Wie viel Erbschaftsteuer muss ich zahlen? Diese Frage stellen sich viele, die ein Erbe erwarten oder selbst vorsorgen wollen. Die Berechnung folgt einem klaren Schema – aber die Tücken stecken in den Details: Welcher Wert wird angesetzt? Welche Freibeträge gelten? Und welchen Steuersatz muss man erwarten? Wir zeigen die Berechnung Schritt für Schritt.
Schritt 1: Was gehört zum Nachlass?
Der Nachlass umfasst alle Vermögensgegenstände des Erblassers:

- Immobilien (Verkehrswert nach Bewertungsgesetz)
- Bankguthaben, Aktien, Wertpapiere, Fonds (Kurswert)
- Lebensversicherungen (Todesfallleistung)
- Unternehmensbeteiligungen
- Hausrat, Schmuck, Kunstgegenstände
- Forderungen, Darlehen des Erblassers
Schritt 2: Schulden und Abzüge
Abgezogen werden:
- Schulden des Erblassers (Kredit, Hypothek)
- Bestattungskosten-Pauschale: 10.300 € (ohne Nachweis)
- Kosten der Nachlassabwicklung (Steuerberater, Rechtsanwalt)
- Vermächtnisse und Auflagen
Schritt 3: Persönliche Freibeträge
| Verhältnis zum Erblasser | Freibetrag | Versorgungsfreibetrag |
|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragene Lebenspartner | 500.000 € | 256.000 € |
| Kinder (auch Stiefkinder) | 400.000 € | 10.300–52.000 € (je Alter) |
| Enkel (wenn Elternteil verstorben) | 400.000 € | – |
| Enkel (Elternteil noch lebt) | 200.000 € | – |
| Eltern, Großeltern | 100.000 € | – |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € | – |
| Alle anderen | 20.000 € | – |
Schritt 4: Steuersatz ermitteln
Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs ab:

| Steuerpflichtiger Erwerb | Klasse I (Kinder) | Klasse II (Geschwister) | Klasse III (andere) |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| bis 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Rechenbeispiel: Kind erbt Haus und Geld
Mutter stirbt, hinterlässt Kind:
- Haus (Verkehrswert): 600.000 €
- Bankkonto: 80.000 €
- Schulden: −50.000 €
- Bestattungspauschale: −10.300 €
- Versorgungsfreibetrag (Kind >27 J.): −10.300 €
- Persönlicher Freibetrag Kind: −400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb: 600.000 + 80.000 − 50.000 − 10.300 − 10.300 − 400.000 = 209.400 €
Steuersatz für 209.400 € (Klasse I): 11 % → 23.034 € Erbschaftsteuer
Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer
Wie wird eine vermietete Immobilie für die Erbschaftsteuer bewertet?
Vermietete Wohnimmobilien werden im Ertragswertverfahren bewertet. Dabei wird die Jahresmiete mit einem Vervielfältiger (abhängig von Restnutzungsdauer und Lagemerkmalen) multipliziert. Der so ermittelte Wert liegt oft deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert – das ist ein steuerlicher Vorteil gegenüber Eigennutzung.

Ist das Familienheim (selbst genutztes Haus) steuerfrei?
Ja, wenn der Ehepartner oder Kinder das Familienheim selbst bewohnen. Für Ehepartner: unbegrenzte Steuerbefreiung. Für Kinder: bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei. Voraussetzung: Die Immobilie wird mindestens 10 Jahre selbst bewohnt (sonst entfällt die Befreiung rückwirkend).
Wann muss ich Erbschaftsteuer anmelden?
Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis vom Erbfall muss das Finanzamt informiert werden. Das Finanzamt fordert dann zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf. Die Steuer wird festgesetzt und kann ggf. gestundet werden (z.B. bei Immobilien, die zur Bezahlung verkauft werden müssten).