Grunderwerbsteuer · 5 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Ersterwerbsförderung und Grunderwerbsteuer: Was Erstkäufer wissen müssen

Für den ersten Immobilienkauf gibt es in manchen Bundesländern Erleichterungen. Was bundesweit gilt und wo spezielle Förderungen existieren.

Ersterwerbsförderung und Grunderwerbsteuer: Was Erstkäufer wissen müssen
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Grunderwerbsteuer für Erstkäufer: Die nationale Situation

Der Traum vom Eigenheim ist für viele Deutsche ein wichtiges Lebensziel. Doch beim ersten Immobilienkauf entstehen erhebliche Kosten, die über den reinen Kaufpreis hinausgehen. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den größten Nebenkosten beim Immobilienerwerb. Anders als in Ländern wie Österreich oder Schweden gibt es in Deutschland leider keine bundesweite Befreiung oder Ermäßigung der Grunderwerbsteuer für Erstkäufer. Dies bedeutet, dass Erstkäufer beim ersten Immobilienkauf exakt dieselben Steuersätze zahlen wie erfahrene Investoren beim zehnten oder zwanzigsten Kauf.

Der Gesetzgeber hat sich bewusst gegen eine bundesweite Regelung entschieden, obwohl dies insbesondere junge Familien und erste Käufer erheblich belasten würde. Stattdessen wird die Grunderwerbsteuer in Deutschland nach den Vorgaben des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) erhoben. Die Steuersätze sind dabei föderalistisch strukturiert und werden von den einzelnen Bundesländern festgelegt. Dies führt zu großen regionalen Unterschieden, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können.

Trotz fehlender bundesweiter Regelungen haben einige Bundesländer in jüngster Zeit erkannt, dass gezielte Anreize für Erstkäufer sinnvoll sein könnten. Diese Maßnahmen reichen von temporären Ermäßigungen bis hin zu speziellen Förderprogrammen, die jedoch oft an strenge Bedingungen geknüpft sind.

Bundeslandspezifische Regelungen und Fördermaßnahmen

Die Grunderwerbsteuer wird in Deutschland von den Bundesländern selbst erhoben und die Sätze variieren erheblich. Die meisten Bundesländer berechnen die Steuer nach einem Stufenmodell oder einem einheitlichen Satz, der zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des Kaufpreises liegt. Schleswig-Holstein erhebt mit 3,5 Prozent den niedrigsten Satz, während North Rhine-Westphalia, Hessen und Berlin mit Sätzen von 5,0 bis 6,5 Prozent deutlich höhere Lasten schaffen.

Einige Bundesländer haben erkannt, dass eine Förderung von Erstkäufern wirtschaftlich sinnvoll sein kann und haben Pilotprogramme eingeleitet. Baden-Württemberg bot beispielsweise zeitweise eine Ersterwerbsförderung von bis zu 27.000 Euro für Familien mit Kindern an, allerdings wurde dieses Programm nicht fortlaufend verlängert. Auch Sachsen-Anhalt hatte Förderprogramme für erste Käufer, die jedoch ebenfalls ausgelaufen sind.

Es ist daher essenziell, sich vor einem Immobilienkauf gründlich über die aktuellen Regelungen im jeweiligen Bundesland zu informieren. Die Situation ändert sich regelmäßig, und neue Förderprogramme werden immer wieder angekündigt, teilweise jedoch nur mit begrenzter Dauer. Hier empfiehlt sich eine genaue Recherche bei den zuständigen Finanzbehörden oder bei einem Steuerberater vor Ort.

Rechenbeispiele: Wie sich die Grunderwerbsteuer auswirkt

Um die finanzielle Belastung konkret zu verdeutlichen, betrachten wir zwei Rechenbeispiele für einen typischen Erstkäufer:

Beispiel 1: Immobilienkauf in Schleswig-Holstein

Ein Ehepaar kauft ein Einfamilienhaus für einen Kaufpreis von 350.000 Euro in Schleswig-Holstein, das das niedrigste Grunderwerbsteuersätze Deutschlands mit 3,5 Prozent erhebt:

Grunderwerbsteuer = 350.000 Euro × 3,5 Prozent = 12.250 Euro

Zusätzlich zu diesem Betrag entstehen weitere Nebenkosten wie Notargebühren (circa 1,5 Prozent des Kaufpreises = 5.250 Euro) und Maklergebühren (falls vorhanden). Insgesamt belaufen sich die Nebenkosten in diesem Fall auf ungefähr 19 bis 21 Prozent des Kaufpreises, also auf etwa 66.500 bis 73.500 Euro.

Beispiel 2: Immobilienkauf in Berlin

Das gleiche Ehepaar kauft eine Eigentumswohnung für 350.000 Euro in Berlin, wo die Grunderwerbsteuer mit 6,0 Prozent deutlich höher liegt:

Grunderwerbsteuer = 350.000 Euro × 6,0 Prozent = 21.000 Euro

Der Unterschied zwischen Schleswig-Holstein und Berlin beträgt also bereits 8.750 Euro allein bei der Grunderwerbsteuer. Mit zusätzlichen Notargebühren und anderen Kosten liegen die Gesamtnebenkosten in Berlin bei etwa 24 bis 27 Prozent des Kaufpreises, also 84.000 bis 94.500 Euro. Dies zeigt eindrucksvoll, wie erheblich regionale Unterschiede sein können.

Steuerliche Besonderheiten und Ausnahmen

Während es keine generelle Befreiung für Erstkäufer gibt, existieren im deutschen Steuersystem dennoch einige Ausnahmeregelungen und Besonderheiten, die es zu kennen lohnt. Eine wichtige Regelung findet sich in § 3 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG, der bestimmte Erwerbsvorgänge von der Grunderwerbsteuer befreit. Dazu gehören beispielsweise Erwerbsvorgänge zwischen nahen Angehörigen unter bestimmten Bedingungen.

Eine weitere wichtige Ausnahme betrifft die Schenkung von Immobilien. Während eine Schenkung selbst nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt, können sich beim späteren Verkauf Probleme ergeben. Zudem ist bei Schenkungen die Schenkungs- und Erbschaftsteuer relevant, die unter Umständen erheblich sein kann.

Auch bei Dauernutzungsrechten und bestimmten Formen der Eigentumsübertragung gibt es Besonderheiten. Beispielsweise sind Erwerbsvorgänge von Grundstücken, die Körperschaften öffentlichen Rechts gehören, unter bestimmten Voraussetzungen nach § 6a GrEStG begünstigt. Für Erstkäufer relevant ist zudem, dass bei einer Eheschließung und anschließenden Eigentumsumschreibung in einzelnen Bundesländern spezielle Regelungen gelten können.

Förderkredite und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Erstkäufer

Obwohl die Grunderwerbsteuer selbst nicht erlassen wird, gibt es für Erstkäufer durchaus andere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet spezielle Förderprogramme für den Neuerwerb oder die Sanierung von Wohnimmobilien an. Das Programm KfW 261 beispielsweise fördert den Neubau von energieeffizienten Wohngebäuden mit günstigen Darlehen und Zuschüssen.

Auch das Eigenheimrentengesetz sieht Begünstigungen vor. Danach können Steuerzahler für den Erwerb von Wohneigentum sogenannte Sonderausgaben geltend machen. Nach § 10e Abs. 1 EStG können Aufwendungen für die Anschaffung von Wohneigentum unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies betrifft insbesondere die erste Anschaffung von Wohneigentum, das vom Steuerzahler selbst genutzt wird.

Die Vermögensprämie ist ein weiteres Instrument, das zumindest teilweise Erstkäufern zugute kommen kann. Viele Bundesländer bieten zudem regionale Förderprogramme an, die gezielt auf erste Käufer abzielen. Diese umfassen teilweise

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