Steuerstrukturen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Güterstandsschaukel: Steuergestaltung durch temporären Güterstandswechsel

Mit der Güterstandsschaukel können Vermögenswerte zwischen Eheleuten steuerfrei übertragen werden. So funktioniert die elegante und legale Gestaltung über den Ehevertrag.

Güterstandsschaukel: Steuergestaltung durch temporären Güterstandswechsel
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Was ist die Güterstandsschaukel?

Die Güterstandsschaukel ist eine elegante steuerliche Gestaltung für Ehepaare: Durch einen Wechsel vom gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) zur Gütertrennung und zurück können erhebliche Vermögenswerte zwischen Eheleuten steuerfrei übertragen werden – weit über den normalen Schenkungsfreibetrag hinaus.

Warum funktioniert das? Der Zugewinnausgleich, der beim Übergang zur Gütertrennung anfällt, ist schenkungsteuerfrei (§ 5 ErbStG). Durch den "Schaukel"-Mechanismus kann man den Zugewinnausgleich gezielt steuern.

Wie funktioniert die Güterstandsschaukel Schritt für Schritt?

  • Ausgangssituation: Ehepaar in Zugewinngemeinschaft, Partner A hat deutlich mehr Vermögen (z.B. Unternehmen)
  • Schritt 1: Wechsel zu Gütertrennung per notariellem Ehevertrag → löst Zugewinnausgleichsanspruch aus
  • Schritt 2: Partner A zahlt Zugewinnausgleich an Partner B → steuerfrei (§ 5 Abs. 2 ErbStG)
  • Schritt 3: Wechsel zurück zu Zugewinngemeinschaft per notariellem Ehevertrag
  • Ergebnis: Vermögen wurde steuerfrei von A an B übertragen – oft Millionen-Beträge

Berechnung des Zugewinnausgleichs

Der Zugewinnausgleich entspricht der Hälfte der Differenz der Zugewinne beider Partner während der Ehe:

  • Partner A: Anfangsvermögen 0 €, Endvermögen 3 Mio. € → Zugewinn: 3 Mio. €
  • Partner B: Anfangsvermögen 0 €, Endvermögen 100.000 € → Zugewinn: 100.000 €
  • Differenz: 2.900.000 €
  • Zugewinnausgleich: 1.450.000 € (steuerfrei!)
Missbrauchs-Risiko: Das Finanzamt prüft Güterstandsschaukeln auf Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO). Die Gestaltung muss rechtlich korrekt und mit echtem Vollzug (tatsächliche Zahlung) durchgeführt werden. Rein steuerliche Motive ohne wirtschaftliche Substanz können abgelehnt werden.

Anforderungen für steuerliche Anerkennung

  • Notariell beglaubigte Eheverträge (jeweils Gütertrennung und Rückwechsel)
  • Tatsächliche Zahlung des Zugewinnausgleichs (echter Geldfluss!)
  • Zeitlicher Abstand zwischen den Schaukeln empfehlenswert
  • Wirtschaftliche Substanz: Es müssen echte vermögensrechtliche Folgen eintreten
  • Steuerliche Begleitung durch Fachanwalt für Familienrecht und Steuerberater

Güterstandsschaukel vs. Schenkung: Was ist günstiger?

MethodeSteuerfrei pro PersonWiederholung
Normaler Schenkungsfreibetrag500.000 € (Ehegatte)Alle 10 Jahre
GüterstandsschaukelUnbegrenzt (Zugewinnausgleich)Einmalig oder mehrfach möglich

Häufige Fragen zur Güterstandsschaukel

Kann die Güterstandsschaukel beliebig oft wiederholt werden?

Theoretisch ja, aber das Finanzamt prüft bei wiederholter Anwendung besonders kritisch auf Gestaltungsmissbrauch. Eine einmalige, gut begründete Güterstandsschaukel ist rechtlich am stabilsten.

Was passiert, wenn sich das Ehepaar danach wirklich scheidet?

Bei Gütertrennung nach der Schaukel: Kein Zugewinnausgleich bei Scheidung (wurde ja bereits ausgeglichen). Das ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung – Partner B sollte das Erhaltene gesichert haben.

Ist die Güterstandsschaukel in allen Bundesländern anerkannt?

Bundesweit anerkannt, da bundeseinheitliches Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Es kommt auf die korrekte Durchführung an, nicht auf den Bundeslandort.

SteuernSparen.one Redaktion

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