Beiträge zur Krankenversicherung gehören zu den wichtigsten Sonderausgaben in der Steuererklärung. Doch nicht alle Beiträge sind absetzbar – und PKV-Versicherte müssen besonders auf den „Basisschutz" achten. Mit dem richtigen Wissen können Sie hier hunderte bis tausende Euro mehr Steuererstattung herausholen.
GKV: Was ist absetzbar?

Bei gesetzlich Versicherten sind alle Beiträge zur Krankenversicherung abzüglich des Zusatzbeitrags und des kassenindividuellen Beitrags für Wahlleistungen als Sonderausgaben ansetzbar.
| Beitragsart GKV | Absetzbar |
|---|---|
| Pflichtbeitrag Arbeitgeber-Anteil | Ja |
| Pflichtbeitrag Arbeitnehmer-Anteil | Ja |
| Zusatzbeitrag der Krankenkasse | Ja (ab 2020 voll absetzbar) |
| Pflegeversicherungsbeitrag | Ja (eigenständige Absetzbarkeit) |
| Krankengeld-Anteil (~0,6%) | Nein (Basisschutz überschritten) |
PKV: Der Basisschutz und seine Bedeutung
Private Krankenversicherungen bieten Tarife von Basis bis Premium. Das Finanzamt erkennt nur den Teil der PKV-Beiträge an, der dem Leistungsniveau der GKV entspricht (Basisschutz). Den Rest (Sonderleistungen, Privatpatienten-Komfort) dürfen Sie nicht abziehen.
Die PKV-Anbieter stellen eine Bescheinigung über den abzugsfähigen Anteil aus. Diesen Wert tragen Sie direkt in die Steuererklärung ein.
Rechenbeispiel PKV
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| PKV-Beitrag gesamt | 600 € |
| Davon Basisschutz (laut Bescheinigung) | 420 € |
| Arbeitgeberzuschuss | − 180 € |
| Absetzbar pro Jahr | 420 × 12 − 180 × 12 = 2.880 € |
PKV vs. GKV: Wer profitiert steuerlich mehr?

| Merkmal | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Abzugsfähige Beiträge | Fast alle Pflichtbeiträge | Nur Basisschutz-Anteil |
| Höhe der abzugsfähigen Beiträge | Begrenzt durch Bemessungsgrundlage | Kann höher sein bei günstiger PKV |
| Krankentagegeld absetzbar? | Nein | Ja, wenn Basisschutz |
Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen
KV-Beiträge sind innerhalb der Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Der Höchstbetrag:
- Arbeitnehmer: 1.900 € (da AG zahlt Hälfte)
- Selbständige: 2.800 €
- Wenn KV-Beiträge den Höchstbetrag übersteigen: Voller Abzug trotzdem möglich (Günstiger-Regelung § 10 EStG)
FAQ: Krankenversicherung und Steuern
Ja. GKV-Beiträge für mitversicherte Familienangehörige sind bereits in Ihrem Beitrag enthalten und damit absetzbar. Bei PKV werden die Beiträge für Kinder und Ehegatte separat ausgewiesen.

Beiträge zu Zahnzusatz- oder Brillenversicherungen sind nicht im Basisschutz enthalten und daher nicht als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Sie können aber als außergewöhnliche Belastung relevant sein.
In Deutschland besteht KV-Pflicht. Nachträgliche Beiträge (Nachzahlungen) sind in dem Jahr absetzbar, in dem sie tatsächlich geleistet werden, nicht für das Jahr, das sie abdecken.