteiligen Arbeitszimmerkosten?
- Anteil Arbeitszimmer-Fläche an Gesamtwohnfläche berechnen
- Jahresmiete (oder AfA) × Anteil = Raumkosten
- Plus: Heizung, Strom, Internet (anteilig)
- Wenn > 1.260 €: Arbeitszimmer günstiger (falls Mittelpunkt-Kriterium erfüllt)
Nein, nicht für denselben Tag. Sie können aber innerhalb eines Jahres: Tagespauschale für Tage ohne ausschließliches Homeoffice und das Arbeitszimmer für den Rest — wenn die Tätigkeitsmittelpunkt-Bedingung erfüllt ist.
Wenn das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der Tätigkeit ist (3 Tage Büro überwiegen), gilt nur die Tagespauschale: 2 × 6 € × Anzahl Wochen ≈ 480–520 €/Jahr bei ca. 90 Homeoffice-Tagen.

Ja. Ein Arbeitszimmer, das auch als Gästezimmer, Kinderspielzimmer oder Fitness-Ecke genutzt wird, wird steuerlich nicht anerkannt. Die Abgeschlossenheit und ausschließliche berufliche Nutzung muss nachweisbar sein.