Steueroptimierung · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jul. 2026

Investitionsabzugsbetrag (IAB): Geplante Investitionen vorab absetzen

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eines der mächtigsten Steuersparwerkzeuge für Selbständige , Gewerbetreibende und Freiberufler.

Investitionsabzugsbetrag (IAB): Geplante Investitionen vorab absetzen
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Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eines der mächtigsten Steuersparwerkzeuge für Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler. Damit lassen sich geplante Investitionen bis zu 3 Jahre im Voraus steuerlich geltend machen — noch bevor das Gerät, die Maschine oder das Fahrzeug überhaupt gekauft wurde.

IAB 2026 im Überblick:
Abzugsbetrag: Bis zu 50 % der geplanten Investition vorab absetzbar
Maximaler Abzug: 200.000 € pro Betrieb und Wirtschaftsjahr
Investition muss innerhalb von 3 Jahren folgen
Gilt für: Bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (kein Immobilien)

Wie funktioniert der IAB konkret?

Wer in einem guten Jahr hohe Gewinne hat und weiß, dass in den nächsten 3 Jahren eine größere Investition geplant ist, kann bereits heute bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten als IAB abziehen — und den Gewinn damit reduzieren. Das verlagert die Steuer in niedrigere Einkommensjahre und kann den Grenzsteuersatz deutlich drücken.

Beispiel: Selbständiger Plant in 2 Jahren einen Transporter für 60.000 Euro zu kaufen.
IAB 2026: 50 % × 60.000 = 30.000 Euro abziehbar
Bei Steuersatz 42 %: Sofortige Steuerersparnis von ca. 12.600 Euro
Beim tatsächlichen Kauf 2028: Anschaffungskosten um IAB-Betrag gemindert (also nur 30.000 Euro AfA-Basis statt 60.000 Euro)

Bedingungen für den IAB

  • Das Wirtschaftsgut muss innerhalb von 3 Jahren nach dem IAB-Abzug angeschafft werden
  • Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden
  • Es muss ein bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens sein (Maschinen, Fahrzeuge, Computer, Werkzeug)
  • Keine Immobilien, keine immateriellen Wirtschaftsgüter
  • Betriebsgrößengrenzen: Gewinn darf 200.000 Euro nicht übersteigen (EÜR), Betriebsvermögen max. 235.000 Euro (Bilanzierung)

Was passiert, wenn die Investition nicht erfolgt?

Wer den IAB bildet, aber die Investition innerhalb von 3 Jahren nicht tätigt, muss den IAB rückwirkend auflösen. Das Finanzamt verzinst die zu niedrig gezahlte Steuer mit 1,8 % per anno — und das rückwirkend ab dem Jahr des IAB-Abzugs. Das ist schmerzhaft. Der IAB sollte daher nur gebildet werden, wenn die Investition konkret geplant ist.

Nachinvestitionsklausel: Das Wirtschaftsgut muss nach Anschaffung tatsächlich genutzt werden. Wer es sofort weiterverkauft oder vermietet, verliert den IAB-Vorteil — auch rückwirkend.
Kann ich den IAB für ein gebrauchtes Fahrzeug bilden?

Ja — gebrauchte Wirtschaftsgüter sind genauso IAB-fähig wie neue, solange sie die übrigen Bedingungen erfüllen (betriebliche Nutzung ≥ 90 %, bewegliches Anlagevermögen).

Wie trage ich den IAB in der Steuererklärung ein?

In der Anlage EÜR (Zeile "Investitionsabzugsbetrag") oder im Anhang der Bilanz. Bei einer GmbH wird der IAB in der Körperschaftsteuererklärung geltend gemacht.

Gibt es eine Kombination IAB + Sonderabschreibung?

Ja. Kleinunternehmer können nach IAB-Nutzung zusätzlich 20 % Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung geltend machen (§ 7g Abs. 5 EStG). Das reduziert die steuerliche Basis im Anschaffungsjahr nochmals erheblich.

SteuernSparen.one Redaktion

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