Unternehmenssteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Rechnungspflichtangaben: Wenn der Vorsteuerabzug gefährdet ist

Eine fehlerhafte Rechnung kann den Vorsteuerabzug kosten. Welche 15 Pflichtangaben eine Rechnung enthalten muss und was passiert, wenn eine fehlt.

Rechnungspflichtangaben: Wenn der Vorsteuerabzug gefährdet ist
Zuletzt aktualisiert:

Die 15 Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Nur eine ordnungsgemäße Rechnung berechtigt zum Vorsteuerabzug. Fehlt auch nur eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern — auch wenn die Leistung tatsächlich erbracht wurde. Die Folge: Steuernachzahlung plus Zinsen.

Nr.Pflichtangabe (§14 Abs. 4 UStG)Beispiel
1Vollständiger Name und Anschrift des LeistendenMax Mustermann GmbH, Hauptstr. 1, 10115 Berlin
2Vollständiger Name und Anschrift des LeistungsempfängersKunde GmbH, Musterweg 5, 20095 Hamburg
3Steuernummer oder USt-ID des LeistendenDE123456789
4Ausstellungsdatum der Rechnung14.04.2026
5Fortlaufende Rechnungsnummer2026-042
6Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung"10 Stunden Beratung Steuerrecht"
7Zeitpunkt der Lieferung/Leistung01.04.2026–14.04.2026
8Nettobetrag (nach Steuersatz aufgeteilt)1.000,00 € (19 %)
9Anzuwendender Steuersatz19 %
10USt-Betrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung190,00 € USt
11Bruttobetrag1.190,00 €
12Skonto (wenn vereinbart)"2 % Skonto bei Zahlung bis 28.04.2026"
13Hinweis Gutschrift (wenn Empfänger ausstellt)"Gutschrift"
14Hinweis auf Steuerbefreiung (wenn steuerfrei)"Steuerfreie Leistung nach §4 Nr. 21 UStG"
15Hinweis auf Aufbewahrungspflicht (bei B2C-Rechnungen)Empfänger soll Rechnung 2 Jahre aufbewahren

Kleinbetragsrechnung: Vereinfachungen bis 250 Euro

Bei einem Gesamtbetrag bis 250 € (§33 UStDV) reichen vereinfachte Angaben:

  • Name und Anschrift des Leistenden
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
  • Steuersatz
Achtung: Tankquittungen, Parktickets, Bewirtungsbelege — alles Kleinbetragsrechnungen. Bei Bewirtungskosten zusätzlich: Teilnehmer und Anlass handschriftlich vermerken!

Häufige Fehler und deren Folgen

FehlerFolge
Steuernummer fehltVorsteuerabzug verweigert
Leistungszeitraum fehlt (nur Rechnungsdatum)Vorsteuerabzug gefährdet
Leistungsbeschreibung zu vage ("Dienstleistungen")Vorsteuerabzug abgelehnt
Falsche RechnungsnummerFormfehler — rückwirkende Korrektur möglich
Rechnungsaussteller ≠ LeistenderVorsteuerabzug verweigert
Kann ich eine fehlerhafte Rechnung rückwirkend korrigieren?

Ja — fehlerhafte Rechnungen können berichtigt werden. Die berichtigte Rechnung gilt dann rückwirkend für den Vorsteuerabzug (EuGH-Rechtsprechung). Wichtig: Die Berichtigung muss konkret auf die Originalrechnung Bezug nehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Rechnung und Gutschrift?

Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die der Leistungsempfänger (Käufer) ausstellt — statt des Leistenden. Sie muss ausdrücklich als "Gutschrift" bezeichnet sein. Nicht zu verwechseln mit einer kaufmännischen Gutschrift (Rückzahlung).

Reichen digitale Rechnungen (PDF, E-Mail) für den Vorsteuerabzug?

Ja — digitale Rechnungen sind gleichwertig mit Papierrechnungen. Die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts müssen gewährleistet sein (z.B. durch qualifizierte Signatur oder innerbetriebliches Kontrollverfahren).

SteuernSparen.one Redaktion

Unsere Inhalte werden von einem spezialisierten Redaktionsteam erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft.

✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: Über die Redaktion →
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Steuer-Rechner nutzen Unternehmenssteuer-Potenziale erkennen
Jetzt berechnen →