Die Riester-Rente war einmal das Herzstück der deutschen Altersvorsorge-Förderung. Heute ist sie umstritten – aber für bestimmte Gruppen noch immer steuerlich und durch staatliche Zulagen attraktiv. Für wen lohnt sie sich 2026 noch?
Grundzulage: 175 €/Jahr
Kinderzulage: 300 € je Kind (185 € für Kinder vor 2008)
Sonderausgabenabzug: bis 2.100 € pro Jahr
Pflichtbeitrag: 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens (mind. 60 € Sockelbeitrag)
Für wen lohnt sich Riester?

| Gruppe | Lohnt sich? | Grund |
|---|---|---|
| Familien mit Kindern (3+) | Sehr attraktiv | Kinderzulagen überwiegen den Eigenanteil |
| Geringverdiener mit Kindern | Attraktiv | Mindestbeitrag (60 €) reicht für volle Zulagen |
| Gutverdiener ohne Kinder | Weniger attraktiv | Hoher Eigenanteil, Steuereffekt begrenzt |
| Selbständige | Meist nein | Nur rentenversicherungspflichtige Personen |
| Beamte | Oft attraktiv | Kinderzulagen, staatlich gefördert |
Günstigerprüfung: Zulage oder Steuervorteil?
Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulagen. Nur der Differenzbetrag wird dann erstattet:
Beispiel ohne Kinder
- Sonderausgabenabzug 2.100 €, Steuersatz 42%
- Steuerersparnis: 882 €
- Grundzulage: 175 €
- Zusätzlich erstattet: 882 − 175 = 707 € mehr durch Steuervorteil
Beispiel mit 3 Kindern (nach 2008)
- Zulagen: 175 + 3 × 300 = 1.075 €
- Eigenanteil bei Mindestbeitrag (4% von 30.000 €): 1.200 € − 1.075 € = 125 € eigener Beitrag
- Für 125 € bekommt die Familie 1.200 € auf das Riester-Konto eingezahlt

Nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente
Die Riester-Rente wird im Rentenalter vollständig besteuert. Der Steuervorteil entsteht nur, wenn der Steuersatz im Alter niedriger ist als heute.
FAQ: Riester-Rente
Der Vertrag bleibt bestehen. Sie können den Beitrag auf den Sockelbeitrag (60 €/Jahr) reduzieren. Riester ist förderfähig, so lange Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind.

Ja, aber dann müssen Sie alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das lohnt sich fast nie. Besser: Vertrag beitragsfrei stellen.
Beim Wohnriestern (§ 92a EStG) können Sie Riester-Kapital für den Kauf einer selbst genutzten Immobilie entnehmen. Im Rentenalter wird das entnommene Kapital als „Wohnförderkonto" nachgelagert besteuert.