Was ist die Güterstandsschaukel?
Die Güterstandsschaukel ist eine elegante steuerliche Gestaltung für Ehepaare: Durch einen Wechsel vom gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) zur Gütertrennung und zurück können erhebliche Vermögenswerte zwischen Eheleuten steuerfrei übertragen werden – weit über den normalen Schenkungsfreibetrag hinaus.

Wie funktioniert die Güterstandsschaukel Schritt für Schritt?
- Ausgangssituation: Ehepaar in Zugewinngemeinschaft, Partner A hat deutlich mehr Vermögen (z.B. Unternehmen)
- Schritt 1: Wechsel zu Gütertrennung per notariellem Ehevertrag → löst Zugewinnausgleichsanspruch aus
- Schritt 2: Partner A zahlt Zugewinnausgleich an Partner B → steuerfrei (§ 5 Abs. 2 ErbStG)
- Schritt 3: Wechsel zurück zu Zugewinngemeinschaft per notariellem Ehevertrag
- Ergebnis: Vermögen wurde steuerfrei von A an B übertragen – oft Millionen-Beträge
Berechnung des Zugewinnausgleichs
Der Zugewinnausgleich entspricht der Hälfte der Differenz der Zugewinne beider Partner während der Ehe:
- Partner A: Anfangsvermögen 0 €, Endvermögen 3 Mio. € → Zugewinn: 3 Mio. €
- Partner B: Anfangsvermögen 0 €, Endvermögen 100.000 € → Zugewinn: 100.000 €
- Differenz: 2.900.000 €
- Zugewinnausgleich: 1.450.000 € (steuerfrei!)

Anforderungen für steuerliche Anerkennung
- Notariell beglaubigte Eheverträge (jeweils Gütertrennung und Rückwechsel)
- Tatsächliche Zahlung des Zugewinnausgleichs (echter Geldfluss!)
- Zeitlicher Abstand zwischen den Schaukeln empfehlenswert
- Wirtschaftliche Substanz: Es müssen echte vermögensrechtliche Folgen eintreten
- Steuerliche Begleitung durch Fachanwalt für Familienrecht und Steuerberater
Güterstandsschaukel vs. Schenkung: Was ist günstiger?
| Methode | Steuerfrei pro Person | Wiederholung |
|---|---|---|
| Normaler Schenkungsfreibetrag | 500.000 € (Ehegatte) | Alle 10 Jahre |
| Güterstandsschaukel | Unbegrenzt (Zugewinnausgleich) | Einmalig oder mehrfach möglich |
Häufige Fragen zur Güterstandsschaukel
Theoretisch ja, aber das Finanzamt prüft bei wiederholter Anwendung besonders kritisch auf Gestaltungsmissbrauch. Eine einmalige, gut begründete Güterstandsschaukel ist rechtlich am stabilsten.

Bei Gütertrennung nach der Schaukel: Kein Zugewinnausgleich bei Scheidung (wurde ja bereits ausgeglichen). Das ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung – Partner B sollte das Erhaltene gesichert haben.
Bundesweit anerkannt, da bundeseinheitliches Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Es kommt auf die korrekte Durchführung an, nicht auf den Bundeslandort.