Wie werden Zinsen besteuert?
Nach Jahren der Nullzinsen sind Tagesgeld- und Festgeldzinsen wieder attraktiv. Doch: Auf Zinserträge fällt Abgeltungsteuer an. Mit dem Freistellungsauftrag können Sie bis zu 1.000 € steuerfrei kassieren.
Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld und Sparkonten unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag, insgesamt also 26,375 %. Ihre Bank zieht diese automatisch ab und führt sie ans Finanzamt ab. Dies ist in § 43 Abs. 1 Satz 1 EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt. Die Abgeltungsteuer ist eine spezielle Erhebungsform der Einkommensteuer und gilt als Abschlusszahlung – das heißt, die Bank führt die Steuer direkt ab und Sie müssen diese Erträge in den meisten Fällen nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person. Jede natürliche Person in Deutschland kann jährlich Kapitalerträge bis zu dieser Grenze steuerfrei vereinnahmen. Dies ist in § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG verankert und gilt als nicht veranlagter Arbeitslohn für Kapitalerträge. Für Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf 2.000 Euro pro Jahr gemeinsam, wenn diese zusammen veranlagt werden.
Der Sparerpauschbetrag: 1.000 € steuerfrei für jede Person
Der Sparerpauschbetrag ist eine großzügige Regelung des deutschen Steuersystems, die gerade in Zeiten steigender Zinsen an Bedeutung gewinnt. Mit einem jährlichen Freistellungsbetrag von 1.000 Euro pro Person können Sie erhebliche Steuerersparnisse erzielen – vorausgesetzt, Ihre Kapitalerträge überschreiten diese Grenze nicht wesentlich.
Um diesen Betrag vollständig auszuschöpfen, erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag. Diesen müssen Sie schriftlich erteilen – entweder persönlich bei Ihrer Hausbank, online über das Kundenportal oder per Post. Der Freistellungsauftrag ist kostenlos und kann jederzeit geändert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie den Freistellungsauftrag bei jeder Bank erneut stellen müssen, bei der Sie ein Konto haben. Ein Freistellungsauftrag bei der Sparkasse gilt nicht automatisch auch für Ihre Tagesgeldanlage bei einer Direktbank.
Ein praktisches Rechenbeispiel zeigt den Vorteil: Angenommen, Sie legen 50.000 Euro bei einer Direktbank zu 4,5 % jährlich an. Die jährlichen Zinsen betragen 2.250 Euro. Ohne Freistellungsauftrag würde die Bank 25 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag einbehalten: 2.250 Euro × 26,375 % = 593,44 Euro Steuern. Mit einem Freistellungsauftrag von 1.000 Euro werden nur die überschüssigen 1.250 Euro besteuert: 1.250 Euro × 26,375 % = 329,69 Euro Steuern. Sie sparen also 263,75 Euro pro Jahr!
Abgeltungsteuer: 26,375 % Gesamtbelastung erklärt
Die Abgeltungsteuer ist seit 2009 die zentrale Besteuerungsform für Kapitalerträge in Deutschland. Sie setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die Sie kennen sollten:
- Einkommensteuer-Abgeltung: 25 % – Dies ist der Kernsteuersatz auf alle Kapitalerträge nach § 43 Abs. 1 Satz 1 EStG
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % – Zusätzlich werden 5,5 % des Steuerertrags als Solidaritätszuschlag erhoben, geregelt in § 4 SolZG (Solidaritätszuschlaggesetz)
- Gesamtbelastung: 26,375 % – Das Ergebnis dieser Kombination: 25 % + (25 % × 5,5 %) = 26,375 %
Für Kirchenmitglieder kommt noch die Kirchensteuer hinzu. Diese beträgt in den meisten Bundesländern 8 % oder 9 % und wird auf die Abgeltungsteuer aufgerechnet. In Baden-Württemberg und Bayern sind es 8 %, in den anderen Bundesländern 9 %. Damit erreicht die Gesamtbelastung für Kirchenmitglieder etwa 27,82 % bis 28,83 % – je nach Bundesland und Kirchenzugehörigkeit.
Diese automatische Erhebung durch die Bank hat einen Vorteil: Sie brauchen sich in den meisten Fällen nicht selbst um die Steuern zu kümmern. Die Bank führt die Steuer direkt ans Finanzamt ab und erteilt Ihnen eine Bescheinigung über die einbehaltene Steuer, die Sie in Ihrer Steuererklärung dokumentieren können.
Rechenbeispiele: Wie viel Steuer Sie wirklich zahlen
Beispiel 1: Tagesgeldanlage ohne Kirchensteuer
Sie legen 30.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto mit 3,8 % Zinsen an. Das ergibt 1.140 Euro Zinsen pro Jahr. Nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro werden nur 140 Euro besteuert: 140 Euro × 26,375 % = 36,93 Euro Abgeltungsteuer. In diesem Fall zahlen Sie praktisch keine nennenswerte Steuer!
Beispiel 2: Festgeldanlage mit höherer Rendite
Sie binden 100.000 Euro für zwei Jahre bei 4,9 % Festgeldzins an. Pro Jahr erhalten Sie 4.900 Euro Zinsen. Nach dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro verbleiben 3.900 Euro: 3.900 Euro × 26,375 % = 1.028,63 Euro Abgeltungsteuer pro Jahr. Über zwei Jahre zahlen Sie insgesamt etwa 2.057 Euro Steuern auf Ihre Zinseinnahmen von insgesamt 9.800 Euro.
Diese Beispiele zeigen deutlich, wie wichtig es ist, den Sparerpauschbetrag richtig zu nutzen. Besonders bei mehreren Konten und angesparten Vermögen können sich die Freistellungsaufträge erheblich auswirken.
Optimierungsstrategien: Freistellungsauftrag richtig einsetzen
Um Ihre Steuerlast bei Tagesgeld und Festgeld optimal zu gestalten, sollten Sie strategisch vorgehen. Zunächst sollten Sie alle Konten berücksichtigen, auf denen Sie Kapitalerträge erwarten:
- Tagesgeldkonten bei Direktbanken
- Festgeldanlagen
- Sparkonten und Sparbriefe
- Depot- und Wertpapierkonten mit Dividenden oder Zinsen
- Kapitallebensversicherungen mit Überschussanteilen
Für Ehegatten ist eine koordinierte Planung besonders wichtig. Jeder Ehegatte hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, zusammen also 2.000 Euro. Wenn Sie verheiratet sind, sollten Sie beide Freistellungsaufträge optimal nutzen. Beispiel: Erträge von 2.400 Euro pro Jahr – beide Eheleute könnten je 1.200 Euro steuerfrei kassieren, wenn Sie diese Erträge geschickt auf beide Personen verteilen.
Wichtig ist auch die regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Übersteigen Ihre Kapitalerträge in einem Jahr signifikant die Freistellungsbeträge, kann es sinnvoll sein, einen Teil des Vermögens anders anzulegen oder zu verteilen. Manche Anleger nutzen auch die Strategie, ihre Tagesgeldanlagen gezielt zwischen Partnern