Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein steuerlicher Trick, der Selbständigen und Gewerbetreibenden erlaubt, Investitionen schon im Jahr vor dem Kauf steuerlich geltend zu machen. Das verbessert die Liquidität und reduziert die Steuerlast genau dann, wenn sie am höchsten ist.
Abzug: 50% der geplanten Investition (seit 2020)
Maximum: 200.000 € IAB-Saldo gesamt
Frist: Investition muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen
Bedingung: Wirtschaftsgut über 150 € (geringwertige Wirtschaftsgüter ausgenommen)
Wie der IAB funktioniert

Schritt 1: IAB bilden
Sie planen, im nächsten Jahr eine CNC-Maschine für 100.000 € zu kaufen. In diesem Jahr bilden Sie einen IAB von 50.000 € (50% der geplanten Kosten). Dieser Betrag mindert Ihren Gewinn jetzt.
Schritt 2: Investition im Folgejahr
Sie kaufen die Maschine (100.000 €). Jetzt müssen Sie den IAB (50.000 €) wieder gewinnerhöhend auflösen. Gleichzeitig verringern Sie die AfA-Bemessungsgrundlage um den IAB-Betrag (Maschine: AfA-Basis 50.000 € statt 100.000 €).
Steuervorteil durch Zeitversatz
Den Steuerabzug bekommen Sie in diesem Jahr (hoher Gewinn → hoher Steuersatz). Die Steuererhöhung durch IAB-Auflösung und reduzierte AfA verteilt sich über die Nutzungsdauer (5–10 Jahre). Per Saldo: Steuerstundung und Liquiditätsgewinn.
Rechenbeispiel
| Position | Jahr 1 (Planung) | Jahr 2 (Kauf) |
|---|---|---|
| Gewinn vor IAB | 150.000 € | 100.000 € |
| IAB (50% von 100.000 €) | − 50.000 € | + 50.000 € (Auflösung) |
| AfA auf Maschine | – | − 10.000 €/Jahr (Basis 50.000 €, 5 Jahre) |
| Steuerlicher Gewinn | 100.000 € | 140.000 € |
Welche Wirtschaftsgüter kommen in Frage?

- Maschinelle Anlagen, Fahrzeuge, Werkzeuge
- Computer, Server, Hardware
- Firmenwagen (wenn betrieblich)
- Einrichtung des Büros
- Nicht: Grundstücke, Gebäude (nur bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens)
FAQ: Investitionsabzugsbetrag
Ja, für verschiedene geplante Investitionen – solange der Gesamtsaldo 200.000 € nicht übersteigt. Es können auch mehrere IABs für dasselbe Wirtschaftsgut über mehrere Jahre angespart werden.
Ja, solange die Gewinngrenzen eingehalten werden: max. 200.000 € Jahresgewinn. Freiberufler mit EÜR kommen in der Regel problemlos in den Genuss des IAB.
Sonderabschreibungen (z.B. 20% Sonder-AfA im Jahr der Anschaffung) kommen nach dem Kauf. Der IAB kommt davor. Beide können kombiniert werden – dann ist der Steuereffekt besonders groß.

Mehr zu Abschreibungsstrategien für Selbständige in unserem Ratgeber zur degressiven vs. linearen AfA.