Unternehmenssteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Krankenversicherung für Selbständige steuerlich absetzen

Selbständige tragen die Krankenversicherungskosten alleine — kein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte.

Krankenversicherung für Selbständige steuerlich absetzen
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Selbständige tragen die Krankenversicherungskosten alleine — kein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Dafür können sie die Beiträge steuerlich geltend machen. Ob als Betriebsausgabe oder Sonderausgabe hängt von der Versicherungsform und dem steuerlichen Umfeld ab.

Krankenversicherung Selbständige 2026:
GKV-Mindestbeitrag freiwillig: ca. 221 € / Monat
GKV-Höchstbeitrag: ca. 900 € / Monat (bei hohem Einkommen)
PKV: variiert stark (200–1.500 € / Monat je nach Alter/Leistung)
Abzugsfähig: 100 % des Basisabsicherungs-Anteils

GKV oder PKV — was ist steuerlich besser?

Selbständige können zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) wählen. Steuerlich sind beide grundsätzlich gleichbehandelt: Die Beiträge für die Basisabsicherung (also das GKV-Niveau) sind als Sonderausgaben vollständig absetzbar.

VersicherungsformAbsetzbar alsAbsetzbarer Anteil
GKV (freiwillig)Sonderausgaben100 % (ohne Krankengeld-Anteil)
PKVSonderausgabenBasisschutz-Anteil (Finanzamt berechnet)
PflegeversicherungSonderausgaben100 %

Als Betriebsausgabe vs. Sonderausgabe — wann was gilt

Krankenversicherungsbeiträge von Selbständigen sind grundsätzlich Sonderausgaben — nicht Betriebsausgaben. Das ist steuerlich ein Unterschied: Betriebsausgaben mindern den Gewerbeertrag und damit die Gewerbesteuer, Sonderausgaben tun das nicht. Nur in sehr seltenen Fällen (z.B. Krankentagegeld für betriebliche Einkommensausfälle) können Teile als Betriebsausgabe anerkannt werden.

Praxis-Hinweis: Wenn Sie als Selbständiger eine private Zusatzversicherung abschließen (z.B. Krankenhaus-Zusatz, Auslandskranken), ist dieser Anteil über den Basisschutz hinaus nicht mehr als Sonderausgabe absetzbar. Nur der Basisschutz zählt — das entspricht dem Leistungsumfang der GKV.

Optimierung: Beiträge vorauszahlen und 2,5 Jahre auf einmal absetzen

Privat krankenversicherte Selbständige können PKV-Beiträge für bis zu 2,5 Jahre im Voraus zahlen und im Jahr der Zahlung vollständig als Sonderausgaben absetzen. Das ermöglicht gezielte Einkommensverlagerung — besonders sinnvoll in Jahren mit hohem Gewinn.

  • Vorauszahlung bis zu 2,5 Jahresbeiträge möglich
  • Vorauszahlung muss bis 31.12. des Einkommensteuerjahres erfolgen
  • Versicherungsgesellschaft muss der Vorauszahlung zustimmen
  • Spart Steuern in hohen Einkommensjahren (Spitzensteuersatz 42 %)
Kann ich die PKV als Betriebsausgabe buchen, wenn mein Büro im Home-Office ist?

Nein. Krankenversicherungsbeiträge sind persönliche Vorsorgeaufwendungen und immer Sonderausgaben — unabhängig vom Home-Office oder Unternehmenssitz.

Ich bin GKV-freiwillig versichert und zahle den vollen Beitrag. Ist der komplett absetzbar?

Ja, bis auf den Krankengeldanteil (ca. 0,9 % des Beitrags). Dieser ist nicht absetzbar, weil Krankengeld kein Basisschutz ist. Der Rest — also ca. 97 % Ihres GKV-Beitrags — ist absetzbar.

Werden Krankenkassen-Bonusprogramme vom Finanzamt abgezogen?

Ja, wenn das Finanzamt die Kassenleistung als Kostenersatz (und nicht als Prämie) wertet. Bonuszahlungen der Krankenkasse können den absetzbaren Beitrag reduzieren. Das wird von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet.

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