Selbständige tragen die Krankenversicherungskosten alleine — kein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Dafür können sie die Beiträge steuerlich geltend machen. Ob als Betriebsausgabe oder Sonderausgabe hängt von der Versicherungsform und dem steuerlichen Umfeld ab.
GKV-Mindestbeitrag freiwillig: ca. 221 € / Monat
GKV-Höchstbeitrag: ca. 900 € / Monat (bei hohem Einkommen)
PKV: variiert stark (200–1.500 € / Monat je nach Alter/Leistung)
Abzugsfähig: 100 % des Basisabsicherungs-Anteils
GKV oder PKV — was ist steuerlich besser?

Selbständige können zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) wählen. Steuerlich sind beide grundsätzlich gleichbehandelt: Die Beiträge für die Basisabsicherung (also das GKV-Niveau) sind als Sonderausgaben vollständig absetzbar.
| Versicherungsform | Absetzbar als | Absetzbarer Anteil |
|---|---|---|
| GKV (freiwillig) | Sonderausgaben | 100 % (ohne Krankengeld-Anteil) |
| PKV | Sonderausgaben | Basisschutz-Anteil (Finanzamt berechnet) |
| Pflegeversicherung | Sonderausgaben | 100 % |
Als Betriebsausgabe vs. Sonderausgabe — wann was gilt
Krankenversicherungsbeiträge von Selbständigen sind grundsätzlich Sonderausgaben — nicht Betriebsausgaben. Das ist steuerlich ein Unterschied: Betriebsausgaben mindern den Gewerbeertrag und damit die Gewerbesteuer, Sonderausgaben tun das nicht. Nur in sehr seltenen Fällen (z.B. Krankentagegeld für betriebliche Einkommensausfälle) können Teile als Betriebsausgabe anerkannt werden.
Optimierung: Beiträge vorauszahlen und 2,5 Jahre auf einmal absetzen

Privat krankenversicherte Selbständige können PKV-Beiträge für bis zu 2,5 Jahre im Voraus zahlen und im Jahr der Zahlung vollständig als Sonderausgaben absetzen. Das ermöglicht gezielte Einkommensverlagerung — besonders sinnvoll in Jahren mit hohem Gewinn.
- Vorauszahlung bis zu 2,5 Jahresbeiträge möglich
- Vorauszahlung muss bis 31.12. des Einkommensteuerjahres erfolgen
- Versicherungsgesellschaft muss der Vorauszahlung zustimmen
- Spart Steuern in hohen Einkommensjahren (Spitzensteuersatz 42 %)
Nein. Krankenversicherungsbeiträge sind persönliche Vorsorgeaufwendungen und immer Sonderausgaben — unabhängig vom Home-Office oder Unternehmenssitz.
Ja, bis auf den Krankengeldanteil (ca. 0,9 % des Beitrags). Dieser ist nicht absetzbar, weil Krankengeld kein Basisschutz ist. Der Rest — also ca. 97 % Ihres GKV-Beitrags — ist absetzbar.

Ja, wenn das Finanzamt die Kassenleistung als Kostenersatz (und nicht als Prämie) wertet. Bonuszahlungen der Krankenkasse können den absetzbaren Beitrag reduzieren. Das wird von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet.