Kapitalanlagen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

ESG & nachhaltige Geldanlage: Steuer auf grüne Investments

Wie werden ESG-Fonds, grüne Anleihen und nachhaltige Investments besteuert? Vorabpauschale, Thesaurierung, Freistellungsauftrag – alles erklärt.

ESG & nachhaltige Geldanlage: Steuer auf grüne Investments
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Nachhaltig anlegen und Steuern sparen?

ESG-Investments (Environmental, Social, Governance) boomen – doch steuerlich unterscheiden sie sich kaum von klassischen Fonds. Wer in nachhaltige ETFs oder grüne Anleihen investiert, zahlt dieselben Steuern wie bei konventionellen Produkten. Trotzdem gibt es Optimierungspotenzial.

Was bedeutet ESG steuerlich? Steuerlich sind ESG-Fonds genauso behandelt wie normale Investmentfonds nach dem InvStG 2018. Gewinne, Dividenden und Vorabpauschalen werden identisch besteuert.

Besteuerung von ESG-Fonds im Überblick

ErtragsartSteuerBesonderheit
Dividenden/Ausschüttungen25 % Abgeltungsteuer + SoliTeilfreistellung 15–30 %
Kursgewinne beim Verkauf25 % Abgeltungsteuer + SoliTeilfreistellung 15–30 %
Vorabpauschale (thesaurierend)25 % auf Basiszins × FondswertJährlich zum 1. Januar fällig
Grüne Anleihen (Green Bonds)25 % auf ZinsenKeine Besonderheit

Teilfreistellung: Der steuerliche Vorteil von Aktienfonds

Alle Aktienfonds – inklusive ESG-ETFs – profitieren von der Teilfreistellung: 30 % der Erträge sind steuerfrei. Bei gemischten Fonds (Aktienanteil 25–50 %) sind es 15 %, bei Immobilienfonds 60 % bzw. 80 % (bei ausländischen).

Beispiel: Ausschüttung 1.000 € aus ESG-Aktienfonds → 300 € steuerfrei → 700 € zu versteuern → Steuer: 175 € + Soli (statt 250 €). Ersparnis: ca. 75 €.

Vorabpauschale auch bei ESG-ETFs

Thesaurierende Fonds (also solche, die Gewinne nicht ausschütten) unterliegen der Vorabpauschale. Diese berechnet sich aus dem Basiszins × 70 % × Fondswert am Jahresanfang. Bei einem Basiszins von 2,29 % (2024) und einem Depotstand von 50.000 €:

  • Vorabpauschale: 50.000 × 2,29 % × 70 % = 801,50 €
  • Davon steuerpflichtig (nach Teilfreistellung 30 %): 561,05 €
  • Steuer: 140,26 € + Soli
  • Freistellungsauftrag nutzen (801 €/Person)!

Green Bonds – grüne Anleihen

Zinserträge aus Green Bonds sind vollständig abgeltungsteuerpflichtig – es gibt keine steuerliche Bevorzugung gegenüber normalen Anleihen. Das gilt auch für Sozialanleihen und Nachhaltigkeitsanleihen.

Optimierungstipps für ESG-Investments

  • Freistellungsauftrag von 1.000 € (2.000 € bei Ehepaaren) voll ausschöpfen
  • Verluste aus anderen Kapitalanlagen gegen ESG-Gewinne verrechnen
  • Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen (unter 18.130 € zvE) beantragen
  • Thesaurierende vs. ausschüttende Fonds strategisch wählen (Steuerstundungseffekt)
  • Depot-Übertragung: Keine Steuer beim Depotübertrag zwischen Brokern

ESG in der Riester- oder bAV-Anlage

Wer in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder einem Riester-Vertrag auf ESG-Fonds setzt, profitiert von den normalen Steuervorteilen dieser Anlageformen – also Steuerfreiheit in der Ansparphase und nachgelagerte Besteuerung in der Rente.

Häufige Fragen zu ESG und Steuer

Sind ESG-Fonds steuerlich bevorzugt?

Nein. ESG-Fonds werden identisch wie konventionelle Fonds besteuert. Es gibt keinen "Nachhaltigkeitsbonus" beim Finanzamt.

Gilt die Teilfreistellung auch bei ESG-ETFs?

Ja, wenn der ESG-ETF ein Aktienfonds ist (Aktienquote ≥ 51 %), gilt die 30-%-Teilfreistellung wie bei jedem anderen Aktienfonds.

Was passiert steuerlich bei einem ESG-Fondswechsel?

Beim Verkauf und Neukauf entstehen steuerpflichtige Realisierungsgewinne. Besser: Direkte Umstellung über den Broker (Depotübertrag), soweit möglich steuerneutral.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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