Handwerker bezahlt? Bis zu 1.200 Euro direkt von der Steuer abziehen — nicht nur als Werbungskosten, sondern direkt von der Steuerschuld! Das ist die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, eine der effektivsten Steuervergünstigungen für Privatpersonen.
Zwei Kategorien, zwei Obergrenzen
§ 35a EStG unterscheidet:

- Handwerkerleistungen: 20 % von max. 6.000 € Lohnkosten = bis 1.200 € Steuerrabatt
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % von max. 20.000 € = bis 4.000 € Steuerrabatt
Was zählt zu Handwerkerleistungen?
- Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten (streichen, tapezieren, fliesen)
- Reparaturen (Heizung, Haushaltsgeräte, Fenster, Türen)
- Gartenarbeiten (Rasenmähen, Baum fällen, Hecke schneiden)
- Winterdienst und Schneeräumen
- Schornsteinfegerleistungen
- Wartungsarbeiten (TÜV, Heizung, Aufzug)
- Dachdeckerarbeiten, Maler, Elektriker
Was zählt zu haushaltsnahen Dienstleistungen?
- Reinigungsdienste (Haushaltshilfe, Putzkraft)
- Pflegeleistungen (Pflegedienst zu Hause, Haushaltshilfe bei Krankheit)
- Kinderbetreuung zu Hause (Babysitter, Au-pair, Haushälterin)
- Gartenservice
- Hausmeisterservice
Voraussetzungen für den Steuerabzug
- Leistung im eigenen Haushalt in Deutschland/EU/EWR
- Zahlung per Überweisung (kein Bargeld!)
- Rechnung muss vorliegen (mit Auftrag, Lohnkosten, Datum)
- Keine Leistungen, die bereits gefördert werden (BAFA, KfW)
Wie trägst du es in die Steuererklärung ein?

In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen:
- Zeile für haushaltsnahe Beschäftigungen (Minijob)
- Zeile für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Zeile für Handwerkerleistungen
Du trägst den Bruttolohnanteil ein, nicht den Gesamtrechnungsbetrag.
Checkliste: Was du aufbewahren musst
- Rechnung (mit Name, Anschrift, Leistungsbeschreibung, Datum)
- Getrennter Ausweis von Lohn- und Materialkosten auf der Rechnung
- Kontoauszug mit Überweisung
- Bei regelmäßiger Haushaltshilfe: Arbeitsvertrag und Lohnnachweise
Häufige Fragen zu § 35a
Ja — auch Mieter können Handwerkerleistungen in ihrer Wohnung geltend machen. Auch Betriebskosten-Abrechnungen mit Handwerkeranteil können berücksichtigt werden.

Neubau zählt nicht — nur Renovierung, Modernisierung und Reparatur im bestehenden Haushalt. Erstmalige Installation zählt auch nicht.
Ja — du kannst sowohl Handwerkerleistungen (max. 1.200 €) als auch haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000 €) im selben Jahr absetzen.