Drei staatlich geförderte Altersvorsorgewege im Vergleich
Deutschland fördert die private Altersvorsorge massiv – über Steuern und Zulagen. Aber Riester, Rürup und bAV haben völlig unterschiedliche Mechanismen. Wer das falsche wählt, verschenkt Förderung.

| Merkmal | Riester | Rürup (Basisrente) | bAV (Direktversicherung) |
|---|---|---|---|
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Beamte | Selbständige, Gut-/Besserverdiener | Arbeitnehmer |
| Förderung | Zulage + Sonderausgaben | Sonderausgaben bis 27.566 € | Steuer-/SV-frei bis 7.248 € |
| Höchstbeitrag | 2.100 €/Jahr | 27.566 € (2024) | 7.248 €/Jahr (§ 3 Nr. 63 EStG) |
| Besteuerung Auszahlung | Nachgelagert (volle ESt) | Nachgelagert (volle ESt) | Nachgelagert (volle ESt + SV) |
| Flexibilität | Eingeschränkt | Sehr eingeschränkt | Arbeitgeberwechsel komplex |
Riester: Zulagen als Hebel
Riester lohnt sich besonders für Personen mit niedrigem Einkommen (Grundzulage 175 €) und mit Kindern (Kinderzulage 185–300 €/Kind). Das Prinzip: Wer 4% seines Vorjahresbruttoeinkommens einzahlt (minus Zulagen), erhält die maximale Förderung.
Rürup: Höchste Steuerersparnis für Selbständige
Rürup (Basisrente) ist das Riester-Äquivalent für Selbständige ohne GRV-Pflicht. Beiträge bis 27.566 € (2024 zu 100% absetzbar) sind Sonderausgaben. Bei 45% Steuersatz ergibt das eine Steuererstattung von bis zu 12.405 € p.a.

bAV: Steuer- und SV-freie Bruttoentgeltumwandlung
Bis 7.248 €/Jahr (§ 3 Nr. 63 EStG) können Arbeitnehmer Gehalt direkt in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds einzahlen – brutto, also ohne Lohnsteuer und ohne Sozialabgaben. Der Arbeitgeber muss ab 2019 bei neuen Verträgen 15% Arbeitgeberzuschuss leisten.
FAQ: Altersvorsorge-Steuervergleich
Ja. Riester und Rürup sind unabhängig voneinander und können parallel genutzt werden. Der Höchstbetrag für Rürup gilt gesondert. Wer GRV-pflichtig ist, hat Anspruch auf Riester. Selbständige können Rürup nutzen, ohne GRV-Zugehörigkeit für Riester nachweisen zu müssen (wenn kein Anspruch besteht).

Bei hohem Steuersatz (ab ca. 35%) und wenn ohnehin kein Rückgriff auf das Kapital vor der Rente geplant ist. Rürup kann nicht beliehen, verpfändet oder vorzeitig ausgezahlt werden – das macht es sicher gegen Gläubigerzugriff und schützt im Insolvenzfall.
Du hast ein Mitnahmerecht (§ 4 BetrAVG). Das angesparte Kapital kann zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder in eine private Rentenversicherung überführt werden. Bei beitragsorientierten Leistungszusagen ist die Übertragung komplex – am besten mit dem neuen Arbeitgeber und dem Versicherer klären.