Erbschaftsteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Erbschaft mit Auslandsbezug: Internationales Erbschaftsteuerrecht 2026

Wenn Erbschaft und Ausland sich treffen Viele Erbfälle haben einen Auslandsbezug: Der Erblasser hat im Ausland gelebt, das Vermögen liegt im Ausland, oder…

Erbschaft mit Auslandsbezug: Internationales Erbschaftsteuerrecht 2026
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Wenn Erbschaft und Ausland sich treffen

Viele Erbfälle haben einen Auslandsbezug: Der Erblasser hat im Ausland gelebt, das Vermögen liegt im Ausland, oder der Erbe lebt außerhalb Deutschlands. Das internationale Erbschaftsteuerrecht ist komplex – und ohne Beratung entstehen schnell Steuerfallen.

Grundprinzip: Deutschland besteuert Erbschaften, wenn Erblasser oder Erbe in Deutschland ansässig war (unbeschränkte Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Oder wenn inländisches Vermögen betroffen ist (beschränkte Steuerpflicht).

Anknüpfungspunkte der deutschen Erbschaftsteuer

SituationUmfang der Steuerpflicht
Erblasser in DE ansässigWeltvermögen steuerpflichtig (unbeschränkt)
Erbe in DE ansässigWeltvermögen steuerpflichtig (unbeschränkt)
Weder Erblasser noch Erbe in DENur Inlandsvermögen (beschränkt)

Doppelbesteuerung: Das größte Risiko

Wenn auch das Ausland eine Erbschaftsteuer erhebt, entsteht Doppelbesteuerung. Deutschland hat nur mit wenigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaftsteuer (DBA-ErbSt): USA, Frankreich, Schweiz (gekündigt 2012!), Dänemark, Schweden, Griechenland.

  • Mit DBA: Anrechnung oder Freistellung der ausländischen Steuer
  • Ohne DBA: Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche (§ 21 ErbStG), aber begrenzt
Schweiz nach DBA-Kündigung 2012: Das DBA mit der Schweiz wurde 2012 von Deutschland gekündigt. Seither kann es bei Erbfällen mit Schweizer Bezug zur vollen Doppelbesteuerung kommen. Nur § 21 ErbStG bietet begrenzten Schutz.

EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO): Welches Recht gilt?

Die EU-ErbVO (Nr. 650/2012) bestimmt das anwendbare Erbrecht: Grundsätzlich gilt das Erbrecht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Das betrifft das Zivilrecht (wer erbt), NICHT die Erbschaftsteuer (die folgt nationalen Steuerregeln).

Meldepflichten bei Auslandsvermögen

  • Auslandsvermögen über 600 € muss im Erbschaftsteuer-Formular angegeben werden
  • Bankkonten im Ausland: Meldepflicht nach § 138 AO (Auslandsbeziehungen)
  • Ausländische Immobilien: Bedarfsbewertung im Ausland, Anrechnung ausländischer ErbSt
  • Schenkungen aus dem Ausland: Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG innerhalb von 3 Monaten

FAQ: Internationales Erbschaftsteuerrecht

Muss ich deutsche Erbschaftsteuer zahlen, wenn ich schon im Ausland lebe?

Wenn du zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht länger als 5 Jahre im Ausland lebst und vorher in Deutschland ansässig warst, bist du noch unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig (§ 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG – „5-Jahres-Klausel"). Erst nach 5 Jahren entfällt die unbeschränkte Pflicht.

Werden ausländische Immobilien in die deutsche Erbschaftsteuer einbezogen?

Ja, wenn unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Das Auslandsgrundstück wird nach seinem dortigen Marktwert bewertet (§ 12 Abs. 7 ErbStG). Eine ausländische Erbschaftsteuer auf dasselbe Grundstück kann nach § 21 ErbStG angerechnet werden.

Gibt es die deutschen Freibeträge auch bei beschränkter Steuerpflicht?

Bei beschränkter Steuerpflicht (nur Inlandsvermögen betroffen) gilt ein einheitlicher Freibetrag von nur 2.000 € – statt der regulären 400.000 € für Kinder. Ausnahme: EU-/EWR-Bürger können beantragen, unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden (§ 2 Abs. 3 ErbStG), um die vollen Freibeträge zu erhalten.

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