Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Handwerker & Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: 20% Steuerrabatt

Bis zu 1.200 Euro direkt von der Steuer abziehen — nicht nur als Werbungskosten , sondern direkt von der Steuerschuld !

Handwerker & Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: 20% Steuerrabatt
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Handwerker bezahlt? Bis zu 1.200 Euro direkt von der Steuer abziehen — nicht nur als Werbungskosten, sondern direkt von der Steuerschuld! Das ist die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, eine der effektivsten Steuervergünstigungen für Privatpersonen.

Zwei Kategorien, zwei Obergrenzen

§ 35a EStG unterscheidet:

  1. Handwerkerleistungen: 20 % von max. 6.000 € Lohnkosten = bis 1.200 € Steuerrabatt
  2. Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % von max. 20.000 € = bis 4.000 € Steuerrabatt
Direkter Steuerabzug: Das ist kein Werbungskostenabzug (der nur indirekt wirkt), sondern ein direkter Abzug von der Steuerlast. 1.000 € Steuerermäßigung = 1.000 € weniger Steuern — egal wie hoch dein Steuersatz.

Was zählt zu Handwerkerleistungen?

  • Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten (streichen, tapezieren, fliesen)
  • Reparaturen (Heizung, Haushaltsgeräte, Fenster, Türen)
  • Gartenarbeiten (Rasenmähen, Baum fällen, Hecke schneiden)
  • Winterdienst und Schneeräumen
  • Schornsteinfegerleistungen
  • Wartungsarbeiten (TÜV, Heizung, Aufzug)
  • Dachdeckerarbeiten, Maler, Elektriker
Nur Lohnkosten! Materialkosten werden nicht berücksichtigt — lass dir auf der Rechnung Lohnanteil und Materialanteil getrennt ausweisen!

Was zählt zu haushaltsnahen Dienstleistungen?

  • Reinigungsdienste (Haushaltshilfe, Putzkraft)
  • Pflegeleistungen (Pflegedienst zu Hause, Haushaltshilfe bei Krankheit)
  • Kinderbetreuung zu Hause (Babysitter, Au-pair, Haushälterin)
  • Gartenservice
  • Hausmeisterservice

Voraussetzungen für den Steuerabzug

  • Leistung im eigenen Haushalt in Deutschland/EU/EWR
  • Zahlung per Überweisung (kein Bargeld!)
  • Rechnung muss vorliegen (mit Auftrag, Lohnkosten, Datum)
  • Keine Leistungen, die bereits gefördert werden (BAFA, KfW)
Barzahlung = kein Abzug! Das Finanzamt erkennt Handwerkerleistungen nur an, wenn du per Überweisung oder Lastschrift bezahlt hast. Immer den Überweisungsbeleg aufbewahren!

Wie trägst du es in die Steuererklärung ein?

In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen:

  • Zeile für haushaltsnahe Beschäftigungen (Minijob)
  • Zeile für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Zeile für Handwerkerleistungen

Du trägst den Bruttolohnanteil ein, nicht den Gesamtrechnungsbetrag.

Checkliste: Was du aufbewahren musst

  • Rechnung (mit Name, Anschrift, Leistungsbeschreibung, Datum)
  • Getrennter Ausweis von Lohn- und Materialkosten auf der Rechnung
  • Kontoauszug mit Überweisung
  • Bei regelmäßiger Haushaltshilfe: Arbeitsvertrag und Lohnnachweise

Häufige Fragen zu § 35a

Kann ich als Mieter Handwerkerkosten absetzen?

Ja — auch Mieter können Handwerkerleistungen in ihrer Wohnung geltend machen. Auch Betriebskosten-Abrechnungen mit Handwerkeranteil können berücksichtigt werden.

Was ist mit Neubauarbeiten?

Neubau zählt nicht — nur Renovierung, Modernisierung und Reparatur im bestehenden Haushalt. Erstmalige Installation zählt auch nicht.

Kann ich beides in einem Jahr nutzen?

Ja — du kannst sowohl Handwerkerleistungen (max. 1.200 €) als auch haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000 €) im selben Jahr absetzen.

SteuernSparen.one Redaktion

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