Zinserträge aus Anleihen, Rentenfonds und Festgeld unterliegen der Abgeltungsteuer — aber mit Besonderheiten bei Stückzinsen, Fondsbesteuerung und ausländischen Papieren.

Zinsen aus Anleihen: Abgeltungsteuer 25 %
Zinserträge aus Anleihen (Bundesanleihen, Unternehmensanleihen, Pfandbriefe) unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag = 26,375 %. Die Bank zieht die Steuer automatisch ab. Der Sparerpauschbetrag (1.000 Euro pro Person) schützt die ersten Erträge. Wer den Freistellungsauftrag bei der depotführenden Bank eingerichtet hat, zahlt auf die ersten 1.000 Euro keine Steuer.
Stückzinsen beim Anleihe-Kauf: Steuerliche Besonderheit
Wer eine Anleihe zwischen zwei Zinszahlungsterminen kauft, zahlt dem Verkäufer Stückzinsen (aufgelaufene Zinsen). Diese Stückzinsen sind für den Käufer keine Ausgabe, sondern werden steuerlich als negative Kapitalerträge gebucht. Beim nächsten Zinstermin erhält der Käufer die vollen Zinsen, muss aber den Stückzins-Anteil nicht versteuern — er verrechnet sich automatisch. Diese Mechanik ist bei direkt gehaltenen Anleihen relevant, bei Fonds dagegen vereinfacht.
| Anlageform | Steuerliche Behandlung | Sparerpauschbetrag |
|---|---|---|
| Direktanleihe (Kauf) | Zinsen: Abgeltungsteuer | Ja |
| Rentenfonds (ausschüttend) | Ausschüttung: Abgeltungsteuer | Ja (Teilfreistellung 0 %) |
| Rentenfonds (thesaurierend) | Vorabpauschale jährlich | Ja |
| Festgeld, Tagesgeld | Zinsen: Abgeltungsteuer | Ja |
Rentenfonds: Besteuerung nach InvStG 2018
Fonds mit hauptsächlichen Anleihen-Investitionen (Rentenfonds) haben steuerlich keine Teilfreistellung — anders als Aktienfonds (30 %) oder Immobilienfonds (60 %). Auf alle Erträge (Ausschüttungen, Vorabpauschale, Veräußerungsgewinne) fällt die volle Abgeltungsteuer an. Thesaurierende Rentenfonds müssen trotzdem jährlich die Vorabpauschale zahlen, auch ohne Ausschüttung.
Ausländische Anleihen: Quellensteuer und Anrechnung
Bei Anleihen ausländischer Emittenten kann der ausländische Staat Quellensteuer einbehalten. Diese ist in vielen Fällen auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechenbar — je nach Doppelbesteuerungsabkommen. Bei einigen Ländern (z.B. Frankreich: 12,8 % Quellensteuer) ist die Anrechnung vollständig möglich, bei anderen (z.B. Brasilien) nur begrenzt. Die Bank führt die Anrechnung automatisch durch, sofern sie die Daten hat.
- ✓ Freistellungsauftrag für Zinseinkünfte bei der Bank einrichten
- ✓ Bei Anleihe-Kauf: Stückzinsen im Depot-Auszug überprüfen
- ✓ Rentenfonds: Vorabpauschale auf dem Radar (Januar eines jeden Jahres)
- ✓ Auslandsanleihen: Quellensteuer-Anrechnung mit Jahressteuerbescheinigung prüfen
- ✓ Günstigerprüfung: Wenn Grenzsteuersatz unter 25 %, in Anlage KAP beantragen