Erbschaftsteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Erbschaftsteuer berechnen: Schritt-für-Schritt mit Beispielen

Diese Frage stellen sich viele, die ein Erbe erwarten oder selbst vorsorgen wollen.

Erbschaftsteuer berechnen: Schritt-für-Schritt mit Beispielen
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Wie viel Erbschaftsteuer muss ich zahlen? Diese Frage stellen sich viele, die ein Erbe erwarten oder selbst vorsorgen wollen. Die Berechnung folgt einem klaren Schema – aber die Tücken stecken in den Details: Welcher Wert wird angesetzt? Welche Freibeträge gelten? Und welchen Steuersatz muss man erwarten? Wir zeigen die Berechnung Schritt für Schritt.

Basis: Erbschaftsteuer = (Steuerpflichtiger Erwerb − Freibetrag) × Steuersatz. Der steuerpflichtige Erwerb ist der Verkehrswert der geerbten Vermögensgegenstände minus Schulden minus Bestattungskosten-Pauschale minus persönlicher Freibetrag.

Schritt 1: Was gehört zum Nachlass?

Der Nachlass umfasst alle Vermögensgegenstände des Erblassers:

  • Immobilien (Verkehrswert nach Bewertungsgesetz)
  • Bankguthaben, Aktien, Wertpapiere, Fonds (Kurswert)
  • Lebensversicherungen (Todesfallleistung)
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Hausrat, Schmuck, Kunstgegenstände
  • Forderungen, Darlehen des Erblassers

Schritt 2: Schulden und Abzüge

Abgezogen werden:

  • Schulden des Erblassers (Kredit, Hypothek)
  • Bestattungskosten-Pauschale: 10.300 € (ohne Nachweis)
  • Kosten der Nachlassabwicklung (Steuerberater, Rechtsanwalt)
  • Vermächtnisse und Auflagen

Schritt 3: Persönliche Freibeträge

Verhältnis zum ErblasserFreibetragVersorgungsfreibetrag
Ehepartner / eingetragene Lebenspartner500.000 €256.000 €
Kinder (auch Stiefkinder)400.000 €10.300–52.000 € (je Alter)
Enkel (wenn Elternteil verstorben)400.000 €
Enkel (Elternteil noch lebt)200.000 €
Eltern, Großeltern100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €
Alle anderen20.000 €

Schritt 4: Steuersatz ermitteln

Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs ab:

Steuerpflichtiger ErwerbKlasse I (Kinder)Klasse II (Geschwister)Klasse III (andere)
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6.000.000 €19 %30 %30 %
bis 13.000.000 €23 %35 %50 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Rechenbeispiel: Kind erbt Haus und Geld

Mutter stirbt, hinterlässt Kind:

  • Haus (Verkehrswert): 600.000 €
  • Bankkonto: 80.000 €
  • Schulden: −50.000 €
  • Bestattungspauschale: −10.300 €
  • Versorgungsfreibetrag (Kind >27 J.): −10.300 €
  • Persönlicher Freibetrag Kind: −400.000 €

Steuerpflichtiger Erwerb: 600.000 + 80.000 − 50.000 − 10.300 − 10.300 − 400.000 = 209.400 €

Steuersatz für 209.400 € (Klasse I): 11 % → 23.034 € Erbschaftsteuer

Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer

Wie wird eine vermietete Immobilie für die Erbschaftsteuer bewertet?

Vermietete Wohnimmobilien werden im Ertragswertverfahren bewertet. Dabei wird die Jahresmiete mit einem Vervielfältiger (abhängig von Restnutzungsdauer und Lagemerkmalen) multipliziert. Der so ermittelte Wert liegt oft deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert – das ist ein steuerlicher Vorteil gegenüber Eigennutzung.

Ist das Familienheim (selbst genutztes Haus) steuerfrei?

Ja, wenn der Ehepartner oder Kinder das Familienheim selbst bewohnen. Für Ehepartner: unbegrenzte Steuerbefreiung. Für Kinder: bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei. Voraussetzung: Die Immobilie wird mindestens 10 Jahre selbst bewohnt (sonst entfällt die Befreiung rückwirkend).

Wann muss ich Erbschaftsteuer anmelden?

Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis vom Erbfall muss das Finanzamt informiert werden. Das Finanzamt fordert dann zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf. Die Steuer wird festgesetzt und kann ggf. gestundet werden (z.B. bei Immobilien, die zur Bezahlung verkauft werden müssten).

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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