Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Einspruch gegen Steuerbescheid: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Das Finanzamt hat Ihren Bescheid geschickt – und er stimmt nicht.

Einspruch gegen Steuerbescheid: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Das Finanzamt hat Ihren Bescheid geschickt – und er stimmt nicht. Was tun? Der Einspruch ist das wichtigste Rechtsmittel gegen fehlerhafte Steuerbescheide. Er ist kostenlos, einfach einzulegen und oft erfolgreich.

Statistik: Über 50% aller Einsprüche beim Finanzamt führen zumindest zu einer teilweisen Abhilfe. Es lohnt sich, nicht einfach zu akzeptieren.

Die Einspruchsfrist: 1 Monat

Der Einspruch muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids beim Finanzamt eingehen. Als Bekanntgabezeitpunkt gilt der dritte Tag nach Absendung (Postaufgabe).

Berechnung der Frist: Bescheid vom 10. April → Bekanntgabe 13. April → Einspruchsfrist bis 13. Mai. Fällt dieser auf einen Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

  • Das Finanzamt hat absetzbare Positionen nicht anerkannt
  • Falsche Berechnung von geldwertem Vorteil oder Steuerklasse
  • Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen wurden abgelehnt
  • Anhängige Musterprozesse:Einspruch ruht, bis BGH/BVerfG entschieden hat
  • Schreib- oder Rechenfehler im Bescheid
  • Wenn ein verfassungsrechtliches Verfahren läuft (z.B. zu kalter Progression, Rentenbesteuerung)

Schritt-für-Schritt: Einspruch einlegen

  1. Bescheid prüfen: Rechtsbehelfsbelehrung lesen (steht unten im Bescheid), Frist notieren
  2. Fehler identifizieren: Was genau ist falsch? Welche Position fehlt?
  3. Einspruch formulieren: Schriftlich (Brief oder ELSTER), Betreff "Einspruch gegen Steuerbescheid [Jahr] vom [Datum]"
  4. Begründung: Kann sofort oder nachgereicht werden (Frist vereinbaren!)
  5. Belege beifügen: Alle Nachweise für die strittigen Positionen
  6. Eingangsbestätigung anfordern

Mustermuster: Einfacher Einspruch

An das Finanzamt [Ort], [Datum]

Einspruch
Steuernummer: [Ihre StNr.]
Einkommensteuer [Jahr], Bescheid vom [Datum]

Hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den o.g. Steuerbescheid ein. Eine ausführliche Begründung reiche ich bis zum [Datum in 4 Wochen] nach.
[Unterschrift]

Ruhenlassen wegen anhängiger Verfahren

Wenn der strittige Punkt Gegenstand eines anhängigen Musterprozesses vor dem BFH oder BVerfG ist, können Sie beantragen, dass Ihr Einspruch "ruht" bis zur Entscheidung. So bleiben Ihre Rechte gewahrt, ohne dass Sie selbst klagen müssen.

Was wenn der Einspruch abgelehnt wird?

StufeOptionKosten
1. EinspruchEinspruchsbescheid abwartenKostenlos
2. FinanzgerichtKlage beim FinanzgerichtGerichtskosten (streitwertabhängig)
3. BFHRevision/NichtzulassungsbeschwerdeAnwalt Pflicht
Kann das Finanzamt meinen Bescheid zu meinen Ungunsten ändern wenn ich Einspruch einlege?

Ja – sogenannte Verböserung. Das Finanzamt muss Sie vorher warnen ("Rücksichtnahme-Erklärung"). Sie können den Einspruch dann zurücknehmen. In der Praxis ist das selten, aber möglich – besonders wenn das FA bei der Prüfung andere Fehler findet.

Kann ich nach Abgabe einer Steuererklärung noch Kosten nachtragen?

Grundsätzlich nicht – aber bis zur Bestandskraft des Bescheids können Sie eine korrigierte Erklärung einreichen. Einspruch + geänderte Erklärung gleichzeitig einreichen ist möglich.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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