Kapitalanlagen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen: Wann lohnt sich die Steuererklärung?

Wer wenig verdient, zahlt auf sein Einkommen einen niedrigen Steuersatz — vielleicht sogar gar nichts.

Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen: Wann lohnt sich die Steuererklärung?
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Wer wenig verdient, zahlt auf sein Einkommen einen niedrigen Steuersatz — vielleicht sogar gar nichts. Warum sollte dieser Mensch dann auf Kapitalerträge pauschal 25 % zahlen? Das muss er nicht: Die Günstigerprüfung sorgt dafür, dass Kapitalerträge nicht stärker belastet werden als das restliche Einkommen.

Günstigerprüfung kurz erklärt:
Abgeltungsteuer: 25 % auf Kapitalerträge (pauschal, final)
Günstigerprüfung: Wenn persönlicher Steuersatz unter 25 % → persönlicher Satz gilt
Erstattung: Differenz wird zurückgezahlt
Beantragen: In der Steuererklärung, Anlage KAP

Für wen lohnt sich die Günstigerprüfung?

Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt. Das trifft häufig zu bei:

  • Rentnern mit niedrigem Rentenbetrag
  • Schülern und Studenten mit Kapitalerträgen aus ererbtem oder geschenktem Depot
  • Personen in Elternzeit mit reduziertem Einkommen
  • Geringverdienern mit einem Jahreseinkommen unter ca. 20.000 Euro
  • Personen mit hohen Verlustvorträgen aus anderen Einkunftsarten

Wie läuft die Günstigerprüfung ab?

In der Steuererklärung (Anlage KAP) wird die Option "Günstigerprüfung beantragen" angekreuzt. Das Finanzamt berechnet dann, ob der persönliche Steuersatz niedriger als 25 % ist. Wenn ja: Die Kapitalerträge werden mit dem niedrigeren persönlichen Satz besteuert, und die bereits einbehaltene Abgeltungsteuer wird anteilig erstattet.

Praxisbeispiel

Studentin, 22 Jahre. Jährliches Einkommen: 8.000 Euro Nebenjob. Kapitalerträge: 3.000 Euro aus Depot (davon 1.000 Euro durch Freistellungsauftrag frei).
Steuerlich relevante Kapitalerträge: 2.000 Euro.
Bank hat 500 Euro Abgeltungsteuer einbehalten.
Gesamtes Einkommen + Kapitalerträge: 8.000 + 2.000 = 10.000 Euro → unter Grundfreibetrag (12.096 Euro).
Persönlicher Steuersatz: 0 %.
Günstigerprüfung: Die 500 Euro Abgeltungsteuer werden vollständig erstattet.

Muss ich die Günstigerprüfung jedes Jahr beantragen?

Ja — sie ist nicht automatisch. Jedes Jahr neu beantragen in der Anlage KAP. Wer es vergisst, bekommt die zu viel gezahlte Steuer nicht zurück (nach Ablauf des Rechtsbehelfszeitraums).

Kann die Günstigerprüfung zu mehr Steuern führen?

Nein. Das Finanzamt prüft, welche Methode (Abgeltungsteuer 25 % oder persönlicher Steuersatz) günstiger ist — und wählt immer das Günstigste. Es kann keine schlechtere Situation entstehen als ohne Günstigerprüfung.

Zählen Kapitalerträge bei der Günstigerprüfung als normales Einkommen?

Für die Berechnung des persönlichen Steuersatzes ja. Wenn die Kapitalerträge selbst den Steuersatz über 25 % drücken würden, wäre die Abgeltungsteuer vorteilhafter — das Finanzamt erkennt das und wechselt automatisch zur Abgeltungsteuer.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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