Kindergeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland. 2026 beträgt es 255 Euro pro Monat für jedes Kind — gleich ob erstes, zweites oder drittes Kind. Wer wann Anspruch hat und was zu beachten ist.
Betrag: 255 € / Monat für jedes Kind
Automatisch bis 18 Jahre
Verlängerung bis 25 Jahre: Bei Ausbildung, Studium, Bundesfreiwilligendienst
Antrag: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld steht Eltern zu, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auch EU-Bürger in Deutschland haben in der Regel Anspruch. Für Kinder bis 18 Jahre besteht immer automatisch Anspruch. Für ältere Kinder nur unter bestimmten Bedingungen.
Verlängerter Anspruch bis 25 Jahre
- Kind befindet sich in Berufsausbildung (auch duale Ausbildung)
- Kind studiert (Bachelor, Master, Staatsexamen)
- Kind leistet Bundesfreiwilligendienst oder freiwilliges soziales Jahr
- Kind sucht ersten Ausbildungsplatz oder Studienplatz (aktive Bemühungen nachweisen)
- Kind ist behindert und außerstande, sich selbst zu unterhalten (keine Altersgrenze)
Keine Einkommensgrenze mehr für das Kind

Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze für volljährige Kinder in Ausbildung mehr. Das Kind darf beliebig viel nebenbei verdienen — der Kindergeldanspruch der Eltern bleibt bestehen. Wichtig: Das Kind selbst bekommt kein Kindergeld, sondern die Eltern.
| Situation des Kindes | Kindergeldanspruch? |
|---|---|
| Unter 18 Jahre | Ja, immer |
| 18–25 Jahre, in Ausbildung | Ja |
| 18–25 Jahre, ohne Ausbildungsplatz (Suche nachgewiesen) | Ja (max. 3 Monate) |
| 25 Jahre und älter, kein besonderer Grund | Nein |
| Dauerhaft behindert | Ja, ohne Altersgrenze |
Kindergeld oder Kinderfreibetrag — was ist besser?
Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), was günstiger ist. Das Kindergeld wird dabei auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Für Besserverdiener (Grenzsteuersatz über ca. 31 %) ist der Kinderfreibetrag günstiger. Das Kindergeld wird in diesem Fall verrechnet, aber nicht doppelt ausgezahlt.
Ja — rückwirkend bis zu 6 Monate. Wer den Antrag vergessen hat, kann maximal die letzten 6 Monate nachfordern. Frühere Monate verfallen.

Die Familienkasse muss sofort informiert werden. Ab dem Monat nach dem Studienabbruch entfällt der Anspruch. Nicht gemeldete Unterbrechungen führen zu Rückforderungen — mit Zinsen.
Für Kinder, die in einem anderen EU-Land leben, gilt das EU-Recht (VO 883/2004). In der Regel wird Kindergeld gezahlt — möglicherweise abzüglich des im Wohnsitzland gezahlten Betrags.