Wer erbt oder beschenkt wird, freut sich – bis die Erbschaftsteuer ins Spiel kommt. Deutschland erhebt auf Vermögensübertragungen je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes bis zu 50% Steuern. Mit den richtigen Freibeträgen und Strategien lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren.
Ehegatte: 500.000 €
Kinder: je 400.000 €
Enkel: je 200.000 €
Geschwister, Nichten/Neffen: 20.000 €
Lebensgefährten ohne Trauschein: nur 20.000 €
Steuerklassen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

| Steuerklasse | Personen | Steuersatz |
|---|---|---|
| I | Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern (bei Erbschaft) | 7–30% |
| II | Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegereltern, Ex-Gatten | 15–43% |
| III | Alle anderen (Lebensgefährten, Freunde, Unbekannte) | 30–50% |
Steuersätze nach Wert des Erwerbs
| Wert des Erwerbs | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7% | 15% | 30% |
| bis 300.000 € | 11% | 20% | 30% |
| bis 600.000 € | 15% | 25% | 30% |
| bis 6 Mio. € | 19–23% | 30–35% | 30–50% |
| über 26 Mio. € | 30% | 43% | 50% |
Steuersparen durch Schenkung zu Lebzeiten
Der wichtigste Hebel: Die Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Wer frühzeitig plant, kann über Jahrzehnte erhebliches Vermögen steuerfrei übertragen.
Beispiel: 1,2 Mio. € an zwei Kinder
| Jahr | Schenkung | Steuer |
|---|---|---|
| 2016 | 800.000 € (je 400.000 € pro Kind) | 0 € (Freibetrag ausgeschöpft) |
| 2026 | 400.000 € (je 200.000 €) | 0 € (Freibetrag neu aufgefüllt) |
| Gesamt | 1.200.000 € übertragen | 0 € Steuern |
Besondere Freibeträge und Befreiungen

- Familienheim: Vererbung der selbst genutzten Immobilie an Ehegatte oder Kinder steuerfrei (mit Bedingungen)
- Betriebsvermögen: Bis zu 85% oder 100% Verschonung möglich (Regelverschonung/Optionsverschonung)
- Hausrat-Freibetrag: 41.000 € bei Steuerklasse I für bewegliche Gegenstände
- Versorgungsfreibetrag: Ehegatte 256.000 €, Kinder je nach Alter bis 52.000 €
FAQ: Erbschaft- und Schenkungsteuer
Nein – die Erbschaftsteuer ist eine persönliche Schuld des Erben. Er zahlt sie aus eigenem Vermögen, nicht aus dem Nachlass direkt. Aber: Das Finanzamt kann den Nachlass als Sicherheit heranziehen.
Ja. Wer ein Erbe ausschlägt, gilt steuerlich als nie geerbt. Das ergibt Sinn, wenn das Erbe überschuldet ist oder wenn die Steuerbelastung das Erbe übersteigt.

Ja, Schenkungen über dem Freibetrag müssen innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt gemeldet werden. Auch Banken sind meldepflichtig bei großen Überweisungen.