Nachhaltig anlegen und Steuern sparen?
ESG-Investments (Environmental, Social, Governance) boomen – doch steuerlich unterscheiden sie sich kaum von klassischen Fonds. Wer in nachhaltige ETFs oder grüne Anleihen investiert, zahlt dieselben Steuern wie bei konventionellen Produkten. Trotzdem gibt es Optimierungspotenzial.
Besteuerung von ESG-Fonds im Überblick

| Ertragsart | Steuer | Besonderheit |
|---|---|---|
| Dividenden/Ausschüttungen | 25 % Abgeltungsteuer + Soli | Teilfreistellung 15–30 % |
| Kursgewinne beim Verkauf | 25 % Abgeltungsteuer + Soli | Teilfreistellung 15–30 % |
| Vorabpauschale (thesaurierend) | 25 % auf Basiszins × Fondswert | Jährlich zum 1. Januar fällig |
| Grüne Anleihen (Green Bonds) | 25 % auf Zinsen | Keine Besonderheit |
Teilfreistellung: Der steuerliche Vorteil von Aktienfonds
Alle Aktienfonds – inklusive ESG-ETFs – profitieren von der Teilfreistellung: 30 % der Erträge sind steuerfrei. Bei gemischten Fonds (Aktienanteil 25–50 %) sind es 15 %, bei Immobilienfonds 60 % bzw. 80 % (bei ausländischen).
Vorabpauschale auch bei ESG-ETFs
Thesaurierende Fonds (also solche, die Gewinne nicht ausschütten) unterliegen der Vorabpauschale. Diese berechnet sich aus dem Basiszins × 70 % × Fondswert am Jahresanfang. Bei einem Basiszins von 2,29 % (2024) und einem Depotstand von 50.000 €:
- Vorabpauschale: 50.000 × 2,29 % × 70 % = 801,50 €
- Davon steuerpflichtig (nach Teilfreistellung 30 %): 561,05 €
- Steuer: 140,26 € + Soli
- Freistellungsauftrag nutzen (801 €/Person)!
Green Bonds – grüne Anleihen

Zinserträge aus Green Bonds sind vollständig abgeltungsteuerpflichtig – es gibt keine steuerliche Bevorzugung gegenüber normalen Anleihen. Das gilt auch für Sozialanleihen und Nachhaltigkeitsanleihen.
Optimierungstipps für ESG-Investments
- Freistellungsauftrag von 1.000 € (2.000 € bei Ehepaaren) voll ausschöpfen
- Verluste aus anderen Kapitalanlagen gegen ESG-Gewinne verrechnen
- Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen (unter 18.130 € zvE) beantragen
- Thesaurierende vs. ausschüttende Fonds strategisch wählen (Steuerstundungseffekt)
- Depot-Übertragung: Keine Steuer beim Depotübertrag zwischen Brokern
ESG in der Riester- oder bAV-Anlage
Wer in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder einem Riester-Vertrag auf ESG-Fonds setzt, profitiert von den normalen Steuervorteilen dieser Anlageformen – also Steuerfreiheit in der Ansparphase und nachgelagerte Besteuerung in der Rente.
Häufige Fragen zu ESG und Steuer

Nein. ESG-Fonds werden identisch wie konventionelle Fonds besteuert. Es gibt keinen "Nachhaltigkeitsbonus" beim Finanzamt.
Ja, wenn der ESG-ETF ein Aktienfonds ist (Aktienquote ≥ 51 %), gilt die 30-%-Teilfreistellung wie bei jedem anderen Aktienfonds.
Beim Verkauf und Neukauf entstehen steuerpflichtige Realisierungsgewinne. Besser: Direkte Umstellung über den Broker (Depotübertrag), soweit möglich steuerneutral.